Formen substaatlicher Autonomie gelten weithin als vorzugswürdige Alternative zu einer Sezession. Wie sich gegenwärtig in Katalonien zeigt, werden Sezessionsansprüche aber auch dann gestellt, wenn Gruppen in demokratischen Rechtsstaaten über Autonomie verfügen. Dies führt mitunter dazu, diesen Gruppen eine Art von rückständigem Kommunitarismus zuzuschreiben, der sich am besten damit erklären lässt, dass sie noch nicht von der Ideologie des Nationalismus befreit worden sind. In meinem Aufsatz, der im ZPTh-Themenheft zur Gründung der Republik erschienen ist [pdf], plädiere ich für eine weniger vorurteilsbeladene Auffassung. Mit der Freiheit als Nicht-Beherrschung weise ich den Erhalt von Föderationen als vorzugswürdig aus. Dennoch hat eine Gruppe, die von vielen ihrer Mitglieder aus öffentlich nachvollziehbaren Gründen als ein eigenes konstituierendes Volk verstanden wird, ein Recht auf die effektive Anfechtbarkeit einer gegebenen Verfassung, das bis hin zu einer Sezession reichen kann. Markus Patberg fasst in seinem Kommentar meine Argumentation sehr gut nachvollziehbar zusammen. Darauf aufbauend formuliert er drei kritische Punkte, die sich als Rückfragen wie folgt formulieren lassen. Erstens: Wer ist das Volk? Zweitens: In welchem Verhältnis stehen Nationalismus und Beherrschung? Drittens: Wer hat das Recht auf Letztentscheidung? Mit allen drei Punkten setzt Patberg bei entscheidenden Stellen meiner Argumentation an. Nicht zuletzt deshalb möchte ich ihm herzlich danken.
Föderalismus
Beherrschung und Sezession – Andreas Oldenbourgs ZPTh-Artikel in der Diskussion
„Die Gründung der Republik“ lautet der Schwerpunkt des aktuellen Themenhefts (2/2017) der Zeitschrift für Politische Theorie. In der Verantwortung von Gastherausgeber Andreas Braune behandeln die Beiträge dabei Dilemmata der Entstehung und Erhaltung konstitutioneller Demokratien und ringen um eine „theoriegeleitete Neujustierung des Verhältnisses von Demokratie und Konstitutionalismus“ (Braune, S. 140). Danny Michelsen thematisiert zum Einstieg und bezugnehmend auf Arendt und Jefferson Möglichkeiten der Fortführung des Gründungsmoments in Verfassungsordnungen. Im Anschluss setzen sich Maike Heber mit aktuellen Kritiken und Herausforderungen des italienischen Konstitutionalismus, Dagmar Comtesse mit Lehren aus Rousseaus radikaldemokratischem Volkssouveränitätsverständnis für eine postnationale Republik und Oliver W. Lembcke und Bart van Klink mit dem Böckenförde-Diktum und Voraussetzungen freiheitlicher Ordnungen in Zeiten von Islamismus und Populismus auseinander. Damit umfasst das Themenheft politiktheoretische Analysen und Beiträge zu einigen der dringendsten politischen Fragen der Gegenwart.
