Sinkende Wahlbeteiligungen, schwindendes Vertrauen in gewählte VolksvertreterInnen und abnehmende Mitgliederzahlen der politischen Parteien haben die Bedingungen, unter denen repräsentative Demokratien operieren, verändert. Wie repräsentative Demokratien auf diese Veränderungen reagieren sollten, was Repräsentanten eigentlich repräsentieren (Ideen, Interessen oder die Zusammensetzung ihrer Wahlkreise) und in welcher Form sie dies tun sollten, sind Fragen, die innerhalb der Politischen Theorie wieder verstärkt diskutiert werden. Grundsätzlichere Fragen, welche die Ausgestaltung und Angemessenheit der Verfassungen betreffen, auf denen diese Demokratien basieren, werden in der einschlägigen Literatur allerdings kaum thematisiert. Doch in welchem Maße repräsentieren die Verfassungstexte Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte nach ihrer Ratifizierung eigentlich noch die Überzeugungen und Werte der politischen Gemeinschaften, für die sie entworfen wurden? Und nach welchen Maßstäben kann das Volk zwischen Reformbemühungen unterscheiden, die seine Unterstützung verdienen und solchen, die es ablehnen sollte, wenn einzelne Passagen der Verfassungen als nicht mehr zeitgemäß erachtet werden?
Im öffentlichen Bewusstsein finden diese Fragen unter dem Druck drängenderer Probleme kaum Aufmerksamkeit. Bemerkenswerter ist wohl, dass sie auch in der einschlägigen Literatur nicht oder nur am Rande behandelt werden. Dort stehen sich seit einigen Jahren zwei Demokratietheorien unversöhnlich gegenüber—Befürworter deliberativer Theorien auf der einen, Vertreter des agonistischen Pluralismus auf der anderen Seite. Doch keine der beiden Theorien bietet Bewertungsmaßstäbe an, die uns erlauben würden, zwischen legitimen und illegitimen Forderungen nach Verfassungsrevisionen zu unterscheiden. Damit entziehen sich TheoretikerInnen beider Lager dem Problem, wie Verfassungen jenseits juristischer Auslegungskünste, deren Ziel darin besteht, dem Verfassungstext so viel an zeitgemäßer Einzelfallbedeutung zu entlocken wie möglich, an den demokratischen Fortschritt angepasst werden können.
VertreterInnen deliberativer Demokratietheorien wie Jürgen Habermas und Seyla Benhabib behaupten, dass die existierenden demokratischen Verfassungen trotz gewisser Mängel sehr wohl geeignet seien, den Balanceakt zwischen Stabilität und demokratischem Fortschritt zu bestehen. Denn sie würden Foren der Beratung vorsehen, in denen diese Mängel debattiert und ausgeglichen werden könnten, wobei die vorgenommenen Verfassungsrevisionen stets den demokratischen Idealen der Gleichheit und Freiheit verpflichtet blieben. Dadurch seien Verfassungen flexibel genug, um auf neue Gegebenheiten (wie etwa Forderungen auf Anerkennung seitens bislang unberücksichtigter Gruppen) angemessen zu reagieren, ohne ihren demokratischen Wertekern zu opfern. Doch wie können wir sicherstellen, dass Verfassungsreformen auch tatsächlich zu Fortschritt führen? Habermas zufolge lässt sich demokratischer Fortschritt nur daran messen, dass man sich dem Ideal einer selbstbestimmten Gemeinschaft gleicher und freier Bürger nähert. Doch Habermas’ neo-kantianischer Vorschlag vermag wohl schon allein deshalb nicht zu überzeugen, weil es unklar bleibt, auf welche Weise die eigentlichen Konflikte, die darüber entstehen, wie dieses demokratische Ideal interpretiert und institutionalisiert werden sollte, behoben werden könnten.
