Kritik und Konstruktion. Betrachtungen zur Intellectual History der Grundgesetzentstehung 

Anlässlich des 75. Jahrestags der Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 veröffentlicht der Theorieblog heute und morgen zwei Beiträge, die die Debatten um das Grundgesetz ideenhistorisch betrachten. Den Auftakt macht Alexander Gallus aus Perspektive der Intellectual History.

Auch wenn der 23. Mai als der Tag, an dem das Grundgesetz verkündet wurde, weder nationaler Gedenk- noch gesetzlicher Feiertag ist, markiert er doch wie kaum ein zweites Datum den Gründungsmoment der Bundesrepublik. Anlässlich des fünfundsiebzigsten Jubiläums erscheint es umso angebrachter, diesen herausgehobenen Erinnerungsort der neuesten deutschen Geschichte prominent herauszustellen. Dieser Aufgabe hat sich das Bonner Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit der Ausstellung „Unser Grundgesetz“ und einer sie begleitenden Veranstaltungsreihe unter der Überschrift „Ein großer Wurf“ gestellt. 

Die Verabschiedung des Grundgesetzes erscheint so besehen wie die Grundsteinlegung für die Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik, jener viel beschworenen „geglückten Demokratie“ (Edgar Wolfrum). Die Geschichte vom Siegeszug einer Verfassung, die anfangs nur als Transitorium gelten sollte und eben deshalb den Titel „Grundgesetz“ erhielt, wird nicht zuletzt damit erklärt, dass es über die institutionellen, prozeduralen und normativen Grundlagen des neuen Staates hinaus bald als Dokument galt, das eine lebendige Demokratie ermöglichte und sogar so etwas wie einen „Verfassungspatriotismus“ hervorzurufen vermochte. 

Intellektuelle Skepsis – oder: kein Zauber des Anfangs 

Wer sich zurückbegibt in die Jahre, als die verfassungsrechtliche Neuordnung (West‑)Deutschlands zur Disposition stand, betritt hingegen ein kontroverses Feld, das neben fachkompetenten Juristen und politisch mandatierten Entscheidungsträgern auch ‚freischwebende‘ Intellektuelle mit bestellen wollten. Die letztgenannte Gruppe soll in exemplarischer Weise in den Blick geraten, um darzulegen, wie wenig Anlass das Grundgesetz von einer entstehungsgeschichtlichen Warte aus gab, in diesem Vorgang einen feierwürdigen Gründungsakt als Beginn der bis heute anhaltenden success story zu erkennen.  (mehr …)

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Die Krönung, die Krone und die Verfassung des UK 

Über die laufenden Planungen zur Krönung des britischen Königs Charles III. wird auch in Deutschland minutiös berichtet. Für den 6. Mai können wir aufwendige Übertragungen zu und mit pomp and circumstance erwarten. Der Politikwissenschaft scheint das Ereignis dagegen mindestens gleichgültig. Monarchien, historisch lange Zeit der Regelfall und ideengeschichtlich oft bevorzugte Staatsform, sind im 20. Jahrhundert aus der politikwissenschaftlichen Diskussion weitgehend verschwunden. In Demokratien betrifft das monarchische Element zudem primär die Ausgestaltung des Amtes eines auf repräsentative Aufgaben beschränkten Staatsoberhauptes und ist damit von randständigem Interesse. Entsprechend stehen auch bei der Beschäftigung mit dem Vereinigten Königreich (UK) demokratische Institutionen und Prozesse sowie Fragen des Staatsaufbaus im Fokus. 

