Recht und Moral bei Ingeborg Maus

Ingeborg Maus ist am 14. Dezember 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben. Der Theorieblog widmet Ingeborg Maus einen Schwerpunkt, der in Form von drei Beiträgen in dieser und den kommenden zwei Wochen unterschiedliche Aspekte ihres politischen Denkens beleuchtet. Den Auftakt gab vergangene Woche Sonja Buckel mit Perspektiven auf Maus‘ demokratietheoretische Überlegungen zum Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat. Wir führen den Schwerpunkt fort mit einem Beitrag von Øystein Lundestad zum Verhältnis von Moral und Recht sowie Maus‘ Auseinandersetzung mit Kant.

Ingeborg Maus’ Artikel „Die Trennung von Recht und Moral als Begrenzung des Rechts“ wurde erstmals 1989 in der Zeitschrift Rechtstheorie veröffentlicht. Er wurde später auch in den Anhang ihres bedeutendsten Werks Zur Aufklärung der Demokratietheorie (1992) aufgenommen. Dieser Titel kann zugleich auch als Einstieg in ihr gesamtes Werk dienen: Ein Schwerpunkt für Maus war der für einige kontraintuitive Satz, dass die Legitimation und Struktur des modernen, demokratischen Rechtsstaats eine Trennung zwischen Recht und Moral voraussetzt.

Maus lehnt alle Versuche ab, das Recht an die Moral zu binden. Im Artikel nennt sie die Theorie Ronald Dworkins und die Praxis des Bundesverfassungsgerichts als Beispiele dafür. Maus zufolge stehen aber solche Versuche in Gefahr, die formellen Strukturen des Rechts zu wandeln: Statt eine Art Garantie gegen positiv-rechtliches Unrecht zu bieten, wird das Recht dem willkürlichen Handeln des Staatsapparats und dessen moralischer Selbstbegrenzung überantwortet. Dem Gewaltenteilungsprinzip ähnlich sorgt die Trennung zwischen Recht und Moral eher für eine normativ notwendige Begrenzung des Rechtsbereichs. Wo andere ein normatives Problem in den amoralischen Zügen des Rechts gesehen haben, sah Maus darin seine normative Autonomie, und warnte vor allen Versuchen, moralische Kategorien ins Recht einzuführen.

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Mit Kant gegen Schmitt – Demokratie und Rechtsstaat bei Ingeborg Maus

Ingeborg Maus ist am 14. Dezember 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben. Aus dem Kreis der Politischen Theorie und Ideengeschichte sind Nachrufe hier, hier und hier erschienen.
Der Theorieblog widmet Ingeborg Maus einen Schwerpunkt, der in Form von drei Beiträgen in dieser und den kommenden zwei Wochen unterschiedliche Aspekte ihres politischen Denkens beleuchtet. Den Auftakt gibt heute Sonja Buckel mit Perspektiven auf Maus‘ demokratietheoretische Überlegungen zum Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat.

 

„Radikaldemokratie in Königsberg“, so lautete der Titel der 1993 erschienen Rezension von Reinhard Brandt über das Kant-Buch von Ingeborg Maus im Rechtshistorischen Journal. „Radikaldemokratie“ – das war bisher eher nicht mit Kant in Verbindung gebracht worden. Ihre Auseinandersetzung mit Kants Politischer Theorie, für die Maus den Titel „Zur Aufklärung der Demokratietheorie“ gewählt hatte, wich von gängigen Auslegungen ab. Das irritierte. Maus, die am 14. Dezember 2024 aus dem Leben schied, wollte in der Tat aufklären über „die emphatischste Demokratietheorie der Moderne“ (S. 34f.), die noch von keiner realexistierenden Demokratie je eingeholt worden sei (S. 15).

Aufklärung sei notwendig, da die Rezeptionsgeschichte obrigkeitsstaatlichen Verzerrungen unterliege und zudem „die konsequentesten Demokratietheorien des 18. Jahrhunderts“ an jenen begrenzten Formen politischer Beteiligung gemessen werden, die heutzutage überhaupt noch möglich erschienen (S. 8). Gegenwärtige Demokratietheorien, so Maus, artikulierten die institutionalisierte Hoffnungslosigkeit, etwa wenn Niklas Luhmann den demokratischen Souverän in das bloße „Publikum“ überführe (S. 20).

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Dolf Sternberger und das Grundgesetz als „lebende Verfassung“  

Nachdem Alexander Gallus gestern die kritischen intellektuellen Stimmen präsentiert hat, die den Prozess der Grundgesetzentstehung auch begleiteten, widmet sich Jens Hacke im zweiten Blogbeitrag zum Jubiläum der Verkündigung des Grundgesetzes in besonderer Weise Dolf Sternberger und der Entwicklung seines Verhältnisses zum Grundgesetz.

