Institutionen des Politischen. Lesenotiz zur Gretchenfrage radikaler Demokratietheorie

Das Problemfeld politischer Institutionen erweist sich zunehmend als Gretchenfrage für Theorien radikaler Demokratie. Im Raum steht der Vorwurf, dass radikale Demokratietheorien einseitig auf die Kontingenz- und Konfliktdimension des Politischen fokussieren und dabei die institutionellen Bedingungen und Ordnungsstrukturen der Politik aus dem Blick verlieren. Die Einsicht in die Grundlosigkeit und Veränderbarkeit sozialer Verhältnisse gehe mit einem Desinteresse, ja mit Geringschätzung für Fragen der Bewertung und Gestaltung demokratischer Institutionen einher.

Diese Bedenken wurden wiederholt sowohl von Kritiker*innen als auch, im Rahmen einer Binnenkritik, von Parteigänger*innen der radikalen Demokratietheorie vorgebracht. Sie stehen etwa im Zentrum der Debatte zwischen Hubertus Buchstein und Oliver Flügel-Martinsen, die hier anlässlich der Veröffentlichung von Flügel-Martinsens Band Radikale Demokratietheorien zur Einführung (2020) angestoßen wurde. Mit ihrer Edition Institutionen des Politischen. Perspektiven der radikalen Demokratietheorie versammeln die Herausgeber Steffen Herrmann und Matthias Flatscher nun vierzehn radikaldemokratische Beiträge zur Institutionenfrage. Insofern der Band die Pluralität radikaler Demokratietheorien abbildet, darf man sich von der Lektüre keine definitiven Antworten erwarten. Er liefert aber viele Denkanstöße und eröffnet mehrere, durchaus konfligierende Pfade, entlang derer radikaldemokratische Ansätze auf Institutionen reflektieren können.

Ursachen der Institutionenvergessenheit

Zu erläutern ist dabei zunächst, warum radikaldemokratische Theorien das Institutionenthema überhaupt hintanstellen konnten. Wie v.a. die Beiträge von Steffen Herrmann (225–250) und Gerhard Thonhauser (379–402) zeigen, lassen sich dafür sowohl theorieinterne als auch theorieexterne Gründe angeben. In einer ersten Phase sahen sich radikaldemokratische Ansätze theorieintern mit einer Hegemonie liberal-deliberativer Ansätze und theorieextern mit einer Hegemonie neoliberaler Postpolitik konfrontiert. Vor diesem Hintergrund vollzieht die radikale Demokratie als Gründungsgeste eine doppelte Revolte: Gegen die Verfahrens- und Ordnungsfixierung der politischen Theorie legt sie das Politische als kontingente und konflikthafte Gründungsdimension des Sozialen frei. Und gegen eine neoliberale Postpolitik, die jeder politischen Gestaltungskraft eine Absage erteilt, unterstreicht sie das Gemachte und Veränderbare politischer Ordnung.

Allerdings hat sich, wie Thonhauser und Herrmann herausarbeiten, die Sachlage seitdem verschoben. So muss sich die neoliberale Politik der Entpolitisierung die politische Arena zunehmend mit einer populistischen Politik der Hyperpolitisierung teilen. Die damit verbundene ‚Rückkehr des Politischen‘ hat zur Folge, dass diejenigen, die weiterhin bloß den politischen Charakter aller institutionellen Setzungen unterstreichen, heute letztlich Eulen nach Athen tragen. Die Institutionenfrage (neu) zu stellen, erweist sich damit für die radikale Demokratietheorie als theoretisch wie politisch dringlich.

Worin besteht das Institutionendesiderat?

Dabei bewerten die Beitragenden das Institutionendesiderat durchaus unterschiedlich. Soweit ich sehe, wird es auf mindestens drei Weisen formuliert: (1) als Institutionendefizit, d.h. als Lücke und Leerstelle in der Theoriebildung, die durch An- und Umbauten kompensiert werden muss; (2) als Institutionenskepsis, d.h. als Misstrauen gegenüber Institutionen als Orten der Verwirklichung von Demokratie; und (3) – v.a. im Beitrag von Oliver Marchart – als geradezu pathologische Institutionen- bzw. „Staatsphobie“ (169f.), die Radikaldemokrat*innen zu einem problematischen Anarchismus verleite und von vornherein jeden Weg zu einer ausgewogenen Thematisierung von Institutionen verstelle. Wie man in einem radikaldemokratischen Rahmen über Institutionen nachdenkt, wird auch davon abhängen, welche dieser Problembeschreibungen man sich zugrunde legt.

