Das belgische Parlament hat ein Gesetz beschlossen, welches das Tragen von Ganzkörperschleiern künftig verbietet. Wie Zeit Online zusammen mit den Agenturen dpa und AFP berichtet, stellt das Gesetz „das Tragen jedes Kleidungsstücks, welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt“, unter Strafe. Darunter fallen die Burka, die ein Stoffgitter vor die Augen setzt, und der Nikab, bei dem ein Sehschlitz frei bleibt. Ein Verstoß soll ein Bußgeld von bis zu 250 Euro oder sieben Tage Gefängnis nach sich ziehen. Der Beschluss hat auch in der Blogszene für Reaktionen gesorgt. Die Mädchenmannschaft und fxneumann sind sich einig, dass die Regelung weniger auf das Wohl der Betroffenen als auf die Behaglichkeit der Mehrheitsgesellschaft zielt. In der Tat bedeutet das Verbot eine einseitige Einschränkung der Religionsfreiheit und ist nach dem Schweizer Minarettverbot ein weiteres Beispiel für die in Europa grassierende Islamophobie.
Das Verschleierungsverbot gilt laut Zeit Online an Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Darunter fielen den Parlamentariern zufolge neben Straßen, Parks oder öffentlichen Gebäuden auch Geschäfte und Restaurants. Die Bewegungsfreiheit der Betroffenen wird also erheblich eingeschränkt – wenn sie an den religiösen Kleidungsvorschriften festhalten, können sie praktisch keinen Fuß mehr vor die Haustür setzen. Während in der gleichen Diskussion in Frankreich der Parlamentspräsident Bernd Accoyer die Ablehnung der Burka damit begründet, dass der Ganzkörperschleier den Werten der französischen Republik widerspreche, kleidet man die Islamskepsis in Belgien in ein eher technisches Vokabular: Burka-Trägerinnen seien ein „Sicherheitsrisiko“, weil Schleier die Identifikation unmöglich machten. Die Psychologin Deniz Baspinar kommentiert dieses Vorgehen in ihrer „Kölümne“ für Zeit Online so: „Man tut, als gehe es nicht um den Islam, sondern um eine ganz und gar unideologische Verwaltungsmaßnahme wie das Anbringen von Straßenschildern, und doch wird gleichzeitig der allzeit präsente Zusammenhang von Islam und Terrorismus hergestellt.“ Ihrer Einschätzung nach ist das belgische Burka-Verbot „eine im höchsten Maße symbolische Handlung, die in erster Linie nach ‚innen’ wirken soll.“ Der Mehrheitsgesellschaft werde damit signalisiert, „dass man etwas gegen ‚den Islam’ unternimmt, dass man dessen angeblich aggressiver Ausbreitungslogik etwas entgegenzusetzen hat.“ Die Begründung des Verbots aus Sicherheitsgründen kommt tatsächlich fadenscheinig daher, vor allem, wenn man bedenkt, dass das Parlament unter anderem Karnevalskostüme von der Regelung ausgenommen hat. Wenn es rein um das Problem der Identifikation einer Person geht, wieso sollte dann ein solches Verschleierungsverbot auf religiöse Praktiken Anwendung finden, auf mit dem Karnevalsbrauch verbundene Praktiken aber nicht?
