Die Bundestagswahl steht kurz bevor – Grund genug, hier auf dem Theorieblog eine theoretische Debatte über das zentrale Charakteristikum der Demokratie vom Zaun zu brechen. Nicht die Sonntagsfrage aber, sondern die Organisation des Wahlaktes soll bei uns im Mittelpunkt stehen. Unmittelbarer Anlass ist der Artikel Wer nicht wählen will, soll zahlen von Martin Speer und Vincent-Immanuel Herr, der am 22. August in der ZEIT veröffentlicht wurde und in dem die Einführung der Wahlpflicht vorgeschlagen wird. In unserer Mini-Serie werden sich heute zunächst Thomas Biebricher, Dorothea Gädeke und Frieder Vogelmann mit diesem Vorschlag auseinandersetzen und die Einführung von Negativstimmen als Alternative zur Wahlpflicht vorstellen. Morgen dann wird Sebastian Huhnholz eine kritische Reflexion auf die Grundannahmen der Wahlpflichtforderung unternehmen.
Wer nicht dafür ist, kann dagegen sein: Statt über eine Wahlpflicht sollte über die Einführung von Negativstimmen diskutiert werden
In ihrem Artikel Wer nicht wählen will, soll zahlen in der ZEIT vom 22. August plädieren Martin Speer und Vincent-Immanuel Herr für die Einführung einer Wahlpflicht. Zu Recht erinnern sie daran, dass das ständig wachsende Kontingent von Nichtwählern letztlich vor allem die etablierten politischen Kräfte stärkt. Zwar wird am Wahlabend allerseits gebetsmühlenhaft beklagt werden, dass ein weiteres Mal erschreckend viele Bürgerinnen und Bürger den Urnen ferngeblieben sind. Aber spätestens am nächsten Tag dürften die Sorgen um eine schwindende Legitimation bei den politischen Repräsentanten des Volkes der beruhigenden Einsicht gewichen sein, dass ja dennoch nach wie vor um die 360 Bundestagsmandate vergeben werden und somit für die Parteien letztlich alles beim gleichen bleibt. Dies gilt selbst für den Fall, dass mehr als die Hälfte der Wähler der Wahl fern bliebe, die Nichtwähler also eine Mehrheit stellten. Speer und Herr befürchten zudem, dass die Auffassung, das Wahlrecht sei Ausdruck einer auch die Option des Nichtwählens umfassenden politischen Freiheit, allzu leicht als freiheitliches Feigenblatt für die Flucht der Bürgerinnen und Bürger aus der politischen Verantwortung missbraucht werden kann. Ja, Nichtwählen sei geradezu selbstverschuldete Unmündigkeit, da man sich als Nichtwählerin willentlich von Repräsentantinnen vertreten lasse, die man nicht gewählt habe. Die Autoren folgern daraus die Notwendigkeit einer Wahlpflicht, um die Bürgerinnen vor der selbstauferlegten politischen Freiheitsberaubung zu schützen, und schlagen vor, das Fernbleiben von der Wahlurne mit einem Bußgeld zu belegen.
Die Argumente für eine Wahlplicht sind nicht neu und tatsächlich gibt es eine Reihe von Demokratien, in denen entsprechende Gesetze existieren, die allerdings nur in einer Handvoll Länder tatsächlich angewendet werden. Aber können die angeführten Argumente für eine Wahlpflicht überzeugen? Zunächst muss festgestellt werden, das Nichtwählen per se kein guter Indikator für den Gesundheitszustand einer Demokratie ist. Zumindest im Prinzip wäre es möglich, dass es auch Ausdruck einer kollektiven Gemütslage der Zufriedenheit sein könnte, da nicht von einem hohen Politisierungs- und Mobilisierungsgrad auf entsprechend hohe Qualität und Stabilität einer Demokratie geschlossen werden kann – sonst müssten schließlich die letzten Jahre der Weimarer Republik als Sternstunde der Demokratie gelten.
Dass nun auch beim Wählen Verantwortung eingefordert wird, sagt viel über unsere Zeit aus, in der den Menschen Verantwortung für alles und jeden, von der Altersvorsorge bis zu den zukünftigen Generationen abverlangt wird. Doch als Argument für die Wahlpflicht empfiehlt sich der Verantwortungsdiskurs gerade nicht, schließlich kann streng genommen nur dort verantwortlich gehandelt werden, wo auch die Freiheit besteht, es nicht zu tun. Wird Verantwortung nicht eingefordert, sondern verordnet, besteht überhaupt keine Möglichkeit mehr für verantwortungsvolles Handeln. Freilich ist „Verantwortung“ der Lieblingsbegriff des gegenwärtigen liberalen Paternalismus.
