Der Liberalismus gegen sich selbst und die Rückkehr des Kalten Krieges. Ein Gespräch mit Samuel Moyn – Teil 2

Während der erste Teil des Gesprächs zwischen Samuel Moyn und Julian Nicolai Hofmann, der gestern hier auf dem Blog erschienen ist, auf die zentralen Begriffe, Argumente und Referenzautorinnen und -autoren von Liberalism against Itself eingeht, adressiert der zweite Teil nun einen breiteren theoretischen Kontext. Darin sprechen die beiden über die Krise der liberalen Demokratie, Varianten des Cold War Liberalism und Frage, wie der Liberalismus überleben kann.   (mehr …)

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Der Liberalismus gegen sich selbst und die Rückkehr des Kalten Krieges. Ein Gespräch mit Samuel Moyn – Teil 1

Ist der Liberalismus noch zu retten? Während globale Krisen, neue Konflikte und populistische Bedrohungsszenarien die liberalen politischen Ordnungen zunehmend verunsichern, feiert eine totgeglaubte Weltsicht ihr schleichendes Comeback: Die Denkmuster eines Cold War Liberalism scheinen im Klima von Krieg, allgemeiner Aufrüstung wie auch einer politisch verordneten Verteidigung der Freiheit erneut auf dem Vormarsch zu sein. Samuel Moyn, hat mit Liberalism against Itself. Cold War Liberals and the Making of our Times (Yale University Press) ein Buch über die intellektuelle Genese dieser (historisch) spezifischen Spielart des Liberalismus verfasst. Darin diagnostiziert er eine folgenschwere Selbstzersetzung zentraler Elemente der liberalen Denktradition.  

Einst sei der Liberalismus als Flaggschiff der Emanzipation angetreten, habe seine theoretische Schlagkraft aus dem kritischen Geist der Aufklärung geschöpft und eine zutiefst optimistische Geschichtsauffassung vertreten. Anfang des 20. Jahrhunderts habe dieser Liberalismus jedoch zu erodieren begonnen – ein Prozess, der letztlich, begleitet vom theatralischen Säbelrasseln des Kalten Krieges, zu einer vollständigen Degeneration seiner ursprünglichen politischen Motive geführt habe. Liberales Denken sei auf neoliberale Marktfantasien oder neokonservativen Moralismus zusammengeschrumpft. In Liberalism against Itself entwickelt Moyn seine These über die Erosion des Liberalismus und den politischen Denkkosmos des Kalten Kriegs anhand der Darstellung verschiedener historisch-theoretischer Portraits: Beeinflusst durch die Erfahrung des Nationalsozialismus wie auch die Bedrohung durch den sowjetischen Kommunismus strebten Autorinnen und Autoren wie Judith Shklar, Isaiah Berlin, Karl Popper, Gertrude Himmelfarb, Hannah Arendt und Lionel Trilling danach, die utopischen, progressiven und auch radikalen Elemente aus dem liberalen Denken zu verbannen. Diese Vertreterinnen und Vertreter eines Cold War Liberalism entkernten den Liberalismus, schufen ein Denken, das jede emanzipatorische Agenda abgeschrieben hatte und begnügten sich damit, bestehende Freiheiten auch mit repressiven Mitteln zu verteidigen. Übrig blieb eine Politik der Angst, die den Schutz der fragilen demokratischen Gesellschaft gegen innere wie äußere Bedrohungen zum lähmenden politischen Leitmotiv erhoben hatte.  

Über sein aktuelles Buch und die Rückkehr des Kalten Krieges sprach Samuel Moyn, Chancellor Kent Professor of Law and History an der Yale University, mit Julian Nicolai Hofmann, Yale Visiting Fellow und Doktorand am Arbeitsbereich Politische Theorie und Ideengeschichte der Technischen Universität Darmstadt. Das Gespräch entstand im Februar 2024 in New Haven, Connecticut. Der Theorieblog bringt dieses Gespräch in zwei Teilen, der heutige erste Teil geht auf die zentralen Begriffe, Argumente und Referenzautorinnen und -autoren von Liberalism against Itself ein, der morgige zweite Teil adressiert einen breiteren theoretischen Kontext.