Da Argumente mit Bezug auf die öffentliche Sicherheit im Fall von Minaretten (wie sie der Blogger Alexander Limacher in den Kommentaren zu seinem Hauptartikel anführt) und Burkas eher wenig Überzeugungskraft haben, werden sie durch den Rekurs auf Werte (westliche, christlich-abendländische, französische etc.) ergänzt. Meist wird hier auf die mit der französischen Revolution in Zusammenhang stehenden Leitwerte „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ angespielt. Die Unvereinbarkeit der Burka mit diesen Werten wird damit begründet, diese sei „ein mobiles Gefängnis“ (Bart Somers) und „ein Zeichen für die Unterwerfung der Frau und für radikalen Fundamentalismus“ (Bernd Accoyer). Das Problem daran ist die autoritative Festlegung des Bedeutungsgehalts eines vieldeutigen religiösen Symbols. Rainer Forsts Argument gegen das französische Kopftuchverbot in seinem Buch Toleranz im Konflikt(2003) kann auch gegen das belgische Burka-Verbot angeführt werden: Aus der Tatsache, dass das Tragen einer Burka erzwungen sein kann, wird unzulässigerweise darauf geschlossen, dass dies generell eine oppressive Praxis ist. Damit, so Forst, werde einem vieldeutigen Symbol eine moralisch negative Bedeutung verliehen, die Gefahr laufe, ethisch-religiöse Identitäten zu missachten: „Aus dem Versuch, die Intoleranz zu bekämpfen, wird selbst eine Form der Intoleranz.“ In Anlehnung an die Argumentation von Seyla Benhabib in ihrem Buch Another Cosmopolitanism(2008) kann man sagen, dass es demokratischer und fairer wäre, den Betroffenen die Chance zu geben, an der Interpretation ihrer eigenen Praktiken teilzunehmen, statt dass ihnen die Bedeutung ihrer Handlungen durch das belgische oder französische Parlament diktiert wird.
Mit Blick auf die von liberalen Demokratien vertretenen Werte erscheint jedenfalls nicht das Tragen einer Burka, sondern eher das Verbot dieser Praxis als problematisch. Wie Charles Taylor in seinem Vorwort zu dem von Geoffrey Brahm Levey und Tariq Modood herausgegebenen Buch „Secularism, Religion and Multicultural Citizenship“ (2009) beschreibt, sind diese Werte in Bezug auf Religionsfragen folgendermaßen zu verstehen: Freiheit heißt hier Religionsfreiheit, also das Recht auf freie Religionsausübung. Gleichheit bedeutet, dass die Angehörigen verschiedener Religionen bzw. Konfessionen gleichberechtigt sein müssen. Brüderlichkeit meint, dass alle religiösen Gruppierungen gehört und in den Prozess der politischen Identitätsfindung der Gesellschaft einbezogen werden müssen. Das einseitige Verbot muslimischer religiöser Bekleidung verletzt sowohl das Recht der betroffenen Frauen auf freie Religionsausübung als auch ihren Anspruch, als Gleiche behandelt zu werden (z.B. im Vergleich mit christlichen Nonnen, die ja auch außerhalb der Klostermauern ihre religiöse Tracht tragen dürfen). Zudem ist die paternalistische Festschreibung der Bedeutung der Burka als Symbol der Oppression als eine Missachtung des Grundsatzes der Brüderlichkeit zu werten. Das Burka-Verbot stellt den Versuch dar, ein bestimmtes Freiheitsverständnis und eine spezifische Vorstellung vom guten Leben für alle Mitglieder der politischen Gemeinschaft verbindlich durchsetzen zu wollen. Das Bekenntnis des liberal-demokratischen Staates zu den Werten der Freiheit und Gleichheit bedeutet aber gerade, dass er die moralische Autonomie seiner Bürgerinnen und Bürger, ihren eigenen Lebensstil zu wählen, anerkennt. Mit den Worten von Gérard Bouchard und Charles Taylor: „[T]he believer or the atheist can, for example, live according to his convictions but he cannot impose on others his way of life.“