Agonisten wie William Connolly, Bonnie Honig und Chantal Mouffe hegen weniger Zuversicht in die existierenden Verfassungen. Zum einen kritisieren sie deliberative Demokratietheoretiker dafür, dass deren Vorstellung von demokratischem Fortschritt auf einer gutgläubigen Geschichtsteleologie basiere, nach der sich alles — jedenfalls in der longue durée — zum Besseren verändere und Verfassungen stets zum Positiven revidiert würden. Zum anderen werfen sie ihnen vor, Konflikte zu entpolitisieren, indem sie das Politische als einen vorweggenommenen Konsens begreifen. Doch mit ihrem Fokus auf Konflikt blenden Agonisten einen der wesentlichen Bestandteile des Politischen aus: nämlich die Tatsache, dass politische Entscheidungen letztlich jeden Deliberationsprozess, ob er nun auf Konsens oder Konflikt basiert, beenden. Anstatt aufzuzeigen, wie die von ihnen beschworenen Diskussionen in politische Entscheidungen überführt werden können, zögern sie den Moment der Entscheidung heraus in dem Bestreben, unterschiedlichen Meinungen ein Sprachrohr zu bieten, was nichts anderes heißt, als dass sie auf der ständigen Umdeutung möglicher Verfassungsentwürfe beharren. Dies jedoch widerspricht der politischen Praxis, da man Verfassungen nicht kontinierlich ändern kann, wenn sie ein stabiles Gemeinwesen gewähren sollen.
Somit bleibt bei beiden Demokratiemodellen die Frage nach den Bewertungsmaßstäben unbeantwortet, die es erlauben würden, zwischen legitimen und illegitimen Forderungen nach Verfassungsänderungen zu unterscheiden. Für Vertreter deliberativer Theorien scheint sich die Frage nicht zu stellen, weil die demokratischen Institutionen für sie ohnehin so konzipiert sind, dass sie sich auf Dauer dem demokratischen Fortschritt nicht versperren können. Den Agonisten, für die Fortschritt ohne Teleologie undenkbar ist, sind demokratische Maßstäbe wenig hilfreich, wenn nicht sogar schädlich, da diese als externe Standards den BürgerInnen (auf)oktroyiert würden und somit deren Handlungsspielraum einschränkten.
Greift man nun die Bedenken auf, die von TheoretikerInnen beider Seiten zu Recht geäußert werden, dann stellt sich die Frage, ob Maßstäbe entwickelt werden können, die demokratischen Fortschritt anzeigen, ohne einer Geschichtsteleologie anheim zu fallen. Damit wir als BürgerInnen selbst mit darüber entscheiden können, ob unsere Institutionen wirklich demokratisch sind und unseren Willen verkörpern, müssen die Maßstäbe, die wir entwickeln, unabhängig genug sein, damit wir aus kritischer Distanz unsere Institutionen bewerten können. Anstatt existierende Institutionen ausschließlich an praxisfernen Idealen zu messen, sollte man sie daher untereinander in Beziehung setzen und vergleichen. Denn dies sorgt dafür, dass das Beharren auf dem Status quo aufgebrochen und die involvierten Parteien in den Zustand einer reziprok-kritischen Beziehung gesetzt werden, deren Interpretation und Umsetzung demokratischer Ideale miteinander in Konkurrenz treten. So jedenfalls könnte die Hybris bestehender Institutionen aufgebrochen werden, die von sich behaupten, am besten dafür geeignet zu sein, über die angemessene Umsetzung demokratischer Ideale zu entscheiden.
Ein aktuelles Beispiel soll dies veranschaulichen. Wenn uns Umfragen suggerieren, dass die vom Grundgesetz vorgesehene Form der Wahl des Bundespräsidenten von einer breiten Mehrheit des Volkes als nicht mehr zeitgemäß empfunden wird, dann stellt sich in der heutigen Situation, in der unsere Demokratie als gefestigt angesehen werden kann, die Frage, wie man die Verfassung ändern könnte, um diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Anstatt der Wahlbevölkerung von vornherein jedwede Möglichkeit zu nehmen, einen unmittelbaren Einfluss auf Beratungen über eine mögliche Verfassungsänderung auszuüben, wären durchaus Instrumente vorstellbar, das Volk aktiv einzubinden, anstatt lediglich auf Umfragen als Pseudo-Plebiszite zu verweisen. So wäre es nach dem Vorbild von Aufsichtsräten großer Unternehmen, die jeweils zur Hälfte aus AnteilseignerInnen und ArbeitnehmerInnen bestehen, denkbar, die Abstimmung zwischen der Bundesversammlung und dem Volk zu splitten und so dem Auftrag, einen Kandidaten bzw. eine Kandidatin zu küren, die bereits durch den Wahlakt ‚über den Parteien’ steht, gerecht(er) zu werden.