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Tagungsbericht: Demokratie als Streitganzes

Viele der heutigen Zeitdiagnosen attestieren unserer Demokratie, dass sie sich in einem prekären Zustand befindet. Als die zwei zentralen Herausforderungen sind ein aufstrebender Populismus und postdemokratische Tendenzen zu nennen, die für angespannte Konfliktlinien entlang divergierender Lebensstile sowie einen schleichenden Prozess der Aushöhlung demokratischer Partizipationsmöglichkeiten stehen. Steffen Herrmann, dessen Habilitationsschrift „Demokratischer Streit: Eine Phänomenologie des Politischen“ am Ende vergangenen Jahres in Gestalt eines Buchforums an der Universität Wien besprochen wurde, vertritt die These, dass durch eine sich gegenwärtig verschärfende gesellschaftliche Spaltung ein genuin politischer Streit um die gemeinsame Lebensgestaltung aus dem Fokus gerät. Mit seinem Buch will Herrmann die Bedeutung des politischen Streits als produktives demokratisches Element betonen. Der Tagungsbericht orientiert sich argumentativ am Hergang des Buchforums. So wird zunächst Herrmanns Konzept von Demokratie als „Streitganzem“ beschrieben, um sodann zu prüfen, inwiefern die Methode einer politischen Phänomenologie in besonderer Weise ermöglicht, jenes Konzept nicht nur zu analysieren, sondern auch praktisch zu erweitern.  (mehr …)

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Lesenotiz zu Veith Selks „Demokratiedämmerung. Eine Kritik der Demokratietheorie“

Es gehört zu den zahlreichen Ironien des vorliegenden Buches, einer überarbeiteten politikwissenschaftlichen Habilitationsschrift (Darmstadt), dass es bei Suhrkamp erschien, dementiert es doch mit kaltem Spott den ganzen linken und linksliberalen Mainstream, der mit der Suhrkamp-Theoriereihe – in der Selks Buch 2023 erschien – und Habermas in die alte und mittlere Bundesrepublik gelangte und zur Standardlektüre aller Intellektuellen wurde. Selk räumt aber noch weit mehr ab, wie der Titel „Demokratiedämmerung“ im Anklang an die „Götterdämmerung“ und der Untertitel im Anklang an Kant und Ingeborg Maus, aber auch an den geläufigen Konnex von Kritik und Krise (Schmitt, Koselleck) schon andeutet. Selk schlachtet nicht weniger als das Gründungsprojekt der bundesdeutschen Politikwissenschaft ab: die „Demokratiewissenschaft“ als „Legitimationswissenschaft“ und Versprechen politischer Bildung und „Demokratisierung“, darüber hinaus die real existierenden Demokratien, die als solche nicht mehr unter der Idee der Demokratie und grundbegrifflichen Orientierung an normativen Leitbegriffen wie „Gleichheit“ beschreibbar seien.  

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Wann ist ein Mensch ein Mensch? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Kindern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist im Verlauf ihrer 75-jährigen Geschichte insbesondere hinsichtlich ihres universalistischen Geltungsanspruchs immer wieder grundlegend kritisiert worden. Wie auch in den vorangegangenen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt betont wurde, problematisiert diese – philosophische – Kritik in unterschiedlicher Weise, dass ‚der Mensch‘ als mutmaßlich universelles Subjekt der proklamierten Rechte dergestalt verengt (als „erwachsen, europäisch, weiß, wohlhabend, nicht behindert“, und – nicht zu vergessen – männlich) verstanden wird, so dass die in der der AEMR proklamierten Rechte letztlich nicht als universelle, sondern als diskriminierende und ausschließende Rechte wirken. 