Selbst wenn hinter dem Burka-Verbot wohlmeinende Absichten stecken sollten, sind seine Auswirkungen in der Praxis für betroffene Musliminnen mit Blick auf ihre Entfaltungsmöglichkeiten so oder so negativ, wie Baspinar treffend feststellt. Diejenigen Musliminnen, welche die Burka freiwillig tragen, werden dafür kriminalisiert. Und denjenigen, welche die Burka unter Zwang tragen, ist mit einem Verbot auch nicht geholfen. Denn es ist kaum zu erwarten, dass das Verbot des Kleidungsstücks durch den Staat für diese Frauen eine Befreiung aus ihrer familiären Unterdrückung bewirkt. Im Gegenteil, ihre Bewegungs- und Handlungsfreiheit wird dadurch nur noch stärker eingeschränkt, als sie es ohnehin schon ist. In Bezug auf die Patriarchen, die ihnen die Verhüllung aufzwingen, wird das Gesetz sicher keine liberalisierenden Effekte haben. Es wirkt als ein Signal der Ablehnung: „Ihr und eure Praktiken seid hier unerwünscht!“, und statt einer Liberalisierung der Einstellung dieser Männer zu ihrer eigenen Religion erntet man durch ein Verbot eher Feindseligkeit und Abschottung. Wenn das Ziel eine Liberalisierung religiöser Praktiken ist, dann ist der belgische Staat besser damit beraten, den muslimischen Frauen auch mit Burka die Gelegenheit zu geben, mit der Mehrheitsgesellschaft in Berührung zu kommen. Er müsste in Zusammenarbeit mit muslimischen Verbänden (Informations-/Freizeit-/Hilfs-)Angebote schaffen, die den Frauen und ihren Angehörigen signalisieren, dass sie in ihrer Religiosität ernst genommen und respektiert werden, und die gleichzeitig Alternativen im Umgang mit dem Glauben eröffnen. Die Verordnung der weiblichen Autonomie per Gesetz aber bewirkt, zumindest in diesem Fall, wohl eher das Gegenteil.
Ein guter Beitrag, der, wie ich finde, die üblichen Begründungen für das Verbot der Ganzkörperverschleierung (Sicherheit, demokratische Werte, christliche Werte) in ihrer Verfehltheit treffend rekonstruiert.
Zweifellos hängt diese Maßnahme, ähnlich wie das schweizer Minarettverbot, mit einem Unbehagen gegenüber einer von vielen Bürgern als fremd empfundenen Religion zusammen. Ganz typisch scheint mir jedoch, dass islamophobe Regelungen mit säkularen Argumenten begründet werden: eben mit Verweis auf die öffentliche Sicherheit, auf den Schutz der Frau oder die liberale Verfassungstradition. Selbst Gegner des Islam aus christlich-konservativem Geist bedienen sich häufig solcher Argumente, weil die Berufung auf christlich-abendländische Werte in pluralen Gesellschaften mit säkularisierten politischen Gemeinwesen nicht greift. Das bedeutet aber auch, dass sich die Religionsfreiheit in pluralen Gesellschaft nicht dauerhaft nur auf einer Seite beschränken lässt: Wo muslimischen Frauen das Tragen der Burka oder auch nur eines einfaches Kopftuches untersagt wird, da wird sich die Frage stellen, warum christliche Nonnen kein vergleichbares Verbot trifft. Und wo Muslimen die Errichtung von Minaretten untersagt wird, da wird sich die Frage stellen, warum katholische wie evangelische Christen gleichwohl noch Kirchtürme bauen dürfen. Im Klartext: Wer religiöse Symbole aus dem öffentlichen Raum verbannt und wer solche Politik verteidigt, der trägt damit zu einer generellen religiös-symbolischen Sedierung des öffentlichen Raumes bei, die weder zu gesellschaftlicher Liberalität und Toleranz beiträgt, geschweige denn dem Christentum zur Rückgewinnung einer ggf. vermissten Hegemonie verhilft.
Der Schutz und die Gewährleistung negativ verstandener Freiheiten ist nicht irgendeine Aufgabe des liberal-demokratischen Staates, sondern nicht weniger als der Zweck seiner Existenz. Wodurch, wenn nicht etwa durch den Schutz der Freiheit der Religionsausübung (und anderer Freiheiten) vor staatlichem Zugriff, soll den demokratisches Gemeinwesen Legitimation gewinnen? Selbst wenn man davon ausgeht, dass Freiheiten nicht nur negativ vor obrigkeitlichen Einschränkungen zu bewahren sind, sondern dass auch positiv durch staatlichen Eingriff dafür zu sorgen ist, dass Bürger ihre Freiheiten überhaupt wahrnehmen können (z.B. gegen patriarchale Bevormundung in der Familie oder der Religionsgemeinde), so darf dies nicht unter Einschränkung negativer Freiheiten geschehen.