Andreas Oldenbourgs Aufsatz zu konstituierender Selbstbestimmung in multinationalen Föderationen gehört ebenfalls in diese Reihe. Wir freuen uns, dass wir ihn im Rahmen unserer bewährten Zusammenarbeit mit der ZPTh kostenlos zum Download zur Verfügung stellen können. Mit Markus Patberg haben wir zudem den passenden Kommentator gefunden, der im Folgenden den Aufschlag zur Debatte übernimmt. Wir laden zugleich alle herzlich ein, mit in die Diskussion einzusteigen und die Kommentarspalten zu füllen. Andreas Oldenbourg wird auf den Kommentar, wie auch auf die Diskussion in den nächsten Wochen antworten. Los geht‘s mit dem Kommentar von Markus Patberg:
Krise und Wandel des Politischen. Vortragsreihe in Freiburg
An der Universität Freiburg stellen die Professur für Politische Theorie, die Freiburger AG ‚Krise und Wandel des Politischen‘ und das dortige Colloquium Politicum im beginnenden Semester erneut eine Vortragsreihe auf die Beine – diesmal unter der Überschrift ‚Krise und Wandel des Politischen‘. Den Auftakt macht Thomas Biebricher (Frankfurt), der sich kritisch mit dem politischen Denken des Neoliberalismus auseinandersetzt. Anhand der Idee des Föderalismus gibt uns Wolfgang Heuer (FU Berlin) Anregungen für ein Neudenken föderaler Traditionen und Strukturen an die Hand. Anna Meine (Siegen) wird sich schließlich Zukunftsfragen von demokratischer Mitgliedschaft im Staat und jenseits des Staates zuwenden. Nähere Informationen zu allen Vorträgen finden sich online und auch nach dem Klick.
Verschlingt der Föderalismus seine Kinder? Zur Gegenwart der US-Verfassung
Wer in der liberalen Echokammer – im persönlichen Twitterfeed oder in entsprechenden Blogs – verkehrt, kann die Auszählung der noch ausstehenden US-Wahlzettel fast in Echtzeit verfolgen: Bei 2,7 Millionen Vorsprung ist Hillary Clinton angelangt, keine Lappalie bei rund 124 Millionen abgegebener Wahlzettel. Hinter dieser Fixierung auf die Gesamtzahl der Stimmen steht nicht allein beleidigtes Verlierertum der Demokraten – oder der Wunsch, die kommenden vier Jahre trotzig unter dem Slogan „Nicht mein Präsident!“ durchzuprotestieren.
Denn so funktioniert nun einmal das föderale Wahlsystem, und auf diese Institution zielt dann auch die Kritik ab: Die Präsidentenkür durch Wahlmänner der Bundesstaaten beinhalte demokratietheoretisch kaum tragbare Verzerrungen, weil sie die Bürgerinnen und Bürger in drastisch unterschiedliche Machtpositionen versetzt. In den vergangenen Jahrzehnten oblag die Entscheidung darüber, wer Präsident wird, allein den Wählern in geographisch relativ konstant bleibenden Swing States. Seit der Verfassungsratifikation 1788 in Stein gemeißelt ist aber ein weiterer Verzerrungseffekt: kleine Staaten sind in der Anzahl der Wahlmänner stets im Vorteil, sehr große Staaten im Nachteil. Zwar gilt „one person, one vote“ – doch die Stimmen selbst haben unterschiedliches Gewicht. Fällt die Entscheidung mit der Stimmenmehrheit zusammen, erscheint dies unproblematisch, doch nun siegt zum vierten Male seit Gründung der Republik ein Kandidat, ohne die meisten Stimmen zu erhalten. (mehr …)
Tagungsbericht: E pluribus unum? Modelle des Föderalen
Der Versuch, sich über die Rolle des Föderalismus in der aktuellen Entwicklung und Beschreibung staatlich verfasster politischer Räume Klarheit zu verschaffen, ergibt kein konsistentes Bild. Die Europäische Union als suprastaatlich verfasstes wirtschaftspolitisches Gebilde hat die Bundesstaatlichkeit als Fernziel ihrer Entwicklung ausdrücklich dementiert. Dennoch wurde sie von deutscher Seite seit ihren Anfängen in den föderalen Kategorien von Staatenbund und Bundesstaat beschrieben. Während einerseits ein europäischer Bundesstaat als zu erreichendes Ziel galt, wollte man andererseits die europäische Einigung auf einen Staatenbund begrenzt wissen. Inzwischen