Zuletzt will auch das Argument der Volksvertreter, die man selbst nicht gewählt hat, nicht einleuchten. Schließlich müssen sich ja auch die Wählerinnen und Wähler, die 2009 ihr Kreuz nicht bei Union oder FDP gemacht haben, von einer Regierung vertreten lassen, die sie nicht gewählt haben. Im Übrigen sorgt schon das System der Parteilisten dafür, dass die Hälfte der Mandatsträger nicht im eigentlichen Sinne als Personen gewählt werden, sondern über ihren Listenplatz in den Bundestag einziehen.
Dass die Idee der Wahlpflicht bei näherem Hinsehen nur überschaubare Überzeugungskraft entfaltet, bedeutet aber noch nicht, dass die ihr zugrunde liegende Einschätzung der demokratischen politischen Kultur gänzlich verfehlt wäre. Die veröffentlichte Meinung bot über die letzten Wochen ein Bild seltener Einigkeit von der bürgerlichen bis hin zur nicht so bürgerlichen Presse. Der gemeinsame Nenner war das tiefsitzende Unbehagen an einem Nicht-Wahlkampf, der an Inhaltsleere und Trägheit sogar seinen unrühmlichen Vorgänger aus dem Jahre 2009 in den Schatten zu stellen drohe und dem im Gegenzug das geballte Desinteresse der Wählerschaft entgegenschlage. Zumindest die Kanzlerin verfolgte derart offenkundig eine Entpolitisierungsstrategie, dass ihr verwegener Politikstil den Philosophen Jürgen Habermas zur Wortneuschöpfung des Merkelschen ‚Tranquilismus‘ inspirierte.
Doch ist die Einführung der Wahlpflicht wirklich der einzige Weg, dem demokratischen Souverän Beine zu machen, oder gäbe es nicht auch andere Optionen, die mehr Dynamik in der politischen Auseinandersetzung versprächen, ohne gleich in paternalistischem Tugendfuror die Bürger zu zwingen, von ihrer politischen Freiheit Gebrauch zu machen? Wir sind der Meinung, dass als eine dieser Optionen die Einführung von Negativstimmen in Frage käme.
Das Prinzip ist sehr einfach: Wählerinnen können entscheiden, ob sie ihre Zweitstimmen für oder gegen eine Partei abgeben. Positiv- und Negativstimmen werden miteinander verrechnet und die Mandate werden gemäß der Nettostimmenzahl verteilt. Was spräche für eine solche Regelung? Zunächst einmal erweitert die Negativstimme die Bandbreite möglicher politischer Willensbekundungen der Wähler und kann damit als Beitrag zur staatsbürgerlichen Autonomie verstanden werden. So kann es schließlich einem Anhänger der CDU/CSU wichtiger sein, mit seiner Negativstimme dafür zu sorgen, dass die NPD nicht in den Bundestag einzieht, als mit einer Positivstimme die Union zu stärken. Gleiches gilt für diejenigen, die womöglich zu wenig für die SPD übrig haben, um für sie zu stimmen, aber mit einer Negativstimme für die FDP die Wiederauflage der aktuellen Regierungskoalition verhindern wollen. Die Negativstimme bietet in dieser Hinsicht schlicht die Chance, politische Präferenzen – auch negative – differenzierter auszudrücken, und im Lichte demokratischer Prinzipien gibt es keinen Grund, negative politische Willensbekundungen nicht als ebenso legitim wie positive anzusehen. Darüber hinaus ließe sich auch ein beträchtlicher Mobilisierungs- und Politisierungseffekt als Folge einer solchen Regelung vermuten. Man mag das bedauern, aber unter den Nichtwählern gäbe es vermutlich viele, die zumindest ihrer Unzufriedenheit mit einer bestimmten Partei Ausdruck verleihen wollen. Im Moment könnten sie zum Zweck der ‚Abstrafung‘ einer (Regierungs-)Partei entweder nichtwählen oder eine Protestpartei wählen, die zumeist an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Stattdessen könnten sie mit der Neuregelung eine Negativstimme abgeben und so ohne jede Zweideutigkeit ihre politischen Präferenzen bekunden. Hinzu kommt, dass die Negativstimme nicht nur vermutlich eine höhere Wahlbeteiligung mit sich brächte, mit ihr würde das