Online-Vortrag: Policing Black Lives

Im Kontext der aktuellen Proteste und Debatten um Rassismus in und jenseits der Polizei sowie stärker werdenden abolitionistischen Forderungen lädt die Sektion „Human Rights and Democracy“ des Gießener Graduiertenkollegs für Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften zusammen mit dem Gießener Politische Theorie Kolloquium zu einem Online Vortrag mit Vanessa Eileen Thompson ein. Der Vortrag von Thompson und die daran anschließende offene Diskussion stehen unter dem Motto „Policing Black Lives. On Conditions of (Un-)Breathing and Abolitionist Horizons“. Alle Interessierten sind zur Teilnahme an der Veranstaltung eingeladen. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden sich auf der Seite der Sektion oder auf dem Flyer zur Veranstaltung.

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Schuldig im Sinne der Anklage. Eine Erwiderung auf Jörg Scheller

In einem Beitrag, der unter dem Titel Die falsche Anklage: Es ist kein Privileg, ein Weißer zu sein. Eine dringend notwendige Begriffsklärung am 02.07. im Streit-Ressort der ZEIT erschienen ist, setzt sich der Züricher Kunsthistoriker Jörg Scheller kritisch mit der gegenwärtig grassierenden Verwendung des Begriffs des Privilegs im Zuge feministischer (MeToo) und antirassistischer (Black Lives Matter) Bewegungen auseinander. Scheller beklagt, dass „die nobel tönende Vokabel“ in den sozialen Medien und in journalistischen Meinungsstücken als Kampfbegriff missbraucht werde, um diejenigen mundtot zu machen, die im gesellschaftlichen Wettbewerb vergleichsweise gut dastehen. Ihre ehrlich erarbeiteten oder glücklich (rechtlich oder biologisch) ererbten Vorteile würden durch die Bezeichnung als Privileg als Produkt einer unfairen, hierarchisch gesteuerten Verteilung desavouiert, was der eigentlichen Bedeutung des Begriffs als rechtlicher Bevorzugung zuwiderlaufe.

Schellers Beitrag ist der kasuistische Versuch, der Kritik an der strukturellen Benachteiligung von Frauen und People of Color durch eine künstlich verengte Lesart des Privilegienbegriffs den Wind aus den Segeln zu nehmen. Er scheitert jedoch an den methodischen Schwächen der vorgetragenen Begriffsanalyse und der Naivität der normativen Prämisse, dass nur formale Diskriminierungen mit liberalen Werten unvereinbar seien.

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