Am 21. und 22. Januar 2021 findet an der Bucerius Law School in Hamburg eine interdisziplinäre Tagung zum Thema „Ungleichheiten des Rechts. Zwischen Anerkennung und Distribution“ statt. Die Tagung möchte ein Forum für einen intra- und interdisziplinären Austausch zwischen etablierten Wissenschaftler*innen und dem wissenschaftlichen Nachwuchs bieten. Beiträge aus den Sozialwissenschaften, der Philosophie und der Ökonomie sind hierbei genauso willkommen wie juridische Zugänge.
„Ungleichheiten durchziehen moderne Gesellschaften. Ob wir es jedoch mit unterschiedlichen Modi der Ungleichheit zu tun haben oder für alle Disparitäten ein einheitliches analytisches Raster anzulegen ist, bleibt ungeklärt. Wird Ungleichheit von primär ökonomisch-distributiven Exklusionsmechanismen erzeugt oder ist eine „Politik der Anerkennung“ (C. Taylor) im Sinne wechselseitiger Wertschätzung grundlegende Voraussetzung für Gleichheit? Oder handelt es sich dabei gar um eine falsche Dichotomie, nicht um entgegengesetzte, sondern komplementäre Denkarten? Diese Fragen sind – zumal in Zeiten von steigender Sensibilität für Ungleichheiten, etwa im Bereich des Umgangs mit Minderheiten („Black Lives Matter“) oder der „Corona-Krise“ – gerade im Recht von hoher praktischer und theoretischer Relevanz.
Wer dem Anerkennungsparadigma zugeneigt ist, wird Ungleichheiten im Recht etwa im Kontext staatlichen Umgangs mit neuen, oftmals migrantisch geprägten, Formen von Religiosität ausmachen und bspw. die kürzlich gefällte Entscheidung des BVerfG zum Kopftuchverbot im Rechtsreferendariat als ungleichheitsfördernd kritisieren. Die Öffnung der Ehe für alle und das zunehmend relevanter werdende Antidiskriminierungsrecht sind weitere Felder, in denen Fragen der Ungleichheit unter dem Paradigma der Anerkennung ansprechbar gemacht werden können. Wird das Distributionsparadigma angelegt, so lässt sich etwa an die Dogmatik der Gleichheitssätze anknüpfen, in der ungeklärt bleibt, welche Rolle ökonomischer Exklusion zukommt. Können ökonomische Faktoren in die Betrachtung miteinbezogen werden, wenn darüber gestritten wird, ob Ungleichbehandlungen gerechtfertigt werden können? Umgekehrt stellt sich die Frage, ob die Beseitigung von ökonomischen Ungleichgewichten primär eine Frage des Gesetzgebers sowie der Tarifparteien sein soll oder nicht doch (auch) die Judikative Verantwortung übernehmen sollte.“
Exposés (max. 600 Wörter) sowie ein Kurzlebenslauf werden bis zum 14.10.2020 erbeten an andreas.kerkemeyer@law-school.de und amadou.sow@law-school.de. Exposés aus nichtjuristischen Disziplinen sind ausdrücklich erwünscht! Die Veröffentlichung der Beiträge in einem Tagungsband ist geplant. Alle Informationen gibt es auch hier im Call als Pdf.
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