Die Krise vertagen? Kommentar zu Benjamin Schmids „Paradoxien der Ausnahmezeit“

Unter der Überschrift „Temporalstrukturen des Ausnahmezustandes“ steht die gerade neu erschienene Ausgabe der Zeitschrift für Politische Theorie. Die drei Herausgeber des aktuellen Themenheftes, André Brodocz, Hagen Schölzel und Jan Christoph Suntrup, haben neben ihrem eigenen Beitrag – einer Umfrage zum Thema „Sind wir auf dem Weg in ein Zeitalter der Ausnahmezustände?“ – vier spannende Abhandlungen zum thematischen Fokus des Heftes versammelt: Der Beitrag von Benjamin Schmid, den wir als Gegenstand für die ZPTh-Debatte auf dem Theorieblog ausgewählt haben und der damit zugleich hier open access verfügbar ist, stellt ausgehend von vier Paradoxien der Ausnahmezeit Überlegungen zu einem alternativen Paradigma des Regierens und Regiert-Werdens an. Der unter der Formel „Souverän ist, wer über die Zeit verfügt“ stehende Beitrag von Tamara Ehs, Ece Göztepe und Matthias Lemke setzt sich mit der Beschleunigung der Entdemokratisierung im Ausnahmezustand auseinander. Marlon Barbehön widmet sich in seinem Aufsatz der Performativität kommunikativer Grenzziehungen zwischen politischer Ausnahme- und Normalzeit und Leo Roeperts Beitrag analysiert die Zeitstruktur rechter Krisenmythen. Unter der Rubrik „Wiedergelesen“ wird das Heft mit einer Lesenotiz von William E. Scheuerman zu Jürgen Habermas‘ Demokratietheorie in Faktizität und Geltung abgerundet.

Wir freuen uns sehr, dass Jonas Heller von der Goethe-Universität Frankfurt im Folgenden die Debatte auf dem Theorieblog mit einem Kommentar zum Beitrag „Paradoxien der Ausnahmezeit. Überlegungen zu einem alternativen Paradigma des Regierens und Regiert-Werdens“ von Benjamin Schmid eröffnen wird. In einem zweiten Blogbeitrag wird der Autor im Rahmen einer Replik hierauf antworten. Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre und übergeben nun das Wort an Jonas Heller.

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Dolf Sternberger und das Grundgesetz als „lebende Verfassung“  

Nachdem Alexander Gallus gestern die kritischen intellektuellen Stimmen präsentiert hat, die den Prozess der Grundgesetzentstehung auch begleiteten, widmet sich Jens Hacke im zweiten Blogbeitrag zum Jubiläum der Verkündigung des Grundgesetzes in besonderer Weise Dolf Sternberger und der Entwicklung seines Verhältnisses zum Grundgesetz.

Kaum ein Begriff ist so eng mit dem Grundgesetz verwoben wie derjenige des Verfassungspatriotismus. Dolf Sternberger hatte ihn in seinem gleichnamigen FAZ-Leitartikel zum 30. Jahrestag im Jahr 1979 öffentlichkeitswirksam geprägt – bevor Jürgen Habermas in den 1980er Jahren zu seiner weiteren Verbreitung beigetragen hat. Bekanntlich bereitete er mit seinem Bekenntnis zum Verfassungspatriotismus seine Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaates vor, die er in Faktizität und Geltung ausarbeiten sollte. Es ist oft darauf hingewiesen worden, dass der Aristoteliker Sternberger im Unterschied zu Habermas ein zugänglicheres, auf die Einübung demokratischer Lebensformen orientiertes Konzept verfolgte. In der Tat hatte Sternberger die Idee des Verfassungspatriotismus schon früh entwickelt. Sie begleitet die Gründungs- und Formationsphase der Bundesrepublik und findet sich bei ihm gebündelt in der Vorstellung einer „lebenden Verfassung“. Sternbergers flexibles Verständnis einer im besten Sinne „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ absolvierte dabei bestimmte Anpassungsprozesse, die Aufschluss über Lernerfahrungen geben. (mehr …)

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Kritik und Konstruktion. Betrachtungen zur Intellectual History der Grundgesetzentstehung 

Anlässlich des 75. Jahrestags der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 veröffentlicht der Theorieblog heute und morgen zwei Beiträge, die die Debatten um das Grundgesetz ideenhistorisch betrachten. Den Auftakt macht Alexander Gallus aus Perspektive der Intellectual History.