Das ist so weit durchaus nachvollziehbar. Beschäftigt man sich, gerade als außenstehende Kontinentaleuropäerin, mit den politischen und verfassungsrechtlichen Spannungen und Konflikten im UK, stellt sich dennoch immer wieder die Frage, ob wir mit dieser Haltung nicht Dimensionen der politischen und verfassungsrechtlichen Realitäten ausblenden, die auch gegenwärtige Kontroversen nie allein, aber doch auch prägen. Die Krone ist im UK zwar politisch weitestgehend machtlos, hat aber zum einen große und bleibende symbolische Bedeutung. Stärker als bei allen royalen Hochzeiten und Beerdigungen der letzten Jahrzehnte wird dies auch am 6. Mai zur Geltung kommen. Zum anderen – und deutlich weniger beachtet – hat das Erbe der Monarchie auch Einfluss auf die zentralen politischen Institutionen der britischen Demokratie.  Die britischen Verfassungskonflikte der Gegenwart werden von den Echos monarchischer Prinzipien mitgeprägt.  (mehr …)

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CfP: „Die Auflösung des liberalen Konsenses“ in der Zeitschrift für Politische Theorie

Für ein neues Themenheft der Zeitschrift für Politische Theorie callen die Herausgeber Kolja Möller und Karsten Schubert for papers: Zum Thema „Die Auflösung des liberalen Konsenses“ können bis Ende Mai Abstracts eingereicht werden, insbesondere in den Themenfeldern „Autoritäre Wende durch Verfassungspolitik“ und „Zukünfte: Mit dem oder jenseits des „liberalen Konsenses“?“. Alle weiteren Informationen zum Call finden sich hier.

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Buchpräsentation: Kleine politische Schriften Edmund Burkes (Darmstadt, 3. Juli 2019)

In der von Harald Bluhm herausgebenen Schriftenreihe zur europäischen Ideengeschichte erscheinen derzeit ‚kleine‘ politische Schriften Edmund Burkes! Unter dem Titel Tradition – Verfassung – Repräsentation haben Olaf Asbach und Dirk Jörke ausgesuchte Texte Burkes übersetzt, kontextualisiert und kommentiert. Die offizielle Buchvorstellung findet am 3. Juli 2019 im Georg-Christoph-Lichtenberg-Haus in Darmstadt statt – samt Vorträgen aller Herausgeber und anschließendem Empfang. Weitere Informationen finden sich hier.

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Denker des Staates und der Freiheit, Verfechter des Bürgerethos. Ein Nachruf auf Ernst-Wolfgang Böckenförde

Die Politikwissenschaft hat mehrere Nachbardisziplinen, mit denen sie Schnittmengen im Forschungsinteresse, im Gegenstand und auch einige der Grundbegriffe teilt. Für eine an politischer Ordnung orientierte Politische Theorie und Ideengeschichte ist besonders die Rechtswissenschaft von Interesse, die ebenso normative, systematische und historische Perspektiven vereint. Ein herausragender Vertreter seines Fachs, von dessen Werk die Politische Theorie und Ideengeschichte profitiert hat und weiterhin profitieren wird, ist Ernst-Wolfgang Böckenförde, der am 24.2.2019 im Alter von 88 Jahren in Au bei Freiburg verstorben ist. Er hat als ausgebildeter Rechtswissenschaftler und Historiker mit besonderem Interesse für die normativen Fragen der Begründung politischer Ordnung ein großes Oeuvre hinterlassen, das sich über mehr als fünf Jahrzehnte erstreckt. Zugleich hat er auch als politischer Denker den Lauf der Zeit kritisch begleitet und sich immer wieder mit Stellungnahmen in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet. Als Bundesverfassungsrichter übte er von 1983 bis 1996 eines der höchsten Ämter aus und wirkte an entscheidenden Urteilen mit. Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen, dass er neben wenigen anderen Vertretern seiner Generation, wie Jürgen Habermas oder Ralf Dahrendorf, zu den bekanntesten Wissenschaftlern und öffentlichen Intellektuellen in der siebzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik gehört.