Ohne die Relevanz dieser wichtigen Kritik in Frage stellen zu wollen, möchte ich im Folgenden daran erinnern, dass – auch und gerade, wenn diese Kritik bei der Zuschreibung von Menschenrechten explizit berücksichtigt wird – spätestens beim Versuch der praktischen Realisierung der allgemeinen Menschenrechte (in Form der Überführung in spezifische, bindende Rechte) der Universalismus der AEMR nicht aufrechterhalten werden kann. Es geht mir also, anders formuliert, nicht um die normative Frage, ob bzw. inwiefern eine konkretisierende Ausformulierung der Menschenrechte deren unterschiedlichen Träger:innen (gleichermaßen) gerecht wird. Es geht mir vielmehr um das praktische Problem, dass eine konkretisierende Ausformulierung überhaupt nur um den Preis möglich ist, dass (teilweise) mit dem universalistischen Anspruch der AEMR gebrochen wird – insofern sich nämlich die Idee ‚des Menschen‘ als Träger:in von Menschenrechten als zu allgemein erweist, um daraus konkrete Rechte verschiedener Menschen abzuleiten.  (mehr …)

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Universalismus der Menschenrechte revisited

Menschenrechte sind universal. Das heißt, sie gelten für alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von Merkmalen, „such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status“, wie in der Allgemeinen der Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948 (Art. 2) formuliert. Dennoch wird der Universalismus der Menschenrechte vielfach und stets erneut bestritten. Im Folgenden möchte ich die Kritik am Universalismus punktuell aufgreifen und den Universalismus in Form eines vermittelten Universalismus plausibilisieren und damit verteidigen.

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Die „realistische Utopie“ der Menschenrechte. Zum 75. Geburtstag einer nie alternden Hoffnung

Als die Vereinten Nationen vor 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten, lag darin eine große Hoffnung und ein Versprechen: Die Hoffnung darauf, dass sich Gräueltaten wie jene in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in denen in zwei Weltkriegen und unter den totalitären Regimes des Nationalsozialismus und Stalinismus Menschen zur bloßen Verfügungsmasse staatlicher Herrschaft degradiert wurden, nie wieder ereignen sollten. Und das Versprechen, dass ein transnationaler Menschenrechtspakt und die Formulierung grundlegender freiheitlicher, bürgerlicher und sozialer Rechte die Unantastbarkeit jeder Person gegen nationalstaatliche Willkür und die Eingriffe Dritter wirksam schützen würden. Die aktuelle Weltlage lässt zunächst daran zweifeln, inwiefern dieses Versprechen und diese Hoffnung eingelöst wurden. Ist der 75. Geburtstag der UN-Menschenrechtserklärung trotzdem ein Anlass zum Feiern? Ich denke ja, aber für eine gebührende Würdigung sollte man sich vergegenwärtigen, was es mit der Menschenrechtserklärung auf sich hat, wie sie gealtert ist und welches zukunftsweisende Potential sich aus ihr gewinnen lässt. Eine solche Vergegenwärtigung will ich im Folgenden anhand des Subjekts der Menschenrechte versuchen.   (mehr …)

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Der Formwandel des Rechts als strukturelle Krise der Menschenrechte

Am 10. Dezember 2023 jährte sich die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum 75. Mal. Seither ist sie Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher wie öffentlicher Auseinandersetzungen – einerseits stellen sie eine grundlegende Errungenschaft der Staatenwelt dar, andererseits müssen sie ihre Wirksamkeit und Bedeutung angesichts zahlreicher Kriege und Konflikte immer wieder aufs Neue unter Beweis stellen. Ausgehend vom Jahrestag widmen wir uns in einem kleinen Schwerpunkt der Auseinandersetzung um den aktuellen Zustand der Menschenrechte. 