Was wäre damit gewonnen? Aus dem Institutionenvergleich ergäbe sich ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung eines Ideals, nämlich zur Bestimmung eines überparteilichen Bundespräsenten, sowie ein Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verfassung, die dem demokratischen Fortschritt unseres Landes entspräche. Dadurch würde die repräsentative Demokratie unter Beweis stellen, dass sie in der Lage ist, sich zu reformieren und vielleicht sogar direkt-demokratische Elemente aufzunehmen, ohne ihren Wertekern zu opfern. Ob unsere Demokratie — theoretisch wie praktisch — zu solchen Veränderungen bereit ist, wird die Zeit zeigen müssen.
Lieber Jens,
du siehst das sehr formal, zu sehr. Zumindest was die sogenannten Agonisten angeht (i.e. Connolly) ist die Bewertung demokratischer Meinungsbildung oder Konfliktaustragung nach groben Kriterien wie ‚besser‘ vs. ’schlechter‘ sehr wohl möglich, sie würde aber kaum auf formale Merkmale von Verfassungen oder ähnlichem abheben sondern bewerten inwiefern Dissens und Konflikt von den Teilnehmern ausgehalten bzw. als natürlich angenommen werden. Wird Differenz angenommen, willkommengeheißen? Oder wird sie über Ressentiments instrumentalisiert, und damit unterdrückt? Inwieweit kommen Minderheiten und Unterpriveligierte im dominanten Diskurs zur Sprache? Ohne die formalen Notwendigkeiten in irgendeiner Form in Abrede zu stellen, bieten Antworten auf diese Fragen nicht ein relativ klares Raster zur Bewertung demokratischer Willensbildung?
Lieber Björn,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Deiner Darstellung der agonistischen Demokratietheorie stimme ich in weiten Teilen zu. Mein Punkt war jedoch ein anderer. Zunächst einmal stelle ich fest, dass Agonisten– im Unterschied zu VertreterInnen deliberativer Theorien– nicht an die ‚Selbstheilungskräfte‘ der existierenden Verfassungen glauben und in einem für ‚Postmodernisten‘ typischen Gestus hinter Fortschrittskategorien Teleologien vermuten (siehe Derrida, an dem sich Honig und Mouffe ausdrücklich abarbeiten), die nicht in den ‚offenen Diskurs‘ eingebracht werden. In einem zweiten Schritt gehe ich der Frage nach, welche Konsequenzen sich daraus ergeben, wenn man, wie von Agonisten eingefordert, Dissens in den Mittelpunkt einer nicht-teleologischen Entscheidungsfindung rückt. An dieser Stelle weise ich schließlich auf das Problem hin, dass Agonisten die politische Entscheidungsfindung paradoxer Weise entpolitisieren, indem sie einen der wesentlichen Elemente des Politischen hinauszögern (und in seiner Bedeutung unterschätzen), nämlich die Entscheidung. Letzteres sehe ich insbesondere bei Connolly.