Wenn sich der Staat als religiös und weltanschaulich neutral versteht, dann bedeutet das zwar einerseits, dass er sein Handeln nicht religiös begründen darf, z.B. aus dem christlichen Glauben heraus. Das bedeutet andererseits aber auch, dass er sich nicht in die individuellen religiösen Überzeugungen seiner Bürger einzumischen hat. Er hat vielmehr die Freiheit der Religionsausübung zu gewährleisten, nicht aber zu hinterfragen, wie irgendjemand diese Freiheit nutzt, solange er damit keiner dritten Person schadet. Mehr noch: Selbst religiöser Fundamentalismus – was auch immer das sein mag – ist nicht rechtfertigungsbedürftig, solange er die üblichen Grenzen der Ausübung bürgerlicher Freiheiten nicht verletzt. Es gibt keine bürgerliche Verpflichtung zu demokratischer Gesinnung.
Was schließlich Belgien betrifft, so wäre es sicherlich interessant, dieses Gesetz in die religionspolitische Geschichte des Landes einzuordnen. Traditionell orientierte sich Belgien zwar auch am laizistischen Paradigma, jedoch nicht in seiner (tendenziell religionsfeindlichen) französischen Variante, sondern in einer sehr spezifischen, bezeichnenderweise auf Lamennais zurückgehenden Form. Diese nun offenkundige Missachtung der religiösen Freiheitsrechte scheint dieser Tradition auf dem ersten Blick zu widersprechen. Allerdings ist zu bedenken, dass das Gesetz bislang noch nicht rechtskräftig verabschiedet ist.
Ich finde, das Verbot mißachtet keinesfalls die Freiheitsrechte, denn die Burka ist kein religiöses Kleidungsstück, sondern ein politisches. Eine Muslima wird nicht an der Ausübung ihrer Religion gehindert, wenn sie dieses Ding nicht tragen darf. Insofern zielen die meisten kulturalistischen Argumentationen (wie diese hier) am Problem vorbei. Ob man trotzdem gegen oder für das Verbot sein sollte, ergibt sich also aus anderem Kontext.
mule, du machst genau das, was im Artikel kritisiert wird: Ein vieldeutiges religiöses Symbol auf eine Art und Weise zu deuten, die die Interpretation dieses Symbols von Seiten ihrer Träger ignoriert und ihm somit eine Bedeutung zuzuschreiben, die nicht diejenige (der meisten) ihrer Träger ist. Auch ist mir schleierhaft (no pun intended…) was ein „politisches Kleidungsstück“ sein soll.
Naja (Achtung, Sarkasmus!), als Belgier freue ich mich darüber, dass wir die wirklich wichtigen politischen Probleme auch ohne Regierung regeln können. Nämlich die Frage, wie wir die geschätzten 20 (!) Burkaträgerinnen im Land dazu bringen können, sich noch weniger am öffentlichen Leben zu beteiligen…
Ich finde es sehr richtig, was Martin schreibt, u.a.: „(…)Selbst wenn man davon ausgeht, dass Freiheiten nicht nur negativ vor obrigkeitlichen Einschränkungen zu bewahren sind, sondern dass auch positiv durch staatlichen Eingriff dafür zu sorgen ist, dass Bürger ihre Freiheiten überhaupt wahrnehmen können (z.B. gegen patriarchale Bevormundung in der Familie oder der Religionsgemeinde), so darf dies nicht unter Einschränkung negativer Freiheiten geschehen. (…)“
Allerdings finde ich gerade dies im Zusammenhang mit dem Burka-Tragen sehr problematisch – man kann Minarett- und Burka-Verbot nicht auf eine Stufe stellen. Ich bin gegen ein Minarett-Verbot, u.a. wegen der von Martin vorgebrachten Gründe, darunter auch jenem, dass man ansonsten auch Kirchtürme verbieten müsste usw. Aber die Fragen um das Burka-Verbot respektive um die Toleranz des Burka-Tragens finde ich wesentlich schwieriger zu beantworten.