Wahlergebnis als Willensbekundung des demokratischen Souveräns um einiges aussagekräftiger. Denn schließlich wären doch sowohl das Vorliegen wie auch das Fehlen vieler Negativstimmen für alle oder nur eine bestimmte Partei höchst aufschlussreich – nicht zuletzt für die Parteien selbst, die so möglicherweise auch gezwungen wären, ihre politische (Wahlkampf-) Strategie zu überdenken. Könnte dies in Extremfällen bedeuten, dass Parteien am Ende des Wahlabends nur über einige tausend Nettostimmen verfügen oder gar ein negatives Nettoergebnis erzielen? Ja, aber schließlich wäre dies nur eine differenziertere Darstellung des Wählerwillens in seiner politischen Zustimmung und Ablehnung, und sollte es tatsächlich parteiübergreifend nur geringe Nettostimmenzahlen geben, so müssten daraus eben die unangenehmen Schlussfolgerungen bezüglich der Legitimation des Parteiensystems insgesamt gezogen werden – die nun aber klarer wären als im Fall eines heterogenen Reservoirs von Nichtwählern, deren Motivlage für die Wahlabstinenz unklar bleibt. Auch der Einwand, das Negativstimmensystem würde zu einer Polarisierung bei Politik und Wählern führen und durch eine möglicherweise vergiftete Stimmung das verhindern, was auch zur Demokratie gehört, nämlich zumindest punktuell parteiübergreifende Kooperation, lässt sich leicht entkräften. Klar ist, dass ein solches System nicht für jeden politischen Kontext geeignet ist; doch eine mittlerweile stabile Demokratie, wie sie in Deutschland existiert und die in den letzten Jahrzehnten weder durch Instabilität noch durch extreme Polarisierung aufgefallen ist, könnte sich eine solche Belebung des politischen Geschäfts, das in einer Demokratie gerade auch der Konfrontation und gegenseitigen Kritik bedarf, vermutlich leisten. Bevor jedenfalls die Bürger zur Wahl verpflichtet werden, sollte zumindest erwogen werden, ob die elegantere Lösung nicht darin besteht, ihre Wahlmöglichkeiten auszuweiten. Gegenstimmen nicht als „ungültige“ Stimmen verdrängen zu müssen, stände der deutschen Demokratie gut zu Gesicht.
Thomas Biebricher vertritt im Moment die Professur für Internationale Politische Theorie am Exzellenzcluster ‚Die Herausbildung normativer Ordnungen‘. Er arbeitet an einem Buchmanuskript mit dem Titel ‚The Political Theory of Neoliberalism‘. Dorothea Gädeke ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Leibniz-Forschungsgruppe „Transnationale Gerechtigkeit“ an der Professur für Politische Theorie und Philosophie der Goethe-Universität Frankfurt. Sie arbeitet an einer Dissertation zum Thema „Gerechtigkeit und Beherrschung. Zur normativen Dialektik der Universalisierung der Demokratie“. Frieder Vogelmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Interkulturelle und Internationale Studien (InIIS) der Universität Bremen. Er hat in der Philosophie in Frankfurt zum Thema „Im Bann der Verantwortung“ promoviert.“
Vielen Dank für diesen spannenden Text! Eure Kritik an der Wahlpflicht finde ich sehr plausibel, allerdings bin ich bis jetzt noch nicht von eurer Idee eines negativen Stimmrechts überzeugt.
Ehrlich gesagt wird mir der Mehrwert eines solchen Systems nicht klar. De facto bedeutet eine negative Stimme doch zugleich immer eine positive Wahl zugunsten einer oder mehrer anderer Parteien. Das ist ja auch in euren Beispielen so der Fall. Ich wähle etwa „gegen“ die FDP, um so die SPD zu stärken. Der einzig vermeintliche Vorteil wäre dann, dass man nicht für eine Partei stimmen muss, um sie an die Macht zu bringen. Dann aber haben wir auf einmal eine Regierung, die „eigentlich“ keiner wollte und für die vor allem auch keiner Verantwortung übernehmen will. Dies jedoch scheint mir politisch äußerst gefährlich, wird damit doch dem Populismus Tür und Tor geöffnet.
