Die vielen Gesichter der Menschenrechte. Ein Resümee der (einen) Frühjahrstagung der DVPW-Theoriesektion

Die Grundlage der Menschenrechte ist philosophisch notorisch schwer zu bestimmen. Aus welcher Quelle entspringen unantastbare Rechte? Welche Fähigkeiten oder Sensibilitäten, obwohl sie faktisch ungleich verteilt oder ausgebildet sein können, konstituieren moralische Gleichheit? Knifflige Fragen, die einem Skeptiker wie Raymond Geuss zufolge nicht weit führen, weil die Gründe, aus denen sich heute innerhalb einer politischen Kultur auf eine bestimmte moralische Kategorie gestützt wird, meist kontingente sind: Der Versuch, eine politische Theorie auf einer ahistorischen Idee subjektiver Rechte zu gründen (wie etwa Robert Nozick), ende, schreibt er in Philosophy and Real Politics, in einer „philosophischen Sackgasse“. In eine solche verrannte sich die virtuelle DVPW-Sektionstagung Die Grundlagen der Menschenrechte (11./12. März) jedoch keineswegs: Sie versuchte, die moralische, politische und soziale Dimension der Menschenrechte kohärent zusammenzuführen, ohne Spannungsverhältnisse zu verdecken, und das Potenzial relationaler Ansätze zu erkunden. Im Folgenden bespreche ich schlaglichtartig jene Vorträge, bei denen grundlegende theoretische Herausforderungen, denen Begründungsversuche der Menschenrechte gegenüberstehen, auf besonders erhellende und unterschiedliche Weisen zutage traten.

Abhängigkeit statt Autonomie

In ihrem Auftaktvortrag konstatierte Regina Schidel eine „ontologische Falle“: Indem Interessen, Bedürfnisse oder etwa die Fähigkeit, autonom aus Vernunftgründen zu handeln, als Fundament der Menschenrechte benannt werden, entsteht prima facie ein Exklusionsmoment. Denn was ist mit denen, die über jene konstitutiven Eigenschaften nicht verfügen, etwa ob schwerer kognitiver Beeinträchtigungen? Laut Schidel bedarf es eines differenzsensibleren Universalismus, der sich von der Fiktion unabhängiger Rechtsträger:innen löst. Dies führte sie u.a. zu Judith Butler, deren Ethik der Relationalität ein geeignetes, weil inklusiveres Deutungsmuster darstelle. Die Subjekte der Menschenrechte können demnach als interdependente Wesen verstanden werden, die sich in ihrer Verletzlichkeit gleichen, was eine Forderung nach Gewaltfreiheit und sozialer Gleichheit rechtfertigt. Tatjana Tömmel zog ähnliche Schlüsse, indem sie Fichtes Sozialphilosophie als relationalen Ansatz zur Grundlegung der Menschenrechte las, wonach sich menschliche Freiheit nur in Gemeinschaft verwirklicht, weil wir uns reziprok als Rechtsubjekte anerkennen müssen. Diese Perspektive impliziert jedoch, dass für Menschen, die zu gegenseitiger Anerkennung unfähig sind, in der Sphäre des Rechts kein Platz zu sein scheint. Tömmel untermauerte insofern die These einer „ontologischen Falle“ als zentrale Herausforderung für die Menschenrechtsidee und führte schließlich aus, dass gerechtfertigte Bedürfnisse vulnerabler und voneinander abhängiger Menschen sich als Grundlage moralischer Ansprüche auf die Bedingungen, unter denen ein menschenwürdiges Leben möglich ist, am ehesten anböten.

Beide Vorträge beabsichtigten, grundlegende Kritiken an Menschenrechtsbegründungen vorzubringen, ohne hinter deren emanzipatorisches Potenzial zurückzufallen. Keine einfache Aufgabe, auch weil das Spannungsverhältnis zwischen den Dimensionen, wie Franziska Martinsen in ihrem Kommentar anmerkte, offenbar moraltheoretisch aufgelöst wurde und beinahe in einen ambitionierten Letztbegründungsversuch zu münden schien. Sie plädierte dafür, sich gänzlich vom Begründungszwang zu lösen und Prozesse der Subjektivierung in politischen Widerstandspraktiken in den Mittelpunkt einer Theoretisierung der Menschenrechte zu stellen. Zugleich muss sich eine politische Theorie jedoch, wie sich wiederum mit Rainer Forst sagen ließe, von diesen Kämpfen ja entkoppeln können, um von einem abstrakten Standpunkt aus jene benennen zu können, die wahrlich progressiv sind, um einem „Widerstandspositivismus“ zu entrinnen. Was uns wiederum zu seiner Diskurstheorie führt.