Auch wenn der 23. Mai als der Tag, an dem das Grundgesetz verkündet wurde, weder nationaler Gedenk- noch gesetzlicher Feiertag ist, markiert er doch wie kaum ein zweites Datum den Gründungsmoment der Bundesrepublik. Anlässlich des fünfundsiebzigsten Jubiläums erscheint es umso angebrachter, diesen herausgehobenen Erinnerungsort der neuesten deutschen Geschichte prominent herauszustellen. Dieser Aufgabe hat sich das Bonner Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausstellung „Unser Grundgesetz“ und einer sie begleitenden Veranstaltungsreihe unter der Überschrift „Ein großer Wurf“ gestellt. 

Die Verabschiedung des Grundgesetzes erscheint so besehen wie die Grundsteinlegung für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik, jener viel beschworenen „geglückten Demokratie“ (Edgar Wolfrum). Die Geschichte vom Siegeszug einer Verfassung, die anfangs nur als Transitorium gelten sollte und eben deshalb den Titel „Grundgesetz“ erhielt, wird nicht zuletzt damit erklärt, dass es über die institutionellen, prozeduralen und normativen Grundlagen des neuen Staates hinaus bald als Dokument galt, das eine lebendige Demokratie ermöglichte und sogar so etwas wie einen „Verfassungspatriotismus“ hervorzurufen vermochte. 

Intellektuelle Skepsis – oder: kein Zauber des Anfangs 

Wer sich zurückbegibt in die Jahre, als die verfassungsrechtliche Neuordnung (West‑)Deutschlands zur Disposition stand, betritt hingegen ein kontroverses Feld, das neben fachkompetenten Juristen und politisch mandatierten Entscheidungsträgern auch ‚freischwebende‘ Intellektuelle mit bestellen wollten. Die letztgenannte Gruppe soll in exemplarischer Weise in den Blick geraten, um darzulegen, wie wenig Anlass das Grundgesetz von einer entstehungsgeschichtlichen Warte aus gab, in diesem Vorgang einen feierwürdigen Gründungsakt als Beginn der bis heute anhaltenden success story zu erkennen.  (mehr …)

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Macht als immanente Dynamik. Lorina Buhr untersucht den aristotelischen Hintergrund des Machtbegriffs bei Hobbes und Foucault

Der Begriff der Macht hat längst eine unhintergehbare Stellung in der politischen Theorie eingenommen. Spätestens seit Michel Foucault die immersiven Wirkungen von Macht freigelegt hat, ist der Machtbegriff zu einem unabdingbaren grundbegrifflichen Werkzeug der Theoriebildung geworden. Die Öffnung philosophiegeschichtlicher Forschung und die Sichtbarmachung frühneuzeitlichen Denkens in der politischen Theorie der Gegenwart haben dazu beigetragen, den Machtbegriff wieder in seine historischen Bezüge einzurücken und von hier aus weiterzuentwickeln. Insbesondere Hobbes und Spinoza sind dabei zu wichtigen Referenzpunkten einer politischen Theorie der Gegenwart geworden, die die immanenten Konstitutionsprozesse des Politischen von einem dynamischen Machtgeschehen her zu denken erlauben. In einer umfangreichen Studie hat Lorina Buhr nun die Entwicklung des modernen Machtdenkens aus der aristotelischen Konzeption der dynamis hergleitet und bis in aktuelle Debatten der politischen Theorie und Sozialtheorie verfolgt. (mehr …)

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Der Liberalismus gegen sich selbst und die Rückkehr des Kalten Krieges. Ein Gespräch mit Samuel Moyn – Teil 2

Während der erste Teil des Gesprächs zwischen Samuel Moyn und Julian Nicolai Hofmann, der gestern hier auf dem Blog erschienen ist, auf die zentralen Begriffe, Argumente und Referenzautorinnen und -autoren von Liberalism against Itself eingeht, adressiert der zweite Teil nun einen breiteren theoretischen Kontext. Darin sprechen die beiden über die Krise der liberalen Demokratie, Varianten des Cold War Liberalism und Frage, wie der Liberalismus überleben kann.   (mehr …)

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Der Liberalismus gegen sich selbst und die Rückkehr des Kalten Krieges. Ein Gespräch mit Samuel Moyn – Teil 1