bezieht sich die Forschung auf diese Dichotomie zumeist in Abgrenzung. Gerade weil die Europäische Union weder das eine noch das andere sei, lasse sie sich als etwas Neues, als ein Gebilde sui generis verstehen. Andere verweisen auf die Kontingenz föderaler Systeme, indem sie die föderale Praxis in den Mittelpunkt stellen. Anstatt einen reinen, objektiven oder gar transhistorischen Föderalismus zu beschreiben, dessen reale Föderalismusformen nur mehr oder weniger gut gelungene Abbilder eines Ideals seien können, konzentrieren sie sich auf die innere Dynamik und Kompromisshaftigkeit föderale Gebilde. Historische Föderalismusformen dienen dabei der geschichtlichen Vergegenwärtigung unterschiedlicher Strukturen und historischer Konstellationen, die politisch freie Handlungsräume mit rechtlichen Absicherungen hervorgebracht haben. Föderalismus, so könnte man den Grundtenor der interdisziplinären Tagung E pluribus unum. Modelle und Präzedenzen des Föderalen, die am 10. und 11. Dezember an der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des Sonderforschungsbereiches Transformationen der Antike stattfand, zusammenfassen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der konkreten Auslegung bedarf. (mehr …)
Föderalismustheorie an der HU Berlin
Am 10. und 11. Dezember veranstaltet der SFB 644 an der Humboldt-Universität eine Tagung zu „Modellen und Präzedenzen des Föderalen“ – es geht um begriffsgeschichtliche und konzeptionelle Fragen der Föderalismustheorie zwischen Politischer Theorie, Systemlehre, Rechtstheorie und Geschichte. Dabei sind unter anderem Arthur Benz, Christoph Schönberger und Herfried Münkler – alle weiteren Infos gibt es im Programm.
Demos-cracy mit Philippe Van Parijs (St. Gallen)
Am 13. und 14. Februar findet in St. Gallen ein zweitägiger Workshop mit dem Titel „Demos-cracy for a Fragmented Polity: Considerations from Europe and Switzerland“ statt. Ziel der Auseinandersetzung mit Van Parijs Werk ist es, besser zu verstehen, wie Demokratie in einer fragmentierten Polity realisiert werden kann. Neben Van Parijs selbst nehmen unter anderem Andrew Walton, Lisa Herzog und Francis Cheneval an der Veranstaltung teil. Hier der Flyer zur Veranstaltung mit allen Infos.
Baustelle Bundesstaat? Steven Schällers ZPTH-Artikel in der Diskussion
In der ersten Ausgabe des 2012er Jahrgangs der Zeitschrift für Politische Theorie stellt Steven Schäller einige Überlegungen zur Europa-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und deren Rezeption an – eine Diskussion, die ja gerade mit den jüngsten Urteilen noch weiter an Brisanz gewinnt. Im Rahmen unserer Kooperation mit der Zeitschrift (bisher erschienen: Kommentare zu Bernd Ladwig und Oliver Flügel-Martinsen) bieten wir euch hier die PDF-Version des Artikels zum kostenlosen Download an. Unter dem Strich analysiert und kommentiert dann Alexandra Kemmerer, wissenschaftliche Koordinatorin des Forschungsverbundes Recht im Kontext, dann den Beitrag von Steven Schäller.
Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion, die diesmal parallel hier und auf dem Verfassungsblog geführt wird. Steven Schäller wird voraussichtlich nächste Woche auf alle bis dahin eingegangenen Kommentare in einem eigenen Post reagieren. Nun aber zu Alexandras Kommentar. (mehr …)
Tagung in Harvard zum Thema „Theorizing the Commonwealth“
Erst Paris, nun Harvard: Manchmal macht es ja auch Spaß, wenigstens gedanklich in die Ferne zu schweifen und so leite ich gerne einen Hinweis von Detlef von Daniels weiter. Am 18. Mai organisiert dieser an der Harvard University eine Tagung mit dem Titel „Theorizing the Commonwealth“, bei der es u.a. um Fragen von Föderalismus und Konstitutionalisierung gehen wird. Das Programm gibt es hier; einige weitere Infos hier.
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