Lieber Jens,
danke für die Antwort. Ich wollte gerade dem letzten Punkt widerspechen, v.a. was Connolly angeht. Es scheint mir schon zuzutrefen, daß Konzepte wie ‚die Entscheidung‘ nicht nur hinausgezögert sondern vollkommen mutwillig ignoriert werden eben wegen ihrers teleologischen Gehalts, das hat ja fast schon eschatologischen Charakter. Nicht richtig scheint mir dass Entscheidungsfindung entpolitisiert wird. ‚Gute Demokratie‘ beinhaltet hier, salopp gesagt, eine ‚Ewige Wiederkehr‘ von täglichen Entscheidungen, demnach von Konflikten, von Konfrontation mit Differenz etc, demnach einen Willen zur Politik par excellence, und die gehaltvolle Vorraussetzung sowie Kriterium von schlechterer und besserer Demokratie ist affektiver Natur, nicht formaler oder institutioneller. Begriffe von Anfang und Ende werden ganz bewußt vermieden, sicher, aber ich sehe nicht wie daraus Entpolitisierung folgt, noch wie man auf der Grundlage nicht mehr zwischen mehr oder wngier wünchenswerte Qualitäten von Demokratie (empirisch) unterscheiden kann.
Lieber Björn,
freut mich, dass Du nachlegst. Vielleicht ermuntert unsere Diskussion ja noch weitere Diskutanten dazu, sich miteinzuschalten. Wie Du an meiner Antwort gemerkt hast, schätze ich die Bedeutung des Entscheidungsmoments so hoch ein, dass ich das Politische ohne eine Entscheidung garnicht denken kann. In diesem Sinne spreche ich dann auch davon, dass Agonisten wie Connolly die Entscheidungsfindung entpolitisieren, wenn sie jedwede Entscheidung aus dem durch Dissens geprägten Deliberationsprozess heraussubtrahieren. Denn was bliebe dabei anderes übrig als ein ewiges Spiel von Rede und Gegenrede. Ließe sich allein darauf eine politische Gemeinschaft gründen? Wohl kaum. Trotzdem stimme ich den Agonisten darin zu, dass eine florierende politische Gemeinschaft die Konfrontation gegensätzlicher Positionen benötigt, allerdings- und hier entferne ich mich dann von den Agonisten–muss diese Konfrontation irgendwann auf eine Entscheidung hinauslaufen. Die spannende Frage wäre nun, ob und wie man diese Entscheidung in der agonistischen Demokratietheorie verankern könnte. Alles andere würde mich jedenfalls nicht überzeugen.
Lieber Jens, lieber Björn,
zunächst einmal herzlichen Dank für den schönen Text und die anregende Diskussion. Ich gebe zu, nicht gerade ein Experte agonaler Theorie zu sein, kenne mich aber in der Liberalismus-Pluralismus-Debatte einigermaßen aus. Mir scheint, dass der Pluralismus das Moment der Entscheidung durchaus nicht systematisch vernachlässigt (wie gesagt, das mag bei Connolly anders sein), ihn aber eher in der Form von Kompromissen (Bellamy, vielleicht Gray) oder einfachen Mehrheitsentscheidungen (Waldron) denkt. Hieraus ergibt sich meist eine Ablehnung von Verfassungen überhaupt, da Entscheidungen, auch wenn sie pragmatisch notwendig sind, immer nur auf Zeit getroffen werden können (sunset legislation).
Es bleiben erhebliche Probleme bei der Bestimmung des angemessenen demokratischen Verfahrens an sich, inhaltlicher Schranken (die bei den Pluralisten gern durch ein nebulöses Ethos eingeholt werden) und der Garantie einer gewissen Planungs- und Rechtssicherheit.
Mein Deutungsvorschlag wäre also, dass die Agonalen mit der (zugestandenen) Notwendigkeit von Entscheidungen umgehen können, wenn sie diese nicht auf Dauer stellen, sondern z.B. explizit befristen.
Lieber Jens, liebe Mitdiskutanten!
Auch von mir zunächst vielen Dank für den anregenden Text. Mein folgender Kommentar bezieht sich leider nicht exakt auf eure vorangegangene Diskussion, da mir ein anderer Punkt als sehr wichtig erscheint. Falls dies den Fluss eurer Debatte stört, bitte ich das zu entschuldigen und schlage vor, meine Einlassung zu ignorieren.