Ist der Liberalismus noch zu retten? Während globale Krisen, neue Konflikte und populistische Bedrohungsszenarien die liberalen politischen Ordnungen zunehmend verunsichern, feiert eine totgeglaubte Weltsicht ihr schleichendes Comeback: Die Denkmuster eines Cold War Liberalism scheinen im Klima von Krieg, allgemeiner Aufrüstung wie auch einer politisch verordneten Verteidigung der Freiheit erneut auf dem Vormarsch zu sein. Samuel Moyn, hat mit Liberalism against Itself. Cold War Liberals and the Making of our Times (Yale University Press) ein Buch über die intellektuelle Genese dieser (historisch) spezifischen Spielart des Liberalismus verfasst. Darin diagnostiziert er eine folgenschwere Selbstzersetzung zentraler Elemente der liberalen Denktradition.  

Einst sei der Liberalismus als Flaggschiff der Emanzipation angetreten, habe seine theoretische Schlagkraft aus dem kritischen Geist der Aufklärung geschöpft und eine zutiefst optimistische Geschichtsauffassung vertreten. Anfang des 20. Jahrhunderts habe dieser Liberalismus jedoch zu erodieren begonnen – ein Prozess, der letztlich, begleitet vom theatralischen Säbelrasseln des Kalten Krieges, zu einer vollständigen Degeneration seiner ursprünglichen politischen Motive geführt habe. Liberales Denken sei auf neoliberale Marktfantasien oder neokonservativen Moralismus zusammengeschrumpft. In Liberalism against Itself entwickelt Moyn seine These über die Erosion des Liberalismus und den politischen Denkkosmos des Kalten Kriegs anhand der Darstellung verschiedener historisch-theoretischer Portraits: Beeinflusst durch die Erfahrung des Nationalsozialismus wie auch die Bedrohung durch den sowjetischen Kommunismus strebten Autorinnen und Autoren wie Judith Shklar, Isaiah Berlin, Karl Popper, Gertrude Himmelfarb, Hannah Arendt und Lionel Trilling danach, die utopischen, progressiven und auch radikalen Elemente aus dem liberalen Denken zu verbannen. Diese Vertreterinnen und Vertreter eines Cold War Liberalism entkernten den Liberalismus, schufen ein Denken, das jede emanzipatorische Agenda abgeschrieben hatte und begnügten sich damit, bestehende Freiheiten auch mit repressiven Mitteln zu verteidigen. Übrig blieb eine Politik der Angst, die den Schutz der fragilen demokratischen Gesellschaft gegen innere wie äußere Bedrohungen zum lähmenden politischen Leitmotiv erhoben hatte.  

Über sein aktuelles Buch und die Rückkehr des Kalten Krieges sprach Samuel Moyn, Chancellor Kent Professor of Law and History an der Yale University, mit Julian Nicolai Hofmann, Yale Visiting Fellow und Doktorand am Arbeitsbereich Politische Theorie und Ideengeschichte der Technischen Universität Darmstadt. Das Gespräch entstand im Februar 2024 in New Haven, Connecticut. Der Theorieblog bringt dieses Gespräch in zwei Teilen, der heutige erste Teil geht auf die zentralen Begriffe, Argumente und Referenzautorinnen und -autoren von Liberalism against Itself ein, der morgige zweite Teil adressiert einen breiteren theoretischen Kontext.

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Tagungsbericht: Demokratie als Streitganzes

Viele der heutigen Zeitdiagnosen attestieren unserer Demokratie, dass sie sich in einem prekären Zustand befindet. Als die zwei zentralen Herausforderungen sind ein aufstrebender Populismus und postdemokratische Tendenzen zu nennen, die für angespannte Konfliktlinien entlang divergierender Lebensstile sowie einen schleichenden Prozess der Aushöhlung demokratischer Partizipationsmöglichkeiten stehen. Steffen Herrmann, dessen Habilitationsschrift „Demokratischer Streit: Eine Phänomenologie des Politischen“ am Ende vergangenen Jahres in Gestalt eines Buchforums an der Universität Wien besprochen wurde, vertritt die These, dass durch eine sich gegenwärtig verschärfende gesellschaftliche Spaltung ein genuin politischer Streit um die gemeinsame Lebensgestaltung aus dem Fokus gerät. Mit seinem Buch will Herrmann die Bedeutung des politischen Streits als produktives demokratisches Element betonen. Der Tagungsbericht orientiert sich argumentativ am Hergang des Buchforums. So wird zunächst Herrmanns Konzept von Demokratie als „Streitganzem“ beschrieben, um sodann zu prüfen, inwiefern die Methode einer politischen Phänomenologie in besonderer Weise ermöglicht, jenes Konzept nicht nur zu analysieren, sondern auch praktisch zu erweitern.  (mehr …)