Kaum ein Begriff ist so eng mit dem Grundgesetz verwoben wie derjenige des Verfassungspatriotismus. Dolf Sternberger hatte ihn in seinem gleichnamigen FAZ-Leitartikel zum 30. Jahrestag im Jahr 1979 öffentlichkeitswirksam geprägt – bevor Jürgen Habermas in den 1980er Jahren zu seiner weiteren Verbreitung beigetragen hat. Bekanntlich bereitete er mit seinem Bekenntnis zum Verfassungspatriotismus seine Diskurstheorie des demokratischen Rechtsstaates vor, die er in Faktizität und Geltung ausarbeiten sollte. Es ist oft darauf hingewiesen worden, dass der Aristoteliker Sternberger im Unterschied zu Habermas ein zugänglicheres, auf die Einübung demokratischer Lebensformen orientiertes Konzept verfolgte. In der Tat hatte Sternberger die Idee des Verfassungspatriotismus schon früh entwickelt. Sie begleitet die Gründungs- und Formationsphase der Bundesrepublik und findet sich bei ihm gebündelt in der Vorstellung einer „lebenden Verfassung“. Sternbergers flexibles Verständnis einer im besten Sinne „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ absolvierte dabei bestimmte Anpassungsprozesse, die Aufschluss über Lernerfahrungen geben. (mehr …)

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Tagung „Feindliche Übernahme? Zum prekären Verhältnis von Politik und Recht“ (Greifswald)

Unter dem Titel „Feindliche Übernahme? Zum prekären Verhältnis von Politik und Recht“ veranstalten Benno Zabel (Greifswald/Bonn) und Christian Schmidt (Berlin/Leipzig) am 21. und 22. Juni 2019 eine interdisziplinäre Tagung am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald. Im Fokus der Tagung stehen die scheinbar gegenläufigen Tendenzen einer Politisierung des Rechts und einer Verrechtlichung der Politik. Am 21. Juni gibt es einen öffentlichen Abendvortrag von Catherine Colliot-Thélène (Rennes) zum Thema „Grenzen der Rechtsstaatlichkeit?“. Das Programm der Tagung sowie den Link zur Anmeldung gibt es nach dem Klick.

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CfP „Die Krise des demokratischen Rechtsstaats im 21. Jahrhundert“ Junges Forum Rechtsphilosophie (Salzburg)

Von 24. bis. 26. April 2019 findet an der Paris-Lodron Universität Salzburg die 27. Tagung des Jungen Forums Rechtsphilosophie (JFR) statt. Das Thema der Tagung lautet „Die Krise des demokratischen Rechtsstaats im 21. Jahrhundert – oder: wie sich die Geschichte gegen ihr Ende wendet“; der ausführliche Call und alle Informationen finden sich hier.

Interessierte Nachwuchswissenschaftler*innen (d.h. vom Studium bis zur Berufung) sind eingeladen, ein Abstract (maximal 800 Wörter) einzureichen. Bewerbungen aus den Rechtswissenschaften, der Politikwissenschaft, Philosophie, Psychologie und Soziologie sind willkommen. Ausgewählte Beiträge werden in einem Beiheft des „Archiv für Rechts-und Sozialphilosophie“ (ARSP) veröffentlicht.

Das Abstract (anonymisiert, Dateiname: „Nachname_Abstract“), ein maximal einseitiger Lebenslauf sowie die Angabe, ob man bereits auf einer JFR-Tagung vorgetragen hat, werden bis zum 1. Dezember 2018 an jfr2019@sbg.ac.at erbeten. Die Rückmeldung erfolgt bis spätestens 15. Dezember 2018.

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Einladung: JUSTIZ MACHT POLITIK (27.11.18)

„Wie unabhängig ist die Justiz, wie frei der Gesetzgeber?“ Dieser Frage widmet sich ein Symposium der Jungen Akademie Mainz unter dem Titel JUSTIZ MACHT POLITIK. Organisiert von Konrad Duden, Jasper Kunstreich und Astrid Séville sowie in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte geht es am 27. November 2018 ab 10 c.t. in der Akdemie der Wissenschaft und der Literatur in Mainz um das Spannungsfeld von Recht und Politik – von Grundsatzfragen der Verfassungsgerichtsparkeit bis zu konkreten Entwicklungen der Rechtstaatlichkeit in Polen.
Alles weiteren Informationen – insbesondere auch zu Thematik und Vorträgen – finden sich in der Einladung. Eine Anmeldung ist bis zum  12. November erwünscht.

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CfP: Mobilisierung von Recht in der pluralisierten Gesellschaft (Berlin)

Am 19. und 20. Mai findet in der Evanglischen Hochschule Berlin ein disziplinenübergreifender Workshop zu Mobilisierung von Recht in der pluralisierten Gesellschaft. Es geht um Fragen des Rechtzugangs, zur aktivierende Wirkung von Rechtsnutzung und auch um Fragen von Integration und Emanzipation mit und durch Recht. Wer teilnehmen möchte, ist aufgefordert bis zum 10. Januar 2017 einen Abstract einzureichen. Alle Infos zur Veranstaltung findet ihr hier oder unter dem Strich. (mehr …)

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