Einen Vorbehalt möchte ich dabei gegen die Rede von einer weithin grassierenden Staatsphobie anmelden. Denn dieses Etikett wird, wie Marchart letztlich selbst einräumt, den meisten radikaldemokratischen Ansätzen nicht gerecht. So sind „Etienne Balibar, Ernesto Laclau, Chantal Mouffe oder Pierre Rosanvallon […] explizit ausgenommen“ (175). Und auch diejenigen, auf die das Staatsphobie-Label laut Marchart zutrifft – u.a. Badiou, Abensour, Rancière, Lefort und Wolin – wären differenziert zu betrachten: Badiou ist vieles, aber sicher kein lupenreiner (radikaler oder anderweitiger) Demokrat; Abensour wird in den Beiträgen von Sara Gebh (111–138) und Niklas Plätzer (321–350) als ein Denker gelesen, der trotz seiner weitreichenden Staatskritik viel zur Institutionenfrage beizutragen hat; ähnliches gilt für Rancière, wie der Text von Andreas Gelhard zeigt (293–320).

Zwischen Struktur und Ereignis

Plausibler scheint es daher, davon auszugehen, dass alle radikaldemokratischen Ansätze ein Institutionendefizit und manche davon zusätzlich eine gewisse Institutionenskepsis aufweisen. Die Aufgabe für Radikaldemokrat*innen besteht dann darin, die eigene Theorie so zu erweitern bzw. umzubauen, dass sie eine gehaltvolle Rede über Institutionen ermöglicht. Der gemeinsame systematische Ausgangspunkt der Beiträge lässt sich dabei grob so nachvollziehen: Leitidee ist, dass Demokratie nicht nur als Struktur – als Ordnungs- und Regierungsform –, sondern primär als Ereignis zu denken ist. Das Demokratische zeigt sich zunächst nicht an der Gestalt einer bestimmten Ordnung, sondern in Praktiken der Kontestation, in den die Ordnung mit Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Selbstregierung konfrontiert wird. Anstatt sich auf unverrückbare Fundamente zu berufen, ist die „einzig demokratische Gesellschaft […] eine, die permanent die Kontingenz ihrer eigenen Grundlagen offenlegt“ (Laclau 2013, 111). Für die Analyse und Kritik von Institutionen folgt daraus, dass Institutionen Demokratie befördern, wenn sie (1) Kontingenz und Offenheit bezeugen und nicht verschleiern, (2) Konflikt bejahen anstatt ihn zu unterdrücken und (3) ihr eigenes Infragegestelltwerden zulassen, nicht unterbinden.

In dieser Stoßrichtung arbeiten Thomas Bedorf (43–70) und Matthias Flatscher (71–110) ein prinzipiell gewaltsames Setzungs- bzw. Stiftungsmoment am Ursprung jeder Institution heraus. Ein radikaldemokratischer Zugang stellt damit an Institutionen den Anspruch, ihren eigenen Setzungscharakter zu reflektieren und sichtbar zu machen. Anders gesagt, eine radikaldemokratische Institutionentheorie erfordert die Dynamisierung der Dichotomie von Struktur (Politik) und Ereignis (Politischem). Im Sinne des Demokratisierungsanspruchs muss gefragt werden, inwiefern Institutionen dazu beitragen können, das Politische in einer Demokratie fördernden Weise hervorbrechen zu lassen.

Drei Wege zu radikaldemokratischen Institutionen

Um darauf zu antworten, werden in dem Band mindestens drei Wege eingeschlagen, wobei manche Beitragenden mehrere davon gleichzeitig verfolgen. Ein erstes – man könnte sagen: rekonstruktives – Vorgehen besteht darin, gegebene Institutionen neu zu deuten, sodass deren Beitrag zur Ausweitung und Vertiefung von Demokratie hervortritt. Ein zweiter – genealogischer – Weg liegt darin, die Geschichte als Archiv zu konsultieren, um Demokratisierungspotentiale vergangener Institutionen freizulegen. Und drittens können – konstruktiv – eigene Institutionendesigns entworfen werden, um das Institutionengefüge gegenwärtiger Demokratien umzugestalten. In dieser konstruktiven Ausrichtung interveniert etwa Manon Westphal in die aktuelle Auseinandersetzung um die Demokratisierungsfunktion von Mini-Publics, indem sie „deliberativen Mini-Publics“ den neuen „Institutionentyp einer agonalen Mini-Public“ (203) entgegenstellt.

