Da seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert mit der Erfindung und Etablierung repräsentativer Demokratien auch „Flächenstaaten“ als Demokratien bezeichnet werden, ist es nach Dirk Jörke fraglich, ob die Größe noch immer als Ermöglichungsbedingung einer normativ-anspruchsvollen Form von Demokratie angenommen werden kann (S. 81). Um die Möglichkeiten einer Aktualisierung der klassischen (republikanischen) Lehre von Demokratie und Größe auszuloten, schlägt er vor, die „Größe des Herrschaftsverbandes“ über die „Fläche des Staates“ oder „Einwohnerzahl“ zu bestimmen (S. 82). Dieses Größenverständnis ist der maßgebende Bezugspunkt für die Überprüfung der Ergebnisse der empirischen Demokratieforschung hinsichtlich etwaiger Zusammenhänge von Größe, Demokratieaffinität und -qualität.
Jörke deutet allerdings selbst an, dass „diese Operationalisierung von Größe nicht optimal ist“ und im Gegensatz zum Demokratiebegriff fällt die Auseinandersetzung mit dem Begriff der Größe doch eher knapp aus (S. 83). Ich möchte einige Anmerkungen dazu machen, inwiefern unter Einbeziehung anderer Ideen und Verständnisweisen der räumlichen Dimension von Demokratie, Partizipation und Herrschaft ein differenzierter Größenbegriff entworfen werden könnte. Die Berücksichtigung der räumlichen Dimension der politisch-ökonomischen Grundlagen des demokratischen Gemeinwesens erweist sich als besonders vielversprechend, um das begriffliche Verständnis von Größe zu schärfen. (mehr …)
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