Zwar ist jenen unterdrückten Burkaträgerinnnen wahrscheinlich nicht mit einem Burka-Verbot geholfen (denn, wie Ulrike schreibt, werden sie nun erst Recht keinen Fuß mehr vor die Tür setzen können); das Burka-Tragen aber als freie Entscheidung und freie Religionsausübung zu verstehen, halte ich für einen Euphemismus und eine zu weit verstandene Toleranz, die auch jene Praktiken toleriert, die selbst aber Ausdruck von Missachtung von Personen sind.
Den Problematiken um religiöse Rechte ist vielleicht mit dem Forstschen Rechtfertigungsprinzip und seinem politisch-moralischen Toleranz-Konzept, welches auf Respekt vor Personen beruht, zu begegnen.
Bei Forst sollen wir zur Bewertung der zu tolerierenden und nicht zu tolerierenden Praktiken ja gerade das Intolerante nicht tolerieren bzw. jene Praktiken nicht, die nicht dem Rechtfertigungsprinzip und dem Respekt vor der Autonomie der Person genügen. Die Grenze zwischen der Rücksicht und Toleranz religiöser und kultureller Identitäten auf der einen Seite und die Beachtung und Wahrnehmung prekärer Stellungen von Minderheiten innerhalb von Minderheiten sind manchmal schwierig auszumachen; aber da, wo eine Minderheit innerhalb einer für sich religiöse und kulturelle Rechte beanspruchenden anderen Minderheit (also in dem Fall Frauen innerhalb einer muslimischen Gemeinschaft) durch eben diese Praktiken unterdrückt wird, wo also Grundrechte beeinträchtigt werden, da wird das fundamentale (wechselseitig zu achtende) Recht auf Rechtfertigung verletzt und die Praktiken sind nicht zu tolerieren. Im Klartext heißt das: Die Gesellschaft hat eine Verantwortung gegenüber dem Individuum und seinen Rechten, das Individuum steht normativ vor den Gruppen (s. insb. Forst, 726 und 742).
Damit ist freilich noch nicht das Problem beseitigt, wann eine Religionsausübung frei entschieden ist und wann sie auf Unterdrückungsmechanismen beruht.
Und noch etwas: Bei dieser ganzen Diskussion um kulturelle und religiöse Rechte kann man m.E. nicht alle Praktiken über einen Kamm scheren – das machen aber oft sowohl Islamkritiker als auch deren Gegenkritiker. Minarette sind anders zu behandeln als die Burka: Das Minarett mag ein Symbol sein, aber es ist kein direktes Mittel einer augenscheinlichen Unterdrückung eines anderen, spezifischen Menschen innerhalb einer Gemeinschaft; die Burka dagegen ist nicht nur ein Symbol, sondern auch eine direkte Form / ein direkter Ausdruck von Ungleichheit zwischen Männern und Frauen im Islam. Das Burka-Verbot müsste daher eher im Zusammenhang mit genitaler Verstümmelung durch den Beschneidungsritus diskutiert werden als im Vergleich mit dem Minarett-Verbot. Bei der Beschneidung würden nun aber sicherlich sehr wenige mit dem Argument der freien Religions- oder Kulturausübung sprechen?!
Und dann noch eine Frage an Martin, er schreibt: „Es gibt keine bürgerliche Verpflichtung zu demokratischer Gesinnung.“ Ist das so? Kannst du das noch näher erklären? Gehen nicht mit den Bürgerrechten in demokratischen Gesellschaften auch Bürgerpflichten einher bzw. zumindest bestimmte Verhaltensnormen, die einer demokratischen Haltung entsprechen, wie es etwa im Art. 2 des GG heißt ((1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.)… Aber dies wirklich erstmal als Verständnisfrage gemeint…