Das Böckenförde-Diktum – eine liberale Formel

Dies hängt gewiss auch mit seinem berühmten Satz über die „nicht garantierbaren Voraussetzungen des freiheitlichen Staates“ zusammen. Das Böckenförde-Diktum ruft allerdings gerade bei vielen Angehörigen der Politikwissenschaft nicht nur angesichts der hohen Frequenz seiner Zitation in staatstragenden Sonntagsreden, sondern vor allem vor dem Hintergrund seines als konservativ wahrgenommenen Gehalts Kritik hervor. Auch der von Böckenförde verwandte Begriff der Homogenität gilt vielen als problematisch. Gegen Böckenförde wird die Auffassung vertreten, dass es keines einigenden Bandes für die Gesellschaft bedürfe und dass vielmehr die Verfahren der rechtsstaatlichen Demokratie in einer pluralen Gesellschaft hinreichend für die Produktion eines notwendigen Minimums an Konsens seien. In dieser Lesart geht aber ein entscheidender Zug seines Denkens verloren oder kommt gar nicht erst in den Blick: Böckenförde ist in seinem Plädoyer für die Freiheit ein zutiefst liberaler Denker, der zugleich von der sozialen Verantwortung des Staates ausgeht.

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Essay-Wettbewerb: „Gelebte Verfassung – Lebendige Verfassung“

Das Hamburger Verfassungsgericht lädt zusammen mit den Rechtswissenschaften der Universität Hamburg und der Brucerius Law School Studierende der Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaften ein, einen Essay zu einem bundesweiten Wettbewerb zum Thema „Gelebte Verfassung – Lebendige Verfassung“ einzureichen. Perspektiven aus der politischen Theorie, Philosophie und Ideengeschichte sollten dabei natürlich nicht fehlen. Die Essays sollen maximal 25.000 Zeichen haben und Einsendeschluss wäre der 02. Februar 2019. Wer Interesse hat, findet hier mehr Informationen, unter anderem über die Preise und die Leitfragen des Wettbewerbs.

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Mehr Recht bitte. Zur Lage politiktheoretischer Rechtsforschung

Verfassung und Recht sind zurück im Fokus politikwissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Die grassierenden Krisenszenarien vom Ende, der Erosion oder dem Sterben der liberalen Demokratie haben auch die Diskussion um die Bedeutung des Rechts neu entfacht. Denn als eine der zeitgenössischen Pathologien liberaler Demokratien gilt manchen ihre zunehmende Verrechtlichung. So wird seit einiger Zeit die Auseinanderentwicklung von Liberalismus und Demokratie (Mounk) bzw. die Entstehung eines demokratiearmen (Zürn) oder sogar autoritären (Menéndenz) Liberalismus prognostiziert. Im Zentrum dieser Diagnosen steht auch die Begrenzung demokratischer Handlungsspielräume durch Recht und der Bedeutungsgewinn sogenannter nichtmajoritärer Institutionen, allen voran Gerichte. Was kann die Politische Theorie zu dieser Debatte um die Entpolitisierung der liberalen Demokratie beitragen? Meine Antwort lautet: Wir müssen uns dem Recht selbst zuwenden und aus politiktheoretischer Perspektive neu über Begriff, Funktion und Bedeutung von Recht in liberalen Demokratien verständigen.

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CfA: Mitarbeiterstelle in Münster

Der Lehrstuhl für „Politische Theorie mit dem Schwerpunkt Politik und Religion“ (Prof. Dr. Ulrich Willems) der WWU Münster sucht Verstärkung. Baldmöglichst ist eine für vier Jahre befristete Mitarbeiterstelle (50%, 13 TV-L) mit Möglichkeit zur Promotion zu besetzen. Vorausgesetzt werden ein sehr gut abgeschlossenenes Studium der Politikwissenschaft, sehr gute Englischkenntnisse sowie Interesse an der Verfassung kulturell, religiös und moralisch pluraler Gesellschaften. Bewerbungsfrist ist der 24. Februar. Die Stellenausschreibung im Wortlaut findet sich hier oder nach dem Klick.

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„Grenzen der Verfassung“ an der HU Berlin

Vom 22. bis 24. September veranstaltet die DVPW-Themengruppe „Politik und Recht“ an der Humboldt-Universität eine spannende Tagung zu den „Grenzen der Verfassung“ – mit dabei sind Christoph Möllers, Ran Hirschl und viele andere. Das vollständige Programm findet sich hier, Ansprechpartner ist Michael Hein (michael.hein at hu-berlin.de), Anmeldungen bis zum 15.9. sind erbeten.

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