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Lesenotiz zu Veith Selks „Demokratiedämmerung. Eine Kritik der Demokratietheorie“

Es gehört zu den zahlreichen Ironien des vorliegenden Buches, einer überarbeiteten politikwissenschaftlichen Habilitationsschrift (Darmstadt), dass es bei Suhrkamp erschien, dementiert es doch mit kaltem Spott den ganzen linken und linksliberalen Mainstream, der mit der Suhrkamp-Theoriereihe – in der Selks Buch 2023 erschien – und Habermas in die alte und mittlere Bundesrepublik gelangte und zur Standardlektüre aller Intellektuellen wurde. Selk räumt aber noch weit mehr ab, wie der Titel „Demokratiedämmerung“ im Anklang an die „Götterdämmerung“ und der Untertitel im Anklang an Kant und Ingeborg Maus, aber auch an den geläufigen Konnex von Kritik und Krise (Schmitt, Koselleck) schon andeutet. Selk schlachtet nicht weniger als das Gründungsprojekt der bundesdeutschen Politikwissenschaft ab: die „Demokratiewissenschaft“ als „Legitimationswissenschaft“ und Versprechen politischer Bildung und „Demokratisierung“, darüber hinaus die real existierenden Demokratien, die als solche nicht mehr unter der Idee der Demokratie und grundbegrifflichen Orientierung an normativen Leitbegriffen wie „Gleichheit“ beschreibbar seien.  

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Wann ist ein Mensch ein Mensch? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Kindern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist im Verlauf ihrer 75-jährigen Geschichte insbesondere hinsichtlich ihres universalistischen Geltungsanspruchs immer wieder grundlegend kritisiert worden. Wie auch in den vorangegangenen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt betont wurde, problematisiert diese – philosophische – Kritik in unterschiedlicher Weise, dass ‚der Mensch‘ als mutmaßlich universelles Subjekt der proklamierten Rechte dergestalt verengt (als „erwachsen, europäisch, weiß, wohlhabend, nicht behindert“, und – nicht zu vergessen – männlich) verstanden wird, so dass die in der der AEMR proklamierten Rechte letztlich nicht als universelle, sondern als diskriminierende und ausschließende Rechte wirken. 

Ohne die Relevanz dieser wichtigen Kritik in Frage stellen zu wollen, möchte ich im Folgenden daran erinnern, dass – auch und gerade, wenn diese Kritik bei der Zuschreibung von Menschenrechten explizit berücksichtigt wird – spätestens beim Versuch der praktischen Realisierung der allgemeinen Menschenrechte (in Form der Überführung in spezifische, bindende Rechte) der Universalismus der AEMR nicht aufrechterhalten werden kann. Es geht mir also, anders formuliert, nicht um die normative Frage, ob bzw. inwiefern eine konkretisierende Ausformulierung der Menschenrechte deren unterschiedlichen Träger:innen (gleichermaßen) gerecht wird. Es geht mir vielmehr um das praktische Problem, dass eine konkretisierende Ausformulierung überhaupt nur um den Preis möglich ist, dass (teilweise) mit dem universalistischen Anspruch der AEMR gebrochen wird – insofern sich nämlich die Idee ‚des Menschen‘ als Träger:in von Menschenrechten als zu allgemein erweist, um daraus konkrete Rechte verschiedener Menschen abzuleiten.  (mehr …)

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Universalismus der Menschenrechte revisited

Menschenrechte sind universal. Das heißt, sie gelten für alle Menschen gleichermaßen, unabhängig von Merkmalen, „such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status“, wie in der Allgemeinen der Erklärung der Menschenrechte der UNO 1948 (Art. 2) formuliert. Dennoch wird der Universalismus der Menschenrechte vielfach und stets erneut bestritten. Im Folgenden möchte ich die Kritik am Universalismus punktuell aufgreifen und den Universalismus in Form eines vermittelten Universalismus plausibilisieren und damit verteidigen.

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