Von der Politischen Ökologie zu Wirtschaftsdemokratie und demokratischem Eigentum

„Ecology and a radicalization of democracy are indissociable“

Cornelius Castoriadis (1991, 114)

Cornelius Castoriadis war zeit seines Lebens ein homo politicus. Dazu gehört auch die, für einen marxistisch geprägten politischen Philosophen frühe, Beschäftigung mit der ökologischen Frage, die er explizit auch und vor allem als eine politische Frage verstanden wissen wollte, und seine Auseinandersetzung mit der aufkommenden Ökologiebewegung ab Ende der 1970er. Angesichts der sich verschärfenden Biosphärenkrise, die mit Fridays for Future, Extinction Rebellion oder Ende Gelände auch neue Akteure auf die Bühne des politischen Geschehens brachte, könnte es sich anlässlich seines 100. Geburtstags der Frage nachzugehen lohnen, ob Castoriadis den heutigen Debatten und Kämpfen etwas zu bieten hat. Wenn auch der monumentale Charakter seiner in einer eigenwilligen ‚Privatsprache‘ verfassten Sozialphilosophie Adaptionen nicht unbedingt erleichtern dürfte, so tendiere ich dazu, diese Frage vorsichtig zu bejahen.

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ZPTh-Debatte: Replik auf Verena Frick

Ich freue mich sehr über die Auswahl meines Textes für das ZPTh-Debatten-Format und danke insbesondere Verena Frick für ihre Bereitschaft zur kritischen Lektüre und Kommentierung des Beitrags. Ihre Überlegungen und die gebotene Chance zur Replik eröffnen die Möglichkeit, einige Unklarheiten aufzuhellen und an manchen Stellen nachzujustieren, an denen der ursprüngliche Beitrag womöglich Missverständnisse provozierte. (mehr …)

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Honneth-Lesekreis (2): Nicht Additiv, sondern Medium von Freiheit: Honneths Rekonstruktion der Hegelschen Sittlichkeitsidee

Teil III (Die soziale Freiheit und ihre Sittlichkeitslehre) und Übergang (Die Idee der demokratischen Sittlichkeit) (S. 81-126)

»Das Rechtliche und das Moralische kann nicht für sich existieren, und sie müssen das Sittliche zum Träger und zur Grundlage haben […] [D]as Recht existiert nur als Zweig eines Ganzen, als sich anrankende Pflanze eines an und für sich festen Baumes.«

Mit diesen Worten beschließt Hegel in der Rechtsphilosophie (§ 141 Z) seine Darstellung des abstrakten Rechts und der Moralität. Als Leitprämisse könnte die Aussage zu Beginn wie auch am Ende des Abschnittes zur sozialen Freiheit stehen, geht es Honneth hier doch darum, den grundlegenderen Charakter des komplexesten Modells von Freiheit (vgl. 42f) aufzuweisen. Diesen wirft er Hegel folgend vor, die „sozialen Bedingungen, die die Ausübung der jeweils gemeinten Freiheit erst ermöglichen würden, [nicht] selbst schon als Bestandteile von Freiheit“ zu deuten, mithin die „gesellschaftlichen Realisierungschancen“ (79) auszublenden. Honneth erhebt den Vorwurf der Institutionenvergessenheit und hält fest, dass die objektive Wirklichkeit einem solchen Verständnis folgend von den selbstbestimmt Handelnden „als vollständig heteronom begriffen werden muß“ (83). Auf dieses Motiv kommt Honneth im Folgenden immer wieder zurück. (mehr …)

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