Debatte

Was der Richterin recht ist, ist der Sparkassenkundin nicht billig

Der Bundesgerichtshof spricht Frauen keinen Rechtsanspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen zu. Das entspräche dem allgemeinen Sprachgebrauch. Der Sprachgebrauch im Urteil beweist das Gegenteil. André Brodocz über einen performativen Selbstwiderspruch im BGH-Urteil vom 13. März 2018 (VI ZR 143/17). …