Karl Jaspers’ Werk Die Schuldfrage ist achtzig Jahre alt. Sein jüngeres Hofiert-Werden als Gründungstext der Bundesrepublik oder Initialzündung einer Auseinandersetzung mit der deutschen Schuld böte genug Material für eine zelebrierende Jubiläumsrede. Die öffentlichen Anfänge der Schulfrage sind bei genauerem Blick jedoch von zweifelhafterer Natur: Mangelnder Absatz einer enttäuschenden Erstauflage und geringe Resonanz in Zuschriften legen keine derartig fundamentale Wirkung nahe. Eine aufmerksame Leserin, die sich seine Gedanken zur (deutschen) Schuld „wieder und wieder durch den Kopf“ gehen ließ, hat Jaspers jedoch in seiner ehemaligen Promovendin Hannah Arendt jenseits des Atlantiks gefunden (Arendt/Jaspers: 17. August 1946).
Dieser Beitrag soll zeigen, wie in diesem impliziten und expliziten Austausch verdecktere Leistungen der Schuldfrage hervortreten, die ein politiktheoretisches Nachdenken über Schuld anregen können. Erstens wird Schuld als politisch produktives Phänomen sichtbar. Hier knüpft zweitens jedoch die Schwierigkeit an, ‚politische‘ Schuld zu bestimmen. Jaspers offeriert in diesem Punkt einen möglichen Ausweg für die Verlegenheitslösung, die Arendt formuliert. Drittens lassen sich diese Ansätze der Schuldfrage wiederum mit Arendt weltlich-politisch wenden, um Schuld als fruchtbaren Begriff – auch für gegenwärtige demokratische Herausforderungen – aufzuwerten.
Ein geteiltes Anliegen: Skizzen produktiver Schuld
Als direkte Intervention in den deutschen Nachkriegsdiskurs verfasst, regt Jaspers in Die Schuldfrage einen produktiven Umgang mit der Vergangenheit an. Hierbei geht es ihm nicht darum, Schuld um jeden Preis zu vermeiden, wie manch modernes Unbehagen nahelegt. Im Gegenteil, ist Schuld ein integraler Bestandteil, wo immer menschliches Handeln vonstattengeht. Im Miteinanderreden als Umgangsform sei von ihr gar eine gemeinschaftsbildende Wirkung zu erwarten, da hier eine stetig zu rekultivierende Haltung der Demut als mitverantwortliche Grundlage politischer Freiheit entstehe. Für diese gemeinschaftlich-kommunikative Leistung muss die unbestimmte Schuld jedoch fassbar gemacht werden. Es gilt, sie in ihrer „ganzen Banalität […], ihrer ganzen nüchternen Nichtigkeit“ (Arendt/Jaspers: 19./23. Oktober 1946) zu zeigen, ohne zu entschulden. Weder abgründige Motive noch satanische Größe werden daher zum Gradmesser der Schuld, sondern eine Zuschreibung durch Beobachtende anhand unterschiedlicher Referenzrahmen.
Für dieses Vorhaben differenziert Jaspers als wohl meistzitierte Stelle der Schuldfrage vier Schuldtypen: Kriminelle Schuld basiere auf einem objektiv durch die gerichtliche Instanz feststellbaren Verstoß gegen das Gesetz. Politische Schuld gründe auf der Mitgliedschaft zu einer politischen Gemeinschaft, die jeder:m Staatsbürger:in die Mitverantwortung an den Folgen des delegierten Regierungshandelns aufbürde. Eng in den Kontext der Kriegsschulddebatte eingebunden, entscheide der Wille des Siegers über den Verlustgrad politischer Macht und Rechte. Moralische Schuld erwachse, in dem jede:r die eigenen Handlungen der innerlichen Prüfung durch das Gewissen oder der Kritik nahestehender Freundschaften in „liebendem Kampfe“ (32) aussetze. Dieser final innere Prozess münde im Erfolgsfall in „Einsicht, […] Buße und Erneuerung“ (35). Ähnlich innerlich verfasst, aber fußend auf einer abstrakt gesetzten Vorstellung der Solidarität zwischen allen Menschen, beschreibt die metaphysische Schuld ein schwer zu fassendes Schuldgefühl, mit dem man immer konfrontiert werde, wenn die Beobachtung eines Unrechts mit dem eigenen Nichts-Tun einhergehe: „daß ich noch lebe, ist meine Schuld“ (64). Vor der alleinigen Instanz Gottes werde so ein nie abzuschließender Prozess der „Durchheilung und Verwandlung unserer Seele“ (105), der „Reinigung“ (103), angestoßen.
Arendt teilt Jaspers‘ konstitutiven Blick auf Schuld und richtet ihn noch entschiedener auf das Handeln im Miteinander. Für sie wird jede:r, trotz der Tatsache, „dass kein Mensch, wenn er handelt, wirklich weiß, was er tut […], immer schuldig“ (Arendt 2007: 297). Diese „Schuld an Folgen […], die er niemals beabsichtigte oder auch nur absehen konnte“ (ebd.), gilt es als Handelnde:r anzunehmen. Schuld muss und soll daher keinesfalls um jeden Preis vermieden werden. Im Gegenteil beschreibt Arendt die absolute Unschuld als weltfremde Beziehungslosigkeit an unterschiedlichen Stellen ihres Werks als Bedrohung: In Über die Revolution kritisiert sie die stumme Unschuld des absolut Guten, während in Elemente und Ursprünge die Beziehungslosigkeit der KZ-Insassen jenseits der Frage von Schuld und Unschuld besondere Betrachtung findet. In Vom Leben des Geistes sind es Nietzsches entschuldendes Gedankenexperiment einer zyklischen, ewigen Wiederkehr und Heideggers Drang in die schuldfreie Einsamkeit des abgesonderten Denkens, die von ihr kritisch beäugt werden. Dementgegen ist Arendt daran gelegen, Schuld und Nicht-Schuld als kommunizierbare, weltliche Phänomene stets unsicherer und strittiger Beurteilung zwischen Menschen zu verorten (Arendt 2020: 129). Die Frage nach den Orientierungspunkten für die so auf den Plan gerufenen Urteilenden führt wiederum zur Schuldfrage zurück.
Das Problem politischer Schuld – Arendts Verlegenheitslösung und Jaspers’ Verdienst
Während Arendt Jaspers’ Differenzierung moralischer und krimineller Schuld unter dem Vorbehalt teilt, dass beide noch kein erschöpfendes Schuldbild schraffieren, lehnt sie seine politische Schuld ab. Deren Grundannahme, dass gemeinsames Handeln erst durch eine politische Gemeinschaft ermöglicht wird und damit auf der Kehrseite auch die Übernahme der durch sie verübten Untaten für die Einzelnen nach sich zieht, teilt Arendt noch. Sie beharrt jedoch darauf, dass es sich hierbei um Verantwortung und keinesfalls eine undifferenzierte Kollektivschuld handele: „Guilt always singles out – it is strictly personal“ (Arendt 1987: 43). Andernfalls gerieten die tatsächlich Schuldigen aus dem Fokus, würden gar reingewaschen. Dass auch Jaspers eine unbeabsichtigte Verschiebung zur Kollektivschuldthese fürchtet, mag in seine gehäuft auftretende Begrifflichkeit politischer ‚Haftung‘ anstelle politischer ‚Schuld‘ hineingelesen werden.
Bezogen auf Jaspers’ politische Schulddefinition hat Arendt hier durchaus einen Punkt. Nur leistet diese strikt anmutende Trennung zwischen kollektiv-politischer Verantwortung und vermeintlich rein privat-individueller Schuld Interpretationen Vorschub, die die politische Bedeutung der am Einzelnen festgemachten Schuld vollends schleifen. Mit Blick auf Arendt als Denkerin, für die das Persönliche „ganz und gar keine Privatsache“ (Arendt 2017: 91) ist und individuelle und gemeinschaftliche Ebenen in einem relational-bedingten und hermeneutisch grundierten Handlungsverständnis verbunden werden, irritiert eine derartige Dichotomie.
Arendts eigenes Unbehagen mit jener strengen Zweiteilung deutet sich schon im 1944 erschienenen Aufsatz Organisierte Schuld an. In Anbetracht der NS-Verbrechen konstatiert sie: „Schuldig im engeren Sinne, haben sie, die Verantwortlichen […] sich zumeist nicht gemacht“ (37). Schuld als retrospektive, „individuelle Handlungsursachenverantwortung“ (Sombetzki 2014) im klassisch moralischen und rechtlichen Zuschnitt lässt sich bei den adressierten Schreibtischtätern nur unbefriedigend feststellen. Eine Ahnung von politischer Schuld im weiteren Sinne dieser „verantwortungslos Verantwortlichen, über die vermutlich nur die Geschichte ihr Urteil sprechen wird“ (37), lässt Arendt gleichwohl anklingen. Dieser Verweis an die Geschichte offenbart jedoch ihr Unvermögen, ihm einen angemessenen Ausdruck zu verleihen. Mit Blick auf die Hoffnung ihres Spätwerks, das Urteil als menschlich-spontanes Vermögen von der Instanz notwendig erscheinender geschichtlicher Prozesse zurückzugewinnen, kann diese Formulierung nur als Verlegenheitslösung gelten. Kein geschichtsphilosophischer Weltgeist wird diese Verfehlungen rückwirkend einrenken, kein Sieg automatisch recht geben, sondern Gefallen oder Missfallen des Geschehenen obliegen in aller Freiheit jeder:m einzelnen Urteilenden. Im Angesicht der Katastrophe widerspricht Arendt so dem bis zuletzt von ihr geschätzten Kredo Catos: „Die siegreiche Sache gefällt den Göttern, die Unterlegene aber gefällt Cato“ (Arendt 2022: 212).
Konfrontiert mit einem ganzen „Chor an Spießern […], die ausrufen werden: ‚Dies haben wir nicht getan‘“ (Arendt 2016: 40), wird ein geweitetes politisches Schuldverständnis für Arendt zum dringlichen, jedoch ungreifbaren Unterfangen. Hier weist ein weniger beachteter jasperscher Gedanke den Weg. Trotz aller Differenzierungsbemühungen der Schuldfrage liege letztlich „der Ursprung dessen, was wir Schuld nennen, in einem einzigen Umfassenden“ (30). Unterschiedliche Schulddimensionen werden als zusammenhängendes Mosaik denkbar. Zugleich kann jede Facette der Schuld „Wirklichkeiten [zeigen], welche Folgen für die Sphären anderer Schuldbegriffe haben“ (33). Beispielsweise treten die moralische und politische Schuld in Wechselwirkung: Während zweitere durch ein gemeinschaftliches Ethos in die individuell-moralische Ebene hineinwirke, bereite das individuell-moralische Handeln immer erst den Boden für politisches Regierungshandeln. Für sich unbefriedigende einzelne Schulddimensionen sind in einen umfassenderen Schuldrahmen eingelassen, der auch der amorphen politischen Schuld bei Arendt Form geben könnte.
Arendtsche Perspektivverschiebung: eine weltlich-politische Schuld
An dieser Stelle liegt aus arendtscher Perspektive jedoch ein großes Defizit Jaspers‘ vor. Die umrahmende Schuld erhält keinen konsequent weltlichen Ausdruck. Als „Schuld des Daseins“ (Jaspers 1970: 170) im Sinne einer innerlichen „Artung aus einem tieferen Ursprung“ (ebd.: 171), regt sie primär einen Vorgang der Selbsterhellung an. „Dieses ganze ethische Reinigungsgebabbel“ wie ihr Ehemann Heinrich Blücher pointiert (Arendt/Blücher: 15. Juli 1946), bewegt sich für Arendt in genau jenem philosophischen Fahrwasser, dem auch Jaspers’ Kommunikationsbegriff in seiner Ich-Du-Verfangenheit nicht entkomme. Jaspers‘ Schuldverständnis verfehlt so die für Arendt zentrale Pluralität des öffentlich-politischen Raums. Entsprechend reinterpretiert sie seine metaphysische Schuld als politisch grundlegende, republikanische Solidarität im Stil der berühmten Worte Georges Clemenceaus: „L’ affaire d’un seul est l’affaire de tous“. Der englischen Übersetzung der Schuldfrage möchte Arendt daher auch Jaspers‘ in der Wandlung publizierte Thesen über politische Freiheit voranstellen (Arendt/Jaspers: 17. August 1946).
Als ‚Umfassendes‘ einer weltlich-politischen Schuld in Arendts Sinne könnte stattdessen ihr „Bezugsgewebe menschlicher Angelegenheiten“ (Arendt 2007: 226) fungieren. Vorangegangene Handlungen knüpfen durch die aus ihnen erwachsenden Geschichten die Sinnzusammenhänge politischer Gemeinschaften. In Referenz zu je unterschiedlichen Bezugsfäden lassen sich entsprechend ebenso unterschiedliche Facetten der Schuld an jedem erscheinenden Handlungsvollzug beurteilen. Die ‚verantwortungslos Verantwortlichen‘ können mit ihren in der Welt erscheinenden Taten demnach durchaus multidimensional politische Schuld – als umrahmender Schaden am Bezugsgewebe – auf sich laden. Zugleich zeigt sich Schuld auch in diesem Bild politisch produktiv. Bestimmung und Umgang mit einer so grundierten Schuld machen bestehende Beziehungsfäden in Anbetracht von Disruptionen sichtbar, stärken sie gegebenenfalls als Teil der gemeinsamen Welt und weben sie womöglich im Nachklang neu oder um.
Jaspers’ Einfluss auf Arendt fällt demnach auch in puncto Schuld „orientierend […], aber nicht bestimmend“ (Sederström 2001: 56) aus. Nicht nur er „brachte […] das zur Sprache, was bei ihr jeweils vernachlässigt wurde“ (ebd.), auch sie schärft den Blick für Versäumnisse seinerseits. Wo Jaspers der amorphen Beschaffenheit von Schuld offener gegenübertritt als Arendts teils überzeichnete Trennung zur Verantwortung, ist es wiederum Arendt, die eine Verortung der Schuld als Stütze der gemeinsamen Welt im politisch-öffentlichen Raum bestärkt. Eine so an den Erscheinungen des Handelns orientierte Schuld bietet gegenwartsbezogen eine produktive Entdramatisierung des Schuldbegriffs an, mit der eine differenziertere Kommunikationsfähigkeit über politische Enttäuschungserfahrungen ermöglicht wird. Nur weil bspw. politisches Handeln formal legal ist, wird der Ahnung einer darüberhinausgehenden Schuld nicht die Ausdrucksmöglichkeit verwehrt.
Aus heutiger Sicht können derartige Fragmente der Schuldfrage als wertvolle Bruchstücke und zu ertauchende Perlen gelesen werden – wie Arendt im Anschluss an Walter Benjamin beschreibt. Zum 80. Jubiläum ist ein solcher Zugang für Jaspers’ kommunikativ-philosophierendes Anliegen angemessener als jede retrospektive Verklärung seines Einflusses auf die junge Bundesrepublik. Auf dass sie gegenwärtige