„Die Idee deliberativer Demokratie in der Bewährungsprobe“ – Bericht von der Frühjahrstagung der DVPW-Theoriesektion

In der Woche vor Ostern traf sich die Theoriesektion in Hannover, um die Möglichkeiten und Grenzen deliberativer Verfahren und aktuelle Herausforderungen für die deliberative Demokratietheorie zu diskutieren – von ihren normativen Grundlagen über empirische Forschung hin zu Fragen nach der Legitimität deliberativer Politik, politischer Repräsentation und den deliberativen Grundlagen postnationaler Politik. Trotz des eisigen Wetters kam es immer wieder zu angeregten, konzentrierten und teils hitzigen Diskussionen. Diese reichten von den Nuancen der Diskurstheorie bis hin zu empirischen Fragen und Anwendungen – im Besonderen dem Fallbeispiel des Regierens jenseits des Nationalstaats. Zentral schließlich war die Frage, wo oder wogegen sich die deliberative Demokratie bewähren müsse: Muss sich die Theorie in der Praxis behaupten? Muss sie ihre Effektivität unter Beweis stellen? Oder muss sie sich gegenüber möglichen Alternativen qualifizieren, sich gegen diese durchsetzen? Muss sie ihre Prinzipien im Umgang mit religiösen Gründen unter Beweis stellen? Liegt die Probe darin, Anhänger anderer Theorien deliberativ zu überzeugen?

Anstelle eines chronologischen Überblicks über das Konferenzgeschehen folgen nun ein paar selektive Einblicke in die Vorträge und Diskussion der Tagung.