Beispiele für den rekonstruktiven Weg sind Andreas Gelhards an Hegel und Rancière orientierte Neuinterpretation der Schule, Oliver Marcharts an Jameson angelehnte Neudeutung der Armee oder Felix Heidenreichs Neubestimmung der demokratischen Rolle von politischen Parteien. Anstatt Subjekte kontinuierlich in die gesellschaftliche Totalität einzugliedern, kann die Schule in Auseinandersetzung mit Hegel und Rancière, wie Gelhard aufzeigt, als eine Institution gelesen werden, „die mit dem ökonomischen Zeitregime ebenso bricht wie mit dem patriarchalen“ (317). Die Schule erscheint damit als Institution, die ein stetes Konfliktpotential aufrechterhält und Widerstände gegen die Sphären der Ökonomie und der Familie eröffnet. Vergleichbar argumentiert Marchart unter Rückgriff auf Jamesons Idee einer ‚universal army‘, dass die Institution der allgemeinen Wehrpflicht – neben allen problematischen Aspekten des Militärs – radikaldemokratisch betrachtet insofern positiv zu bewerten ist, als sie Angehörige unterschiedlicher sozialer Klassen aufeinandertreffen lässt. Die Armee institutionalisiert „soziale Promiskuität“ (190ff.): Sie nötigt Personen, sich mit konfligierenden Lebensformen und -entwürfen auseinanderzusetzen. Heidenreich möchte zeigen, dass Parteien insofern eine entscheidende Demokratisierungsfunktion erfüllen, als sie an der Schwelle von Politik und Politischem situiert sind. Während politische Bewegungen sich unvermittelt – und mit allen damit verbundenen Gewaltpotentialen – auf die Stiftungsdimension des Politischen beziehen, sind Parteien als geregelte Vermittlungsinstanzen zwischen Politik und Politischem zu begreifen, die verhindern, dass politischer Agon sich zu antagonistischer Feindschaft auswächst.

Unabhängig davon, für wie überzeugend man die in dem Band vorgelegten (Um-)Deutungsversuche jeweils hält, wird daran deutlich, dass radikaldemokratische Zugänge Institutionen an Kriterien messen, die in anderen Theoriesettings zumeist ausgeblendet werden. Dadurch zeigen sich Demokratisierungspotentiale an Orten und in Institutionen, die ansonsten für demokratietheoretisch unergiebig gehalten werden. Das gilt besonders für den genealogischen Strang des radikaldemokratischen Institutionendenkens. Während fortschrittsorientierte Konzeptionen vergangene Institutionen nur als Ruinen am Wegesrand der Modernisierung begreifen, sehen radikaldemokratische Zugänge die Geschichte als Reservoir und Imaginarium für aktuelle Demokratisierungsanstrengungen. So zielt Herrmann auf eine Neukonzeption des antiken Volkstribunats als konfliktfördernder, klassenspezifischer Institution ab (239ff.) und Marchart entwickelt in Anknüpfung an die spartanische Institution des Ephorats und das römische Censorentum die Idee eines radikaldemokratischen Zensorats (185ff.).

Begrüßenswert scheint daran nicht zuletzt, dass die radikaldemokratische Bearbeitung des Institutionenthemas unweigerlich dazu führt, Dialogmöglichkeiten zu anderen Traditionslinien der politischen Theorie auszuloten. So tritt Westphal in Austausch mit deliberativen Ansätzen, Gebh entwirft einen radikaldemokratischen Prozeduralismus (126ff.) und Herrmann versucht, radikaldemokratische mit republikanischen Überlegungen engzuführen. Überhaupt lassen sich die bei Flatscher und Herrmann versammelten Institutionenentwürfe als Angebote verstehen, zu denen sich auch liberale Ansätze immerhin verhalten können. Das Nachdenken über Institutionen führt so zu einer Erweiterung und Öffnung radikaldemokratischer Theoriebildung.

