Schuldig im Sinne der Anklage. Eine Erwiderung auf Jörg Scheller

In einem Beitrag, der unter dem Titel Die falsche Anklage: Es ist kein Privileg, ein Weißer zu sein. Eine dringend notwendige Begriffsklärung am 02.07. im Streit-Ressort der ZEIT erschienen ist, setzt sich der Züricher Kunsthistoriker Jörg Scheller kritisch mit der gegenwärtig grassierenden Verwendung des Begriffs des Privilegs im Zuge feministischer (MeToo) und antirassistischer (Black Lives Matter) Bewegungen auseinander. Scheller beklagt, dass „die nobel tönende Vokabel“ in den sozialen Medien und in journalistischen Meinungsstücken als Kampfbegriff missbraucht werde, um diejenigen mundtot zu machen, die im gesellschaftlichen Wettbewerb vergleichsweise gut dastehen. Ihre ehrlich erarbeiteten oder glücklich (rechtlich oder biologisch) ererbten Vorteile würden durch die Bezeichnung als Privileg als Produkt einer unfairen, hierarchisch gesteuerten Verteilung desavouiert, was der eigentlichen Bedeutung des Begriffs als rechtlicher Bevorzugung zuwiderlaufe.

Schellers Beitrag ist der kasuistische Versuch, der Kritik an der strukturellen Benachteiligung von Frauen und People of Color durch eine künstlich verengte Lesart des Privilegienbegriffs den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er scheitert jedoch an den methodischen Schwächen der vorgetragenen Begriffsanalyse und der Naivität der normativen Prämisse, dass nur formale Diskriminierungen mit liberalen Werten unvereinbar seien.

Wie kann also ein Begriff, bei dem man zu Guttenberg und Gatsby, die untergegangene Welt des europäischen Adels und die prosperierende Standesgesellschaft der Hamptons assoziiert, die von Scheller attestierte Wirkung als Kampfbegriff entfalten? Der Beitrag beginnt mit dem richtigen Hinweis, dass der Begriff des Privilegs historisch ein Rechtsbegriff ist, der die mit einem gewissen Stand, Geschlecht oder einer sozialen Position verbundenen Sonderrechte bezeichnet. Beispiele sind die Adelsprivilegien der Standesgesellschaft, aber auch die etlichen Vorrechte für Weiße in den USA bis zum Ende der Jim-Crow-Ära oder die familienrechtlichen Sonderrechte für Männer, die erst in der frühen Bundesrepublik zurückgenommen wurden. Da diese Formen rechtlicher Bevorzugung nach Stand, Geschlecht oder rassifizierter Kategorie formal nicht mehr existieren, meint Scheller nun, dass damit auch die Rede von weißen, männlichen oder Klassenprivilegien unzulässig sei. Privilegien bezeichneten formale, institutionell gesetzte Vorrechte, nicht fair erworbene Vorteile. Es sei das Ziel der sprachpolitischen Überdehnung des Privilegienbegriffs, diesen fundamentalen Unterschied zwischen den illegitimen Sonderrechten einer Standesgesellschaft und der legitimen materiellen Ungleichheit einer Wettbewerbsgesellschaft zu verwischen.

Schellers Argumentation ruht also auf zwei Fundamenten: Der begrifflichen These, dass die feministische und antirassistische Verwendung des Privilegienbegriffs unzulässig weit ausfällt und der normativen Annahme, dass die Verteilungsmuster formal gleicher Gesellschaften automatisch legitim sind. Beide sind auf Sand gebaut.

Es ist zunächst bemerkenswert, dass sich Schellers Beitrag nicht einmal im Ansatz mit der umfangreichen sozialwissenschaftlichen und philosophischen Literatur zum Privilegienbegriff auseinandersetzt, sondern sich in seiner Argumentation ganz auf die historische Herkunft der Vokabel stützt. Die Annahme, dass die Herkunft eines Begriffs seine Bedeutung unabänderlich festlege, führt jedoch schnell zu etymologischen Fehlschlüssen. Dass Sprache so nicht funktioniert, merkt man etwa daran, dass der Dezember der zwölfte und nicht der zehnte Monat des Jahres ist und dass man sich nicht jedes Mal nach Osten ausrichtet, wenn man sich orientiert. Im Fall des englischen Wortes „privilege“ – von dem sich die deutsche Verwendung von „Privileg“ in den hier relevanten Kontexten ableitet – ist die etymologische Reduktion der Bedeutung auf formale Vorrechte gleich doppelt fehlerhaft.

Zunächst wird „privilege“ im Englischen auch alltagssprachlich in einem weiteren Sinne verwendet, der auch besondere Vorteile einschließt, die Personen aufgrund ihres sozialen Status oder ihrer ökonomischen Möglichkeiten zukommen. Das Cambridge Dictionary definiert „privilege” beispielsweise als „an advantage that only one person or group of people has, usually because of their position or because they are rich“. Und wenn die Washington Post über die „privileged youth“ von George H.W. Bush schreibt, dann ist damit nicht gemeint, dass ihm als Sohn eines Senators besondere formale Vorrechte zukamen, sondern dass er als Spross eines reichen und einflussreichen Elternhauses die besten Schulen des Landes besuchen konnte und ihm auch sonst alle Möglichkeiten im Leben offenstanden. Schellers legalistische Lesart deckt sich also offensichtlich nicht mit der relevanten Sprachpraxis.