Ebenfalls vielen Dank. Auch ich finde die Kritik an der vorgeschlagenen Wahlpflicht plausibel. Mir scheint schon der Ansatz bedenklich, Bürger gleichsam per Strafandrohung dazu zu zwingen, sich eine Meinung zu bilden, und sei es nur die einer Nein- oder einer ungültigen Stimme. Auch wenn es nicht recht ins partizipatorische Ideal zu passen scheint, so hat doch jeder Bürger und jede Bürgerin das Recht, sich seiner partizipatorischen Rechte qua Wahl nicht zu bedienen, und das ist auch richtig so, denn allein die Freiheit des Wahlakts gibt auch dem Ergebnis des Wahlakts (und sei es die Nichtwahl) inhaltliches Gewicht. Im Übrigen mag es sein, dass das Nichtwählen als Feigenblatt für die Flucht aus der politischen Verantwortung genutzt wird oder gar als selbstauferlegt politische Freiheitsberaubung, insofern man eine Regierung akzeptiert, die man gar nicht gewählt hat – aber diese Argumentation würde ja voraussetzen, dass eine Alternative bestünde, was aber (aus der subjektiven Sicht der Nichtswähler) keineswegs der Fall sein muss. Nicht zu wählen ist keine demokratische Pflichtverletzung, wie die Wahlpflichtbefürworter anzunehmen scheinen, sondern zunächst einmal nur die andere Seite des demokratischen Legitimationsakts durch Wahlen: ein Delegitimationsakt, für den der einzelne Wähler nicht mehr oder weniger rechtfertigungspflichtig ist als für diese oder jene Stimmabgabe.
Nun muss ich allerdings ebenfalls sagen, dass mich die Idee der Negativstimme nicht überzeugt, und zwar nicht nur deshalb, weil sie bereits in ihrem Ansatz destruktiv ist, sondern – wie auch mein Vorredner meint – potentiell gefährlich. Mag es für den Wähler im Einzelfall auch schwierig sein, sich mit gutem Grund für diese oder jene Alternative mit seiner (Positiv-) Stimme auszusprechen, wäre es umgekehrt womöglich viel einfacher, einen bestimmten Gegner abzulehnen und dies politische zu instrumentalisieren. Hinzu kommt aber auch, dass ein Grundpfeiler der repräsentativen Demokratie nicht umsonst darin besteht, dass gesellschaftliche Minderheiten entsprechend ihrer Größe parlamentarisch vertreten sein sollten. Die Möglichkeit eines Negativstimmrechts würde umgekehrt nun geradezu dazu einladen, solche Minderheiten demokratisch zu annihilieren. Keine sehr begrüßenswerte Vorstellung. Ein Negativstimmrecht läuft damit letztlich aber schlicht dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit der Wahl zuwider: Zwar hat jede Stimme das gleiche Gewicht, aber so würde die (positive) Wahl des Einen plötzlich durch die (negative) Wahl eines anderen ausgeglichen, ohne dass er überhaupt die Möglichkeit hätte, sich repräsentiert zu sehen. Für meine Begriffe legt man so Hand an einen der Grundpfeiler unserer Demokratie.
Deshalb wären vielleicht andere Modifikationen des Wahlrechts eher zu erwägen, um einem drohenden politischen Quietismus via Nichtwählen vorzubeugen, zum Beispiel eine Absenkung oder Abschaffung der Sperrklausel, um die Erfolgsaussichten politischer Alternativen zu begünstigen, oder die Stärkung von Elementen der Personenwahl, etwa durch offene Listen. Ansonsten wird man sich aber wohl oder übel mit sinkenden Wahlbeteiligungen abfinden müssen.
Vielen Dank für Euren aktuellen Beitrag! Polemisch könnte man sagen, drei Frankfurter verteidigen die Entpolitisierung der Öffentlichkeit. Das ist mehr als Scherz gemeint, aber durch dessen Loch pfeift ja bekanntlich der Wind der Wahrheit 😉
Ich möchte versuchen, der bisherigen Konsensmeinung hier etwas entgegen zu setzen, auch wenn ich nur untergeordnete Punkte anspreche und kein starkes Argument für die Wahlpflicht biete.
