Die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin und deren Folgen werfen neues Licht auf politiktheoretisch scheinbar altvertraute Fragen der Gewaltenteilung. Das nehmen wir im diesjährigen Sommercall zum Anlass, um nicht wie in den vergangenen Jahren einen Begriff, sondern eine Institution aus politiktheoretischer und ideengeschichtlicher Perspektive in den Mittelpunkt zu rücken: Die Verfassungsgerichtsbarkeit.
In der breiteren politik- und rechtswissenschaftlichen Debatte ist angesichts populistischer und autoritärer Angriffe auf die Verfassungsgerichtsbarkeit einerseits und einer Kritik an der zunehmenden Judizialisierung der (insbesondere europäischen) Politik andererseits schon länger eine neue Grundsätzlichkeit in der Diskussion um die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit zu verzeichnen. Bei aller Unterschiedlichkeit der Problem- und Fragestellungen haben die beiden Perspektiven gemeinsam, dass sie die Autorität der Verfassungsgerichtsbarkeit verstärkt in Frage stellen.
Grund genug also, um nicht nur den jüngsten Eklat zum Anlass für grundlegende Erörterungen über den Status quo und politisch-juristische Perspektiven auf Verfassungsgerichtsbarkeit zu nehmen und aus ideengeschichtlicher sowie politiktheoretischer Perspektive nach der “Lage” der Verfassungsgerichtsbarkeit zu fragen.

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