Kantischer Konstruktivismus und das Janusgesicht der Menschenrechte

Christian Baatz verglich den auf Grundgüter und Wohlergehen fixierten Ansatz von Simon Caney mit Forsts konstruktivistischer Konzeption der Gerechtigkeit, nach der die Idee der Menschenrechte die Forderung ausdrückt, Menschen in ihrem Status als nicht-beherrschte Freie und Gleiche mit einem Recht auf Rechtfertigung zu respektieren. Forsts politisch-moralische Theorie ruht auf der Idee gleicher Würde und nicht, wie er in einem Kommentar ausführte, auf einer Konzeption des guten Lebens. Zentral ist für ihn der Anspruch von Menschen, als Rechtfertigungswesen, als gleichberechtigte normative Autoritäten angesehen und behandelt zu werden. Dabei dürfe die Fähigkeit zur wechselseitigen Rechtfertigung jedoch nicht empiristisch missverstanden werden. Forst sprach von einem „noumenalen Vermögen“ als unabdingbarer Annahme der praktischen Vernunft. Hier wäre eine längere Diskussion hilfreich gewesen, um die Rechtfertigung dieser Prämisse besser nachvollziehen zu können. Angeboten hätte sich, Andrea Sangiovannis Kritik Kantischer Konstruktivismen zu diskutieren, der in Humanity without Dignity auf Forst eingeht und die Schwierigkeiten bei Begründungen der Menschenwürde gut herausarbeitet.

Bis zu diesem Punkt blieb die Tagung in abstrakten Gefilden; es fehlte ein Blick auf die Geschichte. Dies holte Ned Richardson-Little nach und legte dar, wie auf die Menschenrechtsidee im politischen Diskurs der DDR rekurriert wurde. Ab den späten 1950ern versuchte sie die SED nämlich als Legitimierungsgeschichte zu instrumentalisieren: „Keine Menschenrechte ohne Sozialismus“, hieß es, obwohl diese These weder bei Marx noch Lenin so zu finden ist. Richardson-Little kam zu einer interessanten Erkenntnis: Menschenrechte sind nicht immer befreiend. Als kollektive Ansprüche der Emanzipation haben sie ein Janusgesicht, weil auch autoritäre Regime sie zur Rechtfertigung von moralisch zurückzuweisendem Zwang missbrauchen können.

Geschichtsschreibung ohne Geländer

Aber was heißt „moralisch zurückweisen“? Im Verlauf der Tagung wurde die Notwendigkeit einer systematischen Moraltheorie der Menschenrechte verstärkt aus einer kritisch-politischen Warte bezweifelt. Niklas Plätzer formulierte die Idee eines postfundamentalistischen Neudenkens der Menschenrechte als Ort des Politischen anhand eines radikal-historischen Vorgehens. Eine Präferenz für Menschenrechte ließe sich durch eine herrschaftskritische Geschichtsschreibung plausibilisieren, die welthistorische Bruchmomente und Erfahrungen epistemischer Reibung benennt. Es gelte jedoch, die „Leerstelle normativer Grundlegung“ nicht mit einem eurozentrischen Narrativ zu füllen: Cornelius Castoriadis und das transformative Potenzial der kreativen Einbildungskraft sollten im „Schwarzen Atlantik“ verortet, seine Theorie also auf die Erfahrungen kolonialer Unterwerfung und Ausbeutung sowie die Freiheitskämpfe schwarzer Menschen angewandt werden (vgl. The Black Atlantic von Paul Gilroy). Menschenrechte könnten als imaginäre Institution, die sich unaufhörlich neu schöpft, gedeutet werden. Ein spannendes Vorhaben, gerade weil sich die radikale Demokratietheorie laut Plätzer noch nicht ausreichend dekolonial reflektiert hat. Gleichwohl schien die entschiedene Zurückweisung normativer Grundlegung aus moralepistemologischer Sicht etwas übereilt: Woran erkennt eine „Geschichtsschreibung ohne Geländer“ vergangene Menschenrechtskämpfe als ebensolche? Jede Interpretation eines Schöpfungsprozesses muss etwas voraussetzen, um zwischen Geltung und Genese eine Grenze zu ziehen. Denkbar scheint zudem, dass auch alternative Narrative des Ringens um gleiche Freiheiten nicht die politische Kontingenz der Menschenrechtsidee, sondern ihren vorpolitischen moralischen Kern plausibilisieren helfen – wie vielleicht das Postulat, politischer Macht niemals ohne guten Grund unterworfen zu werden, oder den berechtigten Anspruch auf soziale Grundlagen der Selbstachtung.

