Am 11. Juli 2025 sollte der Bundestag drei von der Regierungskoalition nominierte Kandidat*innen für das höchste Richter*innenamt der Republik wählen. Nominiert waren von der Union Günter Spinner und von der SPD Ann-Kathrin Kaufhold sowie Frauke Brosius-Gersdorf. Am Wahltag zeichnete sich in der Unionsfraktion eine dermaßen große Skepsis gegenüber der Kandidatur Brosius-Gersdorfs ab, dass die Wahl aller Kandidat*innen vertagt wurde. Die nötige Zweidrittelmehrheit für die Wahl in das Bundesverfassungsgericht drohte für Brosius-Gersdorf nicht erreicht zu werden. Jens Spahn verpasste es, seine Fraktion geschlossen für die Abstimmung zu gewinnen.
Ob Spahn darin Absichten verfolgt, wird sich zeigen. Mich interessiert, dass eine Wahl ins BVerfG verschieden begründet werden kann, entsprechende Gründe aber wechselseitig unfähig sind zu überzeugen. Hier wird eine Spannung zwischen (Rechts-)Wissenschaft und Politik sichtbar, innerhalb derer keiner das bessere Argument für sich beanspruchen kann. Verschiedene Kommunikationslogiken treffen aufeinander, während beide Seiten die gleiche Frage stellen: Was qualifiziert für ein Richter*innenamt? Sie geben auch die gleiche Antwort: Es verpflichtet zur Neutralität. Sie geben diese Antwort allerdings in völlig verschiedenen Sprachen – der des Wissens und der des Meinens. (mehr …)
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