Gravierender als das Übergehen der alltagssprachlichen Verwendung ist aber die fehlende Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur. Schellers Text operiert in einem diskursiven Vakuum. Er tut so, als gäbe es keine theoretischen Angebote, die die Verwendung des Begriffs Privileg für die Vorteile des Weiß- oder Männlichseins plausibilisieren könnten und die es wert wären, ernstgenommen zu werden.

Die heutige Verwendung des Begriffs geht auf den Essay White Privilege and Male Privilege der amerikanischen Feministin Peggy McIntosh zurück. McIntosh war auf der Suche nach einer Bezeichnung für die zahlreichen informellen Vorteile, die denjenigen zukommen, die in einer rassistischen und sexistischen Gesellschaft jeweils an der Spitze der Statushierarchie stehen. 1988 erschienen, ging es dem Text nicht um rechtliche Vorteile aufgrund des Geschlechts oder einer rassifizierten Kategorie, sondern um die alltäglichen Renten des Weiß- und Männlichseins: Unbehelligt von Ladendetektiven einzukaufen, Aufmerksamkeit von Gesprächspartner*innen und Amtspersonen erwarten zu können oder bei Bewerbungen um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz nicht als vermeintlicher Fremdkörper aussortiert zu werden. McIntoshs Analyse verdeutlicht, dass diese Vorteile nicht unabhängig von sexistischen und rassistischen Diskriminierungen entstehen, sondern häufig ihr Korrelat sind: Wohnungen, Karrierechancen und die Aufmerksamkeit von Behörden sind endliche Ressourcen, die jeweils nur einmal verteilt werden können. Die Benachteiligung einer Gruppe kommt somit zwangsläufig einer anderen zugute. Privilegien sind aus dieser Perspektive der Heimvorteil der (männlichen) Mehrheitsgesellschaft, dem ein Auswärtsmalus von Frauen und Minderheiten gegenübersteht.

Wenn man diese Charakterisierung von Privilegien ernst nimmt, wird klar, dass die begriffliche Anlehnung an die ständischen Vorrechte der Feudalgesellschaft gut gewählt war. In beiden Fällen geht es um unverdiente Vorteile, die einer gesellschaftlichen Gruppe das Leben auf Kosten einer anderen erleichtern. Nur sind es heute nicht mehr hierarchisch gesetzte ungleiche Regeln, die diesen Effekt erzeugen, sondern ein Amalgam aus sich ungleich auswirkenden gleichen Regeln – man denke an die Verteilungseffekte von Erbrecht und Ehegattensplitting – unbewussten biases und offenem Rassismus beziehungsweise unverhohlener Misogynie. Um diese strukturellen Ungerechtigkeiten zu beklagen, bedarf es keiner Neigung zum „Verschwörungsideologischen“ wie Scheller meint, sondern lediglich der Einsicht Ronald Dworkins, dass in einer Welt mit ungleichen Startbedingungen und parteiischen Schiedsrichtern gleiche Regeln noch keine Behandlung als Gleiche garantieren, die aber das eigentliche Ziel liberaler Gesellschaften sein sollte.

Wenn man sich dies verdeutlicht, gewinnt auch der von Scheller kritisierte Slogan „check your privilege!“ an Plausibilität: Männer und Weiße sollten sich verdeutlichen, dass sie ihre Erfolge im Spiel des Lebens im Durchschnitt auf einem geringeren Schwierigkeitsgrad errungen haben als Frauen und People of Color. Was aber folgt aus dieser Einsicht? Scheller ist zumindest in dem Punkt Recht zu geben, dass die „symbolpolitischen Selbstanklagen akademischer Weißer“, wie sie etwa in Robin DiAngelos Bestseller White Fragility nachzulesen sind, vor allem Fremdscham erzeugen. Und ihm ist auch darin zuzustimmen, dass die Delegitimierung von gutgläubigen Diskursbeiträgen durch den Verweis auf die tatsächlichen oder vermeintlichen Privilegien der Sprecherin gesellschaftlich unproduktiv ist. Am nachhaltigsten lassen sich diese Symptome bekämpfen, wenn man ihnen ihre Grundlage entzieht. In einer Welt ohne Privilegien müsste sich Jörg Scheller auch nicht mehr die Selbstkasteiungen aus der Altbaumaisonette anhören.

 

Cord Schmelzle ist Koordinator des Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt am Standort Frankfurt und leitet dort das Teilprojekt „Desintegration durch Moral? Moralisches Argumentieren und der Vorwurf des Moralismus in öffentlichen Debatten“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert