Die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin und deren Folgen werfen neues Licht auf politiktheoretisch scheinbar altvertraute Fragen der Gewaltenteilung. Das nehmen wir im diesjährigen Sommercall zum Anlass, um nicht wie in den vergangenen Jahren einen Begriff, sondern eine Institution aus politiktheoretischer und ideengeschichtlicher Perspektive in den Mittelpunkt zu rücken: Die Verfassungsgerichtsbarkeit.
In der breiteren politik- und rechtswissenschaftlichen Debatte ist angesichts populistischer und autoritärer Angriffe auf die Verfassungsgerichtsbarkeit einerseits und einer Kritik an der zunehmenden Judizialisierung der (insbesondere europäischen) Politik andererseits schon länger eine neue Grundsätzlichkeit in der Diskussion um die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit zu verzeichnen. Bei aller Unterschiedlichkeit der Problem- und Fragestellungen haben die beiden Perspektiven gemeinsam, dass sie die Autorität der Verfassungsgerichtsbarkeit verstärkt in Frage stellen.
Grund genug also, um nicht nur den jüngsten Eklat zum Anlass für grundlegende Erörterungen über den Status quo und politisch-juristische Perspektiven auf Verfassungsgerichtsbarkeit zu nehmen und aus ideengeschichtlicher sowie politiktheoretischer Perspektive nach der “Lage” der Verfassungsgerichtsbarkeit zu fragen.
Willkommen sind uns (mindestens) folgende Themenstellungen:
- Amt und Autorität: Inwiefern ist die Politisierung des Nominierungsprozesses problematisch? Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Auswahl- und Besetzungsverfahren von Verfassungsrichter:innen und der (epistemischen) Autorität des Gerichts?
- Verfassung und Verfassungsinterpretation: Inwiefern verlagern sich politische Konflikte in rechtliche Fragen der Verfassungsinterpretation? Wie politisch sind Deutungskämpfe um die “richtige” juristische Methode oder Verfassungstheorie?
- Institution und Person: Soll die letzte Entscheidung über die Auslegung der Verfassung in den Händen juristischer Eliten liegen oder sollten auch Bürger:innen als ‚Hüter:innen der Verfassung‘ wirken? Woraus speist sich das besondere öffentliche Vertrauen in die Verfassungsgerichtsbarkeit?
- Verfassungsgericht und Verfassungswandel: In konkreten politischen Auseinandersetzungen von Klimaschutz bis Autonomiebestrebungen stellt sich immer wieder die Grundsatzfrage, in welchem Verhältnis Demokratie und Verfassung oder aber Verfassungswandel und Verfassungskontinuität stehen. Welche Rolle spielt das Verfassungsgericht bzw. Verfassungsrichter*innen in diesen Auseinandersetzungen bzw. in Prozessen von Wandel und Kontinuität?
- Verfassungsgericht und politische Kultur: International gibt es diverse Verständnisse von Gewaltenteilung und damit auch unterschiedliche Einstellungen gegenüber Verfassungsgerichten. Auf welche (ideen-)geschichtlichen Ressourcen können sich die diversen Haltungen zur Verfassungsgerichtsbarkeit berufen?
- Verfassungsgericht und politische Klagen: Inwiefern ist es problematisch, wenn politische Akteur:innen oder soziale Bewegungen Klagen strategisch zur Durchsetzung politischer Ziele nutzen? Und inwiefern ist umgekehrt der Möglichkeitsraum, den Verfassungen bieten, angewiesen auf “politische” Klagen, damit sich eine Rechtsordnung weiterentwickeln kann?
- Verfassungsgericht und Mehrebenenordnung: In Mehrebenenordnungen können Kompetenzstreitigkeiten Gegenstand von Konflikten zwischen Gerichten sein. Verhandelt werden dabei auch Fragen der Souveränität etwa in der Geld- und Schuldenpolitik oder in Fragen des Klimaschutzes. Inwiefern handelt es sich bei diesen Kompetenzkonflikten zwischen Gerichten um politische Konflikte?
Wir freuen uns sehr über Einsendungen, die sich dem Thema Verfassungsgerichtsbarkeit ausgehend von einer dieser oder ähnlicher Themenstellungen widmen und die unterschiedlichen Facetten des Themas beleuchten und pointiert zur Debatte stellen.
Wir möchten die Debatte wie immer gerne über unsere etablierten Formate hinaus etwas erweitern. Wir freuen uns deshalb über Antworten in Form essayistischer Blogposts von ca. 1000 Worten Länge ebenso wie über Einsendungen von kurzen Videos, Karikaturen oder Stellungnahmen in anderen Text- und Bildformen. Einige allgemeine Leitlinien für mögliche Textbeiträge findet ihr online.
Bitte schickt Eure Vorschläge bis zum Sonntag, den 28. September 2025 an team@theorieblog.de. Über eine Veröffentlichung entscheidet dann die Redaktion.
Wir hoffen auf vielfältige und facettenreiche Beiträge und eine lebhafte Diskussion.
Eure Theorieblog-Redaktion
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