Die Grundlage der Menschenrechte ist philosophisch notorisch schwer zu bestimmen. Aus welcher Quelle entspringen unantastbare Rechte? Welche Fähigkeiten oder Sensibilitäten, obwohl sie faktisch ungleich verteilt oder ausgebildet sein können, konstituieren moralische Gleichheit? Knifflige Fragen, die einem Skeptiker wie Raymond Geuss zufolge nicht weit führen, weil die Gründe, aus denen sich heute innerhalb einer politischen Kultur auf eine bestimmte moralische Kategorie gestützt wird, meist kontingente sind: Der Versuch, eine politische Theorie auf einer ahistorischen Idee subjektiver Rechte zu gründen (wie etwa Robert Nozick), ende, schreibt er in Philosophy and Real Politics, in einer „philosophischen Sackgasse“. In eine solche verrannte sich die virtuelle DVPW-Sektionstagung Die Grundlagen der Menschenrechte (11./12. März) jedoch keineswegs: Sie versuchte, die moralische, politische und soziale Dimension der Menschenrechte kohärent zusammenzuführen, ohne Spannungsverhältnisse zu verdecken, und das Potenzial relationaler Ansätze zu erkunden. Im Folgenden bespreche ich schlaglichtartig jene Vorträge, bei denen grundlegende theoretische Herausforderungen, denen Begründungsversuche der Menschenrechte gegenüberstehen, auf besonders erhellende und unterschiedliche Weisen zutage traten.
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