Zunächst möchte ich festhalten, dass die Idee, dass Staatsbürgerschaftsrechte auch mit Staatsbürgerpflichten einhergehen, keinesfalls einem (neo-)liberalen Verantwortungsdiskurs entstammt. Es gab in der Geschichte schon sehr lange und oft Philosophen, die die Rolle des Staatsbürgers analog zu anderen offiziellen Ämtern – seien es Repräsentanten, Regenten, oder Bürokraten – konzipierten. Da gibt es natürlich die Vorstellung, dem Wohl des Allgemeinwesens das eigene unterzuordnen, aber auch die Idee, dass Bürger in der Pflicht stehen, nach bestem Wissen und Gewissen die Gerechtigkeit ihres Gemeinwesens zu fördern und ihre Wahlentscheidungen öffentlich zu rechtfertigen (J.S.Mill war aus diesem Grund ein Gegner der geheimen Wahl). Insofern sagt das Einfordern von Verantwortung meiner Meinung nach erstmal nicht sehr viel über unsere Zeit aus.
Zweitens kann verantwortliches Handeln (genausowenig wie z.B. freies Handeln) natürlich nicht verordnet werden. Es geschieht aus einer inneren Haltung heraus und auf die hat der Staat (noch) keinen Zugriff. Aus diesem Grund beschäftigt sich das Recht, um mit Kant zu sprechen, mit der ‚äußeren‘ und nicht mit der ‚inneren‘ Handlung. Die Forderung nach einer Wahlpflicht kann also schlicht nicht die Forderung sein, Bürger zu zwingen ihre Verantwortung wahrzunehmen. [Naja, hirnrissige Forderungen gibt es natürlich immer.] Abgesehen von diesem begrifflichen Punkt, sollte man außerdem festhalten, dass die Wahlpflicht verantwortlichem Handeln auch nicht entgegensteht. Es bestehen ja nach wie vor verschiedene Handlungsoptionen, die Möglichkeit einer Entscheidung ist also gegeben. Dazu gehört im Übrigen auch die Möglichkeit, einen ungültigen Stimmzettel abzugeben, was dem Nichtwählen schon sehr nahe kommt. Wichtig ist außerdem, dass auch weiterhin verantwortungsloses Verhalten möglich ist. Dies bestünde einerseits darin, eine unüberlegte Wahl zu treffen, als auch bewusst für eine Partei zu stimmen, von der man überzeugt ist, dass sie eine ungerechte Politik verfolgt.
Der gedachte Zusammenhang zwischen verantwortlichem Handeln und Wahlpflicht liegt vielmehr in der Hoffnung, dass eine Wahlpflicht dazu führt, dass sich BürgerInnen stärker mit Alternativen auseinandersetzen und eine informierte, verantwortungsbewusste Entscheidung treffen. Er ist also instrumenteller Natur. Es ist nicht der Versuch, verantwortliches Handeln zu erzwingen, sondern der Versuch, einen Ethos staatsbürgerschaftlicher Verantwortung zu stärken. Man kann dann darüber diskutieren, ob die Einführung der Wahlpflicht hier der richtige Weg ist.
Es könnte übrigens auch eine Methode sein, die Wahlmöglichkeiten der BürgerInnen auszuweiten (wie ihr ja auch vorschlagt). So kann man mutmaßen, dass eine Wahlpflicht mehr Parteien die Möglichkeit eröffnet, die Fünf-Prozent-Hürde zu knacken.
Euren Vorschlag einer Negativstimme finde ich in diesem Kontext durchaus bedenkenswert. Vielleicht würde es dem Wahlergebnis in der Tat mehr Schärfe verleihen. Ein mulmiges Gefühl bekomme ich aber, wenn ich an die dadurch eröffneten Möglichkeiten des strategischen Wählens denke. Könnte durch die strategische Abgabe von Negativstimmen nicht der gegenteilige Effekt eintreten?
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Wie Ihr richtig bemerkt, kann aus einer geringen Wahlbeteiligung nicht auf Desinteresse an politischen Fragen geschlossen werden. Eine umsichgreifende Zufriedenheit mit dem politischen Kurs wäre ebenso eine Alternative. Eine andere Möglichkeit ist natürlich, dass nicht die Bevölkerung, sondern die Politik selbst entpolitisiert ist. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das eine zum anderen führt, fühlen wir uns doch in Mutti Merkels Raute alle so gut aufgehoben.
Viele Grüße nach Frankfurt und an die sonstige Leserschaft,
M.E.
