Die Politikwissenschaft hat mehrere Nachbardisziplinen, mit denen sie Schnittmengen im Forschungsinteresse, im Gegenstand und auch einige der Grundbegriffe teilt. Für eine an politischer Ordnung orientierte Politische Theorie und Ideengeschichte ist besonders die Rechtswissenschaft von Interesse, die ebenso normative, systematische und historische Perspektiven vereint. Ein herausragender Vertreter seines Fachs, von dessen Werk die Politische Theorie und Ideengeschichte profitiert hat und weiterhin profitieren wird, ist Ernst-Wolfgang Böckenförde, der am 24.2.2019 im Alter von 88 Jahren in Au bei Freiburg verstorben ist. Er hat als ausgebildeter Rechtswissenschaftler und Historiker mit besonderem Interesse für die normativen Fragen der Begründung politischer Ordnung ein großes Oeuvre hinterlassen, das sich über mehr als fünf Jahrzehnte erstreckt. Zugleich hat er auch als politischer Denker den Lauf der Zeit kritisch begleitet und sich immer wieder mit Stellungnahmen in der Öffentlichkeit zu Wort gemeldet. Als Bundesverfassungsrichter übte er von 1983 bis 1996 eines der höchsten Ämter aus und wirkte an entscheidenden Urteilen mit. Es ist wohl nicht übertrieben zu sagen, dass er neben wenigen anderen Vertretern seiner Generation, wie Jürgen Habermas oder Ralf Dahrendorf, zu den bekanntesten Wissenschaftlern und öffentlichen Intellektuellen in der siebzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik gehört.
Das Böckenförde-Diktum – eine liberale Formel
Dies hängt gewiss auch mit seinem berühmten Satz über die „nicht garantierbaren Voraussetzungen des freiheitlichen Staates“ zusammen. Das Böckenförde-Diktum ruft allerdings gerade bei vielen Angehörigen der Politikwissenschaft nicht nur angesichts der hohen Frequenz seiner Zitation in staatstragenden Sonntagsreden, sondern vor allem vor dem Hintergrund seines als konservativ wahrgenommenen Gehalts Kritik hervor. Auch der von Böckenförde verwandte Begriff der Homogenität gilt vielen als problematisch. Gegen Böckenförde wird die Auffassung vertreten, dass es keines einigenden Bandes für die Gesellschaft bedürfe und dass vielmehr die Verfahren der rechtsstaatlichen Demokratie in einer pluralen Gesellschaft hinreichend für die Produktion eines notwendigen Minimums an Konsens seien. In dieser Lesart geht aber ein entscheidender Zug seines Denkens verloren oder kommt gar nicht erst in den Blick: Böckenförde ist in seinem Plädoyer für die Freiheit ein zutiefst liberaler Denker, der zugleich von der sozialen Verantwortung des Staates ausgeht.
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