Begründen und Befragen

Dabei scheint es mir allerdings notwendig, einen Aspekt der Selbstbeschreibung (mancher) radikaldemokratischer Ansätze kritisch zu hinterfragen, nämlich die ostentative Distanz gegenüber allen Ansprüchen theoretischer Begründung. So bekräftigen bspw. Oliver Flügel-Martinsen und Franziska Martinsen, dass es geboten ist, radikaldemokratisch über Institutionen nachzudenken, merken aber zugleich an, dass damit nicht „durch die Hintertür die Aufgabe einer Begründung institutioneller Designs eingeschrieben“ werden darf (30). Wie Flügel-Martinsen bereits programmatisch in seinen Befragungen des Politischen (2017) geltend macht, muss radikale Demokratietheorie als eine „Praxis kritischer Befragung verstanden werden“ (30). Dem liegt ein Gegensatz von Begründen und Befragen zugrunde: Konventionelle Theorien begründen, radikale Demokratietheorien befragen. Demzufolge wäre die Rolle radikaler Demokratietheorien innerhalb der politischen Theorie mit der klassischen Rolle des Skeptizismus innerhalb der Philosophie zu vergleichen: Sie wäre ein kritischer Stachel, ein Widersacher, der niemals selbst zur Herrschaft gelangt, aber diese stets nötigt, sich zu verantworten.

Damit legt man sich aber nicht nur ohne Not auf eine minoritäre Position im Feld der politischen Theorie fest. Entscheidender ist, dass man sich dadurch womöglich den Zugang zum Begründen als einer radikaldemokratisch wertvollen Praxis verbaut. Denn ein strikter Gegensatz von Begründen und Befragen ist nur solange triftig, wie man unter Begründen so viel wie ‚Einzementieren‘ und ‚Außer Streit stellen‘ versteht. Unter radikaldemokratisch-postfundamentalistischen Vorzeichen sind aber nicht Begründungsversuche, sondern allein Letztbegründungsversuche per se problematisch. Zu begründen bedeutet vielmehr immer auch, zuzugeben, dass das, wofür man argumentiert, strittig ist. Denn für etwas, das ohnehin absolut evident oder unumstößlich wäre, müsste man keinerlei Gründe geben. Begründen enthält stets ein Moment des Sich-Aussetzens gegenüber Widerrede und Kritik. Radikaldemokratisch formuliert: Die Praxis argumentativer Begründung affirmiert als Praxis, solange sie sich nicht auf ultimative Fundamente beruft, Streit und Konflikt (vgl. Posselt/Seitz 2020, 139f.). Damit stellt sich die Frage, ob man – bei aller Emphase auf Konflikt – durch den Rückzug auf eine Befragungsposition nicht Gefahr läuft, sich selbst der Kritik und dem Konflikt zu entziehen.

Im vorliegenden Band macht demgegenüber etwa Niklas Angebauer am Beispiel der Institution des Eigentums geltend, dass postfundamentalistische Ansätze nicht auf „Begründungsfrage[n] […] verzichten“ können (265). Und auch viele andere Beiträge, so möchte ich meinen, liefern durchaus gute Gründe dafür, institutionentheoretische Anbauten zu radikaldemokratischen Konzeptionen systematisch zu berücksichtigen. Die Konsequenz daraus scheint mir folgende zu sein: Genauso, wie der Gegensatz zwischen ordnungszentrierter und ereigniszentrierter Theoriebildung dynamisiert werden muss, um Institutionen in einer produktiven Weise zu denken, müsste auch die Opposition von Begründen und Befragen in Bewegung gebracht werden.

Der Band von Herrmann und Flatscher wird, so ist zu hoffen, zur weiteren Selbstverständigung radikaldemokratischer Ansätze über die institutionentheoretischen Implikationen und Konsequenzen der eigenen Theoriebildung beitragen. Klar ist bereits, dass man radikalen Demokratietheorien nicht mehr pauschal Institutionenvergessenheit vorwerfen kann.

 

Sergej Seitz ist Universitätsassistent am Institut für Philosophie der Universität Innsbruck und Lehrbeauftragter am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien

Ein Kommentar zu “Institutionen des Politischen. Lesenotiz zur Gretchenfrage radikaler Demokratietheorie

  1. Für die sozialen Bewegungen muss es deshalb gerade jetzt darum gehen, auf die Straße zu gehen und Widerstand zu leisten. Die Debatte über die sozialen Bewegungen könnte zur Gretchenfrage werden: Demokratie oder Autoritarismus.

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