Jeanette Ehrmann und Miriam Yosef schlossen an diese Kontroverse nahtlos an: Um die Schattenseiten des Universalismus zu erfassen, sollte der politische Diskursraum für machtkritische Positionen und Erfahrungen der Unterordnung marginalisierter Gruppen geöffnet werden. Yosef bezog sich auf die Idee einer affirmativen Sabotage, bei der immanente Widersprüche innerhalb hegemonialer Menschenrechtskonzeptionen und die Vielfalt ihrer Ursprünge aufgedeckt werden – wobei jedoch etwas unklar blieb, welche Elemente des liberalen Menschenrechtsregimes gemeint sind. Ehrmann zufolge können Menschenrechte als genuin politische Antwort im Archiv der Widerstände gegen menschenunwürdige Erfahrungen begriffen werden. Dies leisten beispielsweise anti-koloniale und anti-rassistische Ansätze, die bei der Haitianistischen Revolution als eines „Kampfes gegen Dehumanisierung“ ansetzen. Ehrmann beschrieb, wie Haiti Anfang des 19. Jahrhunderts zur „Zufluchtsstätte für die Entrechteten und Entwürdigten“ wurde (vgl. Hegel und Haiti von Susan Buck-Morss).

Menschenrechte als Praxis

Das oben beschriebene Anliegen, die politische Realität und pluralistische Geschichte der Menschenrechte ernst zu nehmen, war auch in der Abschlusspräsentation von Justine Lacroix zentral. So kristallisierte sich eine weitere Möglichkeit heraus, philosophischen Begründungsfallen zu entgehen: Die Grundlegung der Menschenrechte könnte als ein nicht abschließbarer Prozess innerhalb sozialer Praxis begriffen werden. Lacroix stützte ihre Ausführungen u.a. auf das Werk von Claude Lefort und hob die Relevanz einer Auffassung der Menschenrechte als symbolischer Institution der Gesellschaft hervor, deren Ausformulierung eine fortlaufende Arbeit ist. Statt nach einem obersten, abstrakten Prinzip zu suchen, das die Idee der Menschenrechte im Innersten zusammenhält, wäre es Lacroix zufolge sinnvoller, sie als Praxis anzusehen, die in der politischen Wirklichkeit wirksam ist, um die gestritten und die eingeübt werden muss. Es ließe sich etwa bei der – von der politischen Theorie größtenteils ignorierten – Charta der Grundrechte der Europäischen Union ansetzen; denn allein im europäischen Kontext nehme die Menschenrechtspraxis so mannigfaltige Formen an, dass sie auch ohne ein objektives moralisches Fundament demokratische Innovationen vorantreiben könne.

Nicht jede Uneinigkeit muss eben unbedingt überwunden werden, um philosophischen Sackgassen zu entgehen.

Amadeus Ulrich promoviert mit einem Stipendium der Studienstiftung und ist Wissenschaftliche Hilfskraft an der Professur für Politische Theorie und Philosophie der Goethe-Universität Frankfurt am Main. In seiner Dissertation erarbeitet er eine Kritik der Variationen eines vor allem von Bernard Williams und Raymond Geuss inspirierten neueren „Realismus“ in der politischen Philosophie mit Blick auf die Ideen des Fortschritts und der Regression in der Politik.

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