Am 3. November 2016 veranstaltet die Nachwuchsgruppe „Jenseits einer Politik des Strafens“ (Dr. Franziska Dübgen, Universität Kassel) eine Podiumsdiskussion zum Thema „Strafen und Neoliberalismus. Was ist gerecht unter ungerechten Verhältnissen? Inhaftierung in Deutschland“. Zusätzlich findet am 4. November von 9 bis 14 Uhr ein Workshop mit den Referenten statt (dafür bitte vorher anmelden: Duebgen@uni-kassel.de). Das Plakat zur Veranstaltung findet sich hier und weitere Informationen unten.
„Jenseits einer Politik des Strafens“
Podcast: Die neue Lust am Strafen im Neoliberalismus. Was heißt Gerechtigkeit unter ungerechten Verhältnissen?
Leider gab es erneut Probleme mit der Videoaufzeichnung, aufgrund der reichhaltigen Folien ist das Video aber dennoch sehr zu empfehlen.
„Was heißt Gerechtigkeit unter ungerechten Verhältnissen?“ fragt Franziska Dübgen, Leiterin der Nachwuchsgruppe „Jenseits einer Politik des Strafens“, in ihrem Vortrag, der auf dieses Projekt zurückgeht. Das Verhältnis von strafender und sozialer Gerechtigkeit ist auf den ersten Blick ungewöhnlich für die Politische Theorie, auf den zweiten wird jedoch schnell klar, wie gewinnbringend diese Verknüpfung von moralphilosophischen und gesellschaftstheoretischen Fragen ist, die zudem noch einen Raum für politische Interventionen offenhält. Im ersten Teil ihres Vortrags beschreibt Dübgen in einer Mischung aus gesellschaftstheoretischer und empirischer Betrachtung den „punitive turn“ in der Strafverfolgung, d.h. die Zunahme an vergeltungsorientierten gegenüber auf Resozialisierung gerichteten Strafmaßnahmen. Sie zeigt, wie insb. neoliberale (v.a. die angelsächsischen Staaten) gegenüber wohlfahrtsstaatlichen (v.a. die skandinavischen Staaten) Ländern von dieser Entwicklung betroffen sind. An dieser Stelle setzt ihre moralphilosophische Kritik an. Gerechtigkeit setzt vertragstheoretisch faire Bedingungen voraus und der Strafvollzug bleibt dem eigenen Anspruch nach auf die Gerechtigkeit bezogen. Doch der Strafvollzug reproduziert nicht nur die sozialen Ungleichheiten, sodass von fairen Bedingungen keine Rede sein kann, er verstärkt sie auch noch, indem er straffällig gewordene Personen sozial marginalisiert. Die formale Gleichheit des Rechtsstaats zerbricht, so Dübgen, an der realen Ungleichheit. Diese Lücke zwischen Norm und Wirklichkeit unterminiert das moralische Recht zu strafen.
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