Um mein vorheriges Statement zu ergänzen: Ich muss sagen, dass mich diese Diskussion doch ein wenig befremdet. Sie scheint mir von falschen Voraussetzungen auszugehen bzw. sind ihre Voraussetzungen unsicher. Aus welchem Grund verweigern sich Bürgerinnen und Bürger denn einer Wahlteilnahme? Diese empirische Frage sollte doch zunächst einmal geklärt werden.
Eine Hypothese – insofern verallgemeinere ich Erfahrungen aus meinem Lebensumfeld: Es kommen dabei Perspektivlosigkeit in Bezug auf den Wahlakt („bringt nichts“) und Überdruss, was die in den Parlamenten vertretenen Parteien und Personen anbetrifft, zusammen. Das per se als mangelnden bürgerlichen Verantwortungssinn oder fehlenden Willen zu politischer Meinungsbildung anzusehen, greift meines Erachtens zu kurz. Vielmehr ist man eben zu der Überzeugung gekommen, dass die eigene Wahlhandlung gar nicht benötigt wird und man sie ebenso gut unterlassen könnte, weil sie keinen Unterschied macht. Wenn man diesen (Nicht-) Wählern gegenüber aber gar nicht wirkungsvoll zu begründen vermag, warum sie denn doch lieber wählen gehen sollten, ist das ein Versagen der auf diese Legitimierung angewiesenen Akteure und nicht umgekehrt. Solche Legitimationsunfähigkeit des politischen Systems, das seine Notwendigkeit und Berechtigung den Bürgerinnen und Bürgern offenbar nicht ausreichend vermitteln kann, muss ja keineswegs Protest auslösen, auch wenn das einige Partizipationstheoretiker gerne hätten, oder gar Sympathien für Systemalternativen, sondern kann auch naheliegenderweise schlicht Desinteresse erzeugen. So besehen haben Nichtwähler einfach keinen ausreichenden Grund, in einem Spektrum zur Verfügung stehender Parteien eine auszusuchen, um einem Ganzen Beifall zu erteilen, von dessen Erscheinungsbild sie nicht überzeugt sind.
Kurz und gut scheint es mir eine Unterstellung, dass sich Nichtwähler einer verantwortungsbewussten bürgerlichen Entscheidung entzögen. Vielleicht sollte man in dieser Frage umdenken: Nichtwählen ist als solches als dem Wählen analoge verantwortungsbewusste bürgerliche Entscheidung zu bewerten. Und diese Entscheidung würde wohl auch begründet, wenn man die Nichtwähler denn fragte, warum sie nicht wählen gehen. Ebenso gut könnte man im Übrigen auch das Verhalten von Wählern befragen: Handelt es sich dabei stets um verantwortungsbewusste bürgerliche Entscheidungen? Können Wähler gute Gründe für ihre jeweilige Wahlentscheidungen angeben? Es scheint mir keineswegs ausgemacht, dass man da zu anderen Ergebnissen käme als bei Nichtwählern.
Mir ist daher nicht begreiflich, was eine Wahlpflicht erreichen sollte. Ein Ethos staatsbürgerlicher Verantwortung stärken? Das würde doch voraussetzen, dass Nichtwähler sich als Nichtwähler dieser Verantwortung entziehen (was ich bezweifle), und überdies, dass das Wahlrecht ein geeigneter Ort ist, dieses Ziel anzustreben. Auch letzteres scheint mir nicht überzeugend.
Ich halte die Idee einer Wahlpflicht für falsch. Sie entspringt (nicht ohne Grund in der ZEIT) einem Vorurteil den Nichtwählern gegenüber, denke ich.
Es ist an der Zeit für empirische und vor allem qualitative Forschung zum Thema Nichtwählen. Dass die Nichtwähler auch desinteressiert oä sind, wird durchaus so sein.
Vielleicht aber auch deshalb, weil ihre Interessen eben nicht vertreten werden, sie nicht repräsentiert sind im Bundestag und seinem Personal (das dort oft 30 und mehr Jahre sitzt, ohne dass es irgendjemandem auffällt) und auch nicht glauben, dass sich durch Wahl etwas daran ändert. Das mag zum Teil ein Zirkelschluss sein, ist aber auch Ausdruck des geringen sozialen Kapitals, das viele Ausgegrenzte haben. Schon auf eine Demo zu fahren, kann schon an Hartz4 scheitern. Das können sich ZEITmacher sicher nicht vorstellen. Und dieser Mangel an Vorstellungskraft und Empathie ist genau das, das die Nichtwähler abstösst an seinen „Oberen“.
Vielen Dank auch von mir.
Aus der Ferne finde ich diese Idee recht hübsch, denn ich teile die Einschätzung, dass der politische Diskurs der Konfrontation bedarf, ja der Streit insgesamt ein allzu schlechtes Image hat.
Mir scheint jedoch ein solches Verfahren über Negativstimmen auf Seiten des politischen Betriebes, der Parteien und Politikerinnen das genaue Gegenteil zu befördern: Es führt zum Abschleifen der Krallen und macht eine jede These im Wahlkampf fernab von Phrasen undenkbar. Die Habermassche Klage über Einschläferung/Verharmlosung wäre vermutlich umso lauter, denn obgleich das Wahlverhalten fraglos giftiger wäre, würde eine jede Partei fast zur schrecklichen Nettigkeit genötigt. Schon jetzt bestechen Wahlplakate mit leeren Signifikanten wie „Gerechte Löhne“. Wer will da widersprechen? Wer ist gegen Gerechtigkeit? Diese Tendenz würde fraglos zunehmen, eine erste Politisierung der Wählerschaft bewirkte in meinen Augen eine – hier durchaus negative, weil Ideenevolution und Veränderungswille hemmende – Entradikalisierung politischer Programme, Praktiken, Visionen. Die Möglichkeit der Negativstimme führte dann zu einem Imperialismus der Harmlosigkeiten.
Erst einmal herzlichen Dank an das Team des theorieblogs, das wir unsere Idee hier präsentieren konnten – und schönen Dank auch an alle, die sich die Mühe gemacht haben, diese Idee und die Argumentation gegen eine Wahlpflicht zu kommentieren. Ich kann nicht auf alles eingehen (vielleicht in einem späteren Kommentar), würde aber gerne auf zwei Punkte antworten (und weise schon mal darauf hin, dass ich damit natürlich nicht beanspruche, auch im Namen meiner Koautor_innen zu sprechen):
@Daniel Jakob: Ich finde, Populismus ist selbst ein „politisch gefährlicher“ Vorwurf, wenn wir uns daran erinnern, dass Demokratie etwas mit der Herrschaft des Demos zu tun hat – eine populistische Vorstellung? Aber davon abgesehen, glaube ich, dass es einen Unterschied macht, ob ich gezwungen bin, einer Partei zuzustimmen, um einen andere abzulehnen, oder ob ich auch die Ablehnung primär äußern darf, ohne gezwungen zu werden, für etwas zu sein, dass mir möglicherweise nur wenig besser gefällt. In ein etwas anderes Vokabular übertragen, bedeutet die Möglichkeit einer Negativstimme, die „voice“-Option für Kritik zu stärken, weil die „exit“-Option nicht länger die einzige ist.
@Nicklas Baschek: Ich bin mir gar nicht sicher, ob die Möglichkeit von Negativstimmen dazu führen muss, dass die Konflikte noch weniger ausgetragen werden. Die Aggressionen gegen die sogenannte „political correctness“ lassen doch vermuten, dass es für diejenigen, die den „Imperialismus der Harmlosigkeit“ vorantreiben, ein riskantes Spiel spielen würden, dass möglicherweise mehr Unmut auf sich ziehen würde als eine halbwegs begründete Position. Beide Hypothesen bleiben natürlich Spekulation, bis wir die Negativstimmen mal ausprobieren…
Hallo,
ich finde die Überlegung des Beitrags sehr interessant (auch wenn ich ähnliche Bedenken wie Nicklas Baschek in seinem Kommentar habe).
Aufschluss über folgenden Satz „Beide Hypothesen bleiben natürlich Spekulation, bis wir die Negativstimmen mal ausprobieren…“ (Vogelmann) kann uns wohl bald Indien liefern:
http://www.tagesschau.de/ausland/wahlrecht-indien100.html
Nicht direkt das Selbe (da keine Gegenverrechnung) aber verblüffend wie sich zur gleichen Zeit Theorie und Empirie treffen können 😉
Heute ist der 22. November 2020, vor wenigen Tagen kam mir die Idee, wie sich wohl die Möglichkeit von _Negativstimmen_ auf Wahlergebnisse auswirken würden. Und ich dachte, „meine“ Idee wäre neu, so kann man sich täuschen. Gibt es dazu ernstzunehmende Untersuchungen?