Wir starten mit einem Beitrag von Johannes Haaf, welcher sich den strukturellen Krisen der Menschenrechte zuwendet und diese um eine rechtliche Perspektive erweitert. Anschließend widmet sich Regina Schidel dem zukunftsweisenden Potential der Menschenrechte, woran Marco Schendel eine Beschäftigung mit dem angenommenen Universalismus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anschließt. Andreas Busen wirft zuletzt einen Blick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus einer kinderrechtlichen Perspektive.

Wir wünschen eine gute Lektüre und überlassen nun Johannes Haaf das Wort.

 

Die Menschenrechte sollen sich gegen das Unheil der Welt zur Wehr setzen, es überwinden oder zumindest einhegen. Ob sie das aber können, ist nicht ausgemacht. Wie bei früheren Anlässen, wurde auch zum 75. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darauf hingewiesen, dass die Normen und Institutionen, die auf dieser Erklärung aufbauen, sich als ohnmächtig erweisen gegenüber den Verhältnissen der Beherrschung und Unterdrückung, die das Schicksal so vieler Menschen bestimmen. Schon zum Jubiläum vor fünf Jahren bemerkte der Historiker Stefan-Ludwig Hoffmann, dass der „Menschenrechtsidealismus des späten 20. Jahrhunderts selbst historisch geworden ist.“ Diese andauernde Krise der Menschenrechte betrifft ihm zufolge ein strukturelles Moment, denn sie stellt die Fähigkeit der Menschenrechte infrage, die „Ursachen katastrophaler Gewalt“ zu bekämpfen.  

Die strukturelle Krise der Menschenrechte wird in der Regel in zwei Hinsichten entfaltet. Sie betrifft den Inhalt der Menschenrechte, und sie dreht sich um die Frage nach den Akteuren eines effektiven Menschenrechtsschutzes. Ich möchte im Folgenden diese beiden Hinsichten kurz skizzieren, um danach eine dritte – nämlich eine rechtsstrukturelle – Dimension in den Mittelpunkt zu rücken, die sich für das Verständnis der Menschenrechte heute als ebenso folgenreich erweisen könnte, in den Diskussionen der politischen Theorie aber nur selten aufgegriffen wird.  (mehr …)

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Wie die Klassengesellschaft denken? Lesenotiz zu Jacques Bidets Buch „Foucault mit Marx“

In den aktuellen Debatten der gesellschaftlichen Linken sind Foucault und Marx die beiden wichtigsten theoretischen Bezugspunkte. Während Ersterer als Ideengeber für eine tendenziell identitätspolitische Linke gilt, die den intersektionalen Kampf gegen die Vielfalt der Unterdrückungsstrukturen betont, ist Marx der Bezugspunkt für eine tendenziell sozialkritische Linke, die den Klassenkampf gegen die kapitalistische Produktionsweise in den Vordergrund stellt. Nicht selten stehen sich diese beiden Lager unversöhnlich gegenüber, wenn es um Kernfragen der Gesellschaftsanalyse und politischen Strategie geht. „Marx oder Foucault?“, lautet die (implizite) Frage. So weit, so bekannt. So weit, so aktuell.  

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Replik auf Rieke Trimçev, „Die Demos des demos“

Im Rahmen unserer aktuellen ZPTh-Debatte antwortet heute Tim Wihl auf den Kommentar von Rieke Trimçev zu seinem ZPTh-Artikel „Die Demo als Revolte?“, den wir am Dienstag veröffentlicht haben.

 

Die außerordentlich gedankenreiche und scharfsinnige Kommentierung meines Aufsatzes „Die Demo als Revolte?“ durch Rieke Trimçev ist Anlass für diese Replik, die ich in vier knappe Erwiderungen gliedern möchte. Es geht zuerst um die Kritik an von mir gewählten Bezeichnungen (1.), dann um die vorgeschlagenen Kriterien bzw. Unterscheidungsmerkmale (2.), daraufhin um die im Aufsatz betriebene Art von Begriffsbildung (3.) und schließlich den sinnvollerweise zu wählenden Forschungsgegenstand für das angedeutete Begriffs- und Kriteriengerüst (4.).

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