Andreas Niederberger stellte fest, dass die deliberative Demokratietheorie keine vollständige Theorie sei; deliberative Verfahren seien nicht ausreichend, um von Demokratie zu sprechen. Dabei sei das Verhältnis zwischen Inklusion und Rationalität zu beachten, wobei die Funktion der Deliberation vor allem darin liege, Gründe zu finden, denen alle zustimmen könnten. Rationalitätsanforderungen müssten folglich daran gebunden sein, dass sie Inklusion gewährleisten; die Rationalitätserwartung werde vor allem an die Akteure und nicht an die Deliberation als solche gebunden. Die Rationalität sei zwar wichtig, ohne Inklusion gebe es jedoch keinen Legitimationsgewinn durch deliberative Verfahren. Die Zuhörer bemängelten in der Diskussion Niederbergers Unterscheidung zwischen Rationalität und Inklusion als unterbestimmt. Rationalität sei nicht inklusiv; die Staatsbürgerschaftsidee etwa sei nicht inklusiv, aber rational. Wenn Inklusion das Teilen von Gründen meine, wäre man mit dem Begriff der Gründe doch auf Seiten der Rationalität.
Die Frage, was in der Deliberation tatsächlich ausschlaggebend ist, rückte in dem mit Dieter Fuchs, Lea Roger und Gary Schaal besetzten Panel in den Mittelpunkt: die strategische Orientierung der Teilnehmer, die Rolle, in der sie sich befinden (z.B. die des Abgeordneten), der kulturelle Hintergrund (z.B. der Grad an Aufgeklärtheit der Gesellschaft, die Ausgeprägtheit einer liberalen Kultur), das Gemeinwohl oder doch die grundsätzliche Überzeugung der Teilnehmer, die bei verschiedenen Deliberationen durchweg vorhanden sein kann. Wertungsprobleme könnten auftreten, etwa wenn Partikularinteressen im Mantel des Gemeinwohls vorgetragen würden. Fraglich blieb jedoch, was genau mit „Gemeinwohl“ an dieser Stelle gemeint war.
Für Thomas Saretzki lag die Bewährungsprobe für die deliberative Demokratie im Verhältnis zwischen Theorie und Praxis. Auch hier ging es um die Selbstreflektion der deliberativen Demokratie, im Rahmen derer Saretzki Grundbegriffen nachging und festhielt: In der deliberativen Politik gehe es nicht um Entscheidungen, sondern um politische Meinungs- und Willensbildung; deliberative Demokratietheorie sei keine Entscheidungstheorie. Schwierig sei, so die Kritik, dann von deliberativer Demokratietheorie zu sprechen; „deliberative Meinungsbildung“ wäre vielleicht ein treffenderer Begriff, die keinen Anspruch darauf erhebe, demokratisch zu sein. Die demokratische Meinungsbildungsfunktion sei nur im Rahmen einer verfassten Öffentlichkeit möglich, da der offene Raum zu anarchisch wäre. Auch sei die Meinungs- und Willensbildung auf Entscheidungen ausgerichtet, auf die Frage „Sollen wir kollektiv handeln und wenn ja wie?“. Dies, so Saretzki, sei bei öffentlichen Diskursen nicht zwingend der Fall; auch gelten für verbindliche Entscheidungsverfahren andere Regeln.
Eine kollektive Entlastung durch das Gleichheits- und das Repräsentationsprinzip sah Sofia Näsström in ihrem Beitrag in der Demokratie. Mit der durch den Wandel von der Monarchie zur Demokratie erreichten absoluten Freiheit sei absolute Verantwortung verbunden, die durch die Deliberation gemeinschaftlich geteilt würde. Wahlen seien nicht nur Konventionen, sondern haben einen Wert: kollektive Verantwortung. In einem transnationalen Raum sei dies jedoch nicht möglich: „voice is everywhere, vote only on the nationstate level.“ Hier schloß in der Diskussion die Frage an, ob Gleichheit nicht auch eine Basis für postnationale Entitäten sein könne, wie etwa die EU (Jürgen Neyer). Könne man die repräsentative Demokratie nicht auch als Belastung verstehen, da sie bei den Bürgern das Gefühl kollektiver Verantwortung wach halte?
Eine Belastungsprobe für die deliberative Demokratie verortete Jan Achim Richter in der Frage, ob die deliberative Demokratie im Bezug auf religiöse Überzeugungen dem Anspruch des offenen Umgangs mit Argumenten unter Freien und Gleichen gerecht werden kann. Während Richter Habermas’ Position zum Umgang mit religiösen Argumenten auswies und kritisierte, blieben am Ende viele Fragen offen, die kontrovers diskutiert wurden. So fragten die Zuhörer danach, was genau religiöse Gründe auszeichne und inwiefern sie sich von anderen Gründen unterschieden, oder ob das Problem des Ausschlusses religiöser Gründe ein tatsächliches sei, da diese im öffentlichen Diskurs doch durchaus eine Rolle spielten. Letztlich hätten wir alle verschiedenste teilbare und nicht-teilbare Gründe und man könnte anerkennen, dass sie nicht teilbar sind und auch nicht aufgezwungen werden sollten.
Mit einem Sprung in den internationalen Raum attestierten Nicole Deitelhoff und Thorsten Thiel ein Auseinandertreten von Deliberation und Demokratie im Kontext überstaatlicher Herrschaft. Im Raum teils überlappender Autoritäten und dezentraler Organisationsstrukturen scheine deliberative Demokratie viel versprechend, da sie Inklusion verheiße und Öffentlichkeit erzeuge. Die Bewährungsprobe sahen Deitelhoff und Thiel darin, dass sich deliberative Demokratie gegenüber analytischen Argumenten und normativen Vorlagengebern bewähren müsse. Nicht alle hätten Zugang; eine konsensfixiertes Verständnis der deliberativen Demokratie sei unzureichend: „Gut gemeint, aber nicht gut genug“. Anstelle der Legitimation sollte der öffentliche Diskurs, sollten Meinungsbildungsprozesse betont und Widerrede gestärkt werden. In der anschließenden Diskussion kam die Frage auf, ob es im transnationalen Raum eine Öffentlichkeit gebe und wie deren Fehlen als Problem für die Deliberation gelöst werden könnte. Protest könne eine transnationale Öffentlichkeit kreieren, in der jenseits institutioneller Rahmen, die Herrschaftsordnung sichtbar gemacht werden könne. Hierfür sei eine gemeinsame Öffentlichkeit nötig, die an die Stelle von mini publics treten solle.
Alles in allem zeichnete sich die Tagung durch hervorragende Vorträge sowie intensive und kontroverse Diskussionen aus, die deutlich machten, dass die deliberative Demokratie sowohl in Bezug auf theoretische Fragen als auch mit Blick auf die Praxis in der Bewährungsprobe steckt und die Diskussion um beides weiter geführt werden muss.

Annette Förster ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Politische Wissenschaft der RWTH Aachen. Ihr Habilitationsprojekt beschäftigt sich mit der Konstruktion einer staatlichen Notwehr und deren Einfluss auf einen Wandel im Selbstverständnis demokratischer Rechtsstaaten.

Ein Kommentar zu “„Die Idee deliberativer Demokratie in der Bewährungsprobe“ – Bericht von der Frühjahrstagung der DVPW-Theoriesektion

  1. Vielen Dank an Frau Förster!
    Der Artikel ist wirklich sehr informativ und interessant.
    Ich habe mich gefreut das ich beim stöbern im Netz auf diesen Artikel gestoßen bin.
    Lieben Gruss
    Vanessa

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