Jetzt aber: Der Vorschlag, Institutionen untereinander zu vergleichen, erscheint auf den ersten Blick sehr interessant. Allerdings sehe ich da zwei Probleme: Erstens ist mir nicht klar, wie dadurch eine kritische Distanz entstehen kann, die eine normativ gehaltvolle Bewertung der einzelnen Einrichtungen ermöglicht. Im Gegenteil, durch diese Verortung innerhalb eines (instituionellen) Diskurses (ein leidiges Thema, ich weiß) verliert man doch gerade den nötigen Überblick, oder nicht? Bleibt da nicht doch die (wie auch immer vorzunehmende) normative Evaluierung bestimmter Ideale, die hinter den Instituionen stehen, geboten?
Zweitens basieren verschiedene Instituionen auf verschiedene Prinzipien. Dein Beispiel zeigt meines Erachtens sehr schön, was ich damit meine. Die Wahl zum Bundespräsidenten wird aus dem Grund nicht direktdemokratisch vorgenommen, da dies eine äußerst starke demokratische Legitimation hervorbringen würde, die der tatsächlichen Machtfülle des Amtes nicht angemessen wäre. In anderen Worten: Das Amt ist prinzipiell so konzipiert, dass eine direkte Legitimation durch das Volk weder notwendig noch gewünscht ist. Gleiches gilt für andere Einrichtungen des Staates, hinter denen Prinzipien wie Rechtsstaatlichkeit oder Gewaltenteilung stehen. Diese haben zwar etwas mit Demokratie zu tun, sind aber nicht dasselbe. Einen kritischen Vergleich mit dem Ziel, die Demokratie in allen möglichen Instituionen zu fördern, halte ich deswegen für problematisch.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und nicht alles missverstanden, was im Text erläutert wurde.
Gruß
Martin
Lieber Fabian, lieber Martin,
vielen Dank für Eure Kommentare, auf die ich nun mit ein bisschen Verspätung reagieren möchte.
Ich nehme Deinen Deutungsvorschlag gern auf, Fabian. Allerdings ist mir erstens nicht ganz klar, wie ein politisches System auf einem „Fundament“ begründet werden könnte, bei dem niemals etwas feststeht, nicht weiter hinterfragt und umgeworfen werden kann. Vielmehr scheint ein politisches System gerade aus der Unumstoßbarkeit bestimmter Prinzipien seine Stabilität zu gewinnen. Und zweitens sind Vorschläge zur Ausgestaltung demokratischer Verfahren, die von Agonisten geäußert werden, in der Tat nebulös.
Nun kurz zu Deinen Einwänden, Martin. Da ich das Theorieblog-Format für Blogbeiträge nicht sprengen wollte, habe ich bewusst offen gelassen, was ich unter Institutionen verstehe. Deinen Einwand, dass keine kritische Distanz aus einem systemimmanenten Vergleich gespeist werden könne, teile ich zwar nicht ganz– ich würde sagen, dass die Distanz vielleicht nicht weit genug reicht, aber sehr wohl möglich ist–, aber ich durchaus den Nutzen in der vergleichenden Gegenüberstellung zweier „Institutionen“, die nicht dem gleichen System entspringen. Daher habe ich auch Aufsichtsräte ins Spiel gebracht, die– jedenfalls in dem von mir angesprochenen Punkt– andeuten, was bei der Wahl des Bundespräsidenten nach meiner Einschätzung fehlt, nämlich eine Beteiligung derer, für die der Präsident das Amt ausführen soll (das Volk).
Die von Dir erwähnten Argumente gegen eine Änderung des Wahlverfahrens und mehr Bürgerbeteiligung sind im Übrigen ausschließlich systemimmanent gedacht, was ich für problematisch halte. Denn in letzter Konsequenz könnte jede von außen an das System herangetragene Kritik mit Verweis auf die „Logik des Systems“ abgeschmettert werden. Zwischen einem Zuviel an Veränderung, wie ich es bei den Agonisten kritisiere, und einem Zu Wenig, wie ich es hier andeute, muss es einen Mittelweg geben können. Die Frage wäre nur, wie der genau aussehen könnte.