Da ich „Bodenschätze“ nicht primär für Jurist*innen geschrieben habe, freue ich mich ganz besonders über die konstruktiven Auseinandersetzungen Anna Meines und Philipp Giegs mit meinen Gedanken. Den Impuls gab Verena Frick mit der Veranstaltung eines Buchsymposiums an der Universität Würzburg, der ich herzlich dafür danke. Diese Replik gibt mir die Gelegenheit zu wichtigen in den Kommentaren von Anna Meine und Philipp Gieg aufgeworfenen Fragen Stellung zu nehmen. Erstens begründe ich, warum ich, trotz aller Unterschiede zwischen Stadt und Ozean, die Proteste Indigener Aktivist*innen gegen Tiefseebergbau mit der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ vergleiche, die als Antwort auf die Assetisierung von Wohnraum dessen Vergesellschaftung fordert. Zweitens erläutere ich den Zusammenhang zwischen lokalen Commons und einer internationalen Verwaltung des Gemeinsamen und was beide mit Bewohnbarkeit zu tun haben. Drittens lege ich dar, wie Genozid und Ökozid Aufmerksamkeit auf die Zerstörung des Gemeinsamen lenken können.
Der Ozean als besonderer politischer Raum?
Anna Meine stellt die Frage, inwiefern sich Stadt und Ozean vergleichen lassen; ob sie dafür nicht zu unterschiedliche soziale und politische Räume seien; ob der Meeresboden sich, wegen seiner materiellen und geophysischen Eigenschaften, nicht dem etablierten Verständnis legitimer politischer (Territorial-)Herrschaft entziehe. In „Bodenschätze“ habe ich mich – ungeachtet aller offensichtlicher Unterschiede – auf Parallelen zwischen Stadt und Ozean konzentriert. Zentrale Kriterien, anhand derer sich Stadtboden und Tiefseeboden vergleichen lassen, sind die privatnützige Aneignung und Assetisierung. Arvid Pardo, der mit seiner berühmten Rede vor dem ersten Ausschuss der UN-Generalversammlung im Jahr 1967 den Impuls für die Verhandlungen zu einem neuen völkerrechtlichen Regime für den Ozean im Rahmen der dritten UN-Seerechtskonferenz gab, dachte die rechtliche Ordnung des Ozeans vom Boden her. Wer den Boden kontrollierte, so Pardo, würde auch die Wassersäule darüber kontrollieren können. Pardo selbst nahm also eine „bodenzentrierte Perspektive“ ein. Die Deklarierung des Tiefseebodens jenseits staatlicher Jurisdiktion als gemeinsames Menschheitserbe und eine internationale Verwaltung sollten seine Aneignung und Kontrolle durch einzelne Staaten verhindern. Die internationale Organisation (außerhalb der Vereinten Nationen), zu deren Gründung Pardo aufrief, sollte allerdings nicht allein den Ozeanboden verwalten, wie es die durch das UN-Seerechtsübereinkommen etablierte Internationale Meeresbodenbehörde heute tut. Die unterschiedlichen Rechtsregime für Ozeanboden und Wassersäule, die das UN-Seerechtsübereinkommen enthält, sind zurecht Gegenstand von Kritik und können den marinen Umweltschutz erschweren. Das hat sich deutlich während der Verhandlungen zum UN-Hochseeschutzabkommen gezeigt, das 2026 in Kraft getreten ist. Ich stimme Anna Meine zu, dass eine auf den Tiefseeboden zentrierte Perspektive und ein Rechtsregime für den Tiefseeboden, das die Verwaltung der Tiefseebodenmineralien, nicht jedoch der darüber liegenden Wassersäule regelt, vor allem aus ökologischer Perspektive kritikwürdig ist. …
Bewohnbarkeit erhalten und Recht auf das Gemeinsame ausrichten: Replik auf Anna Meine und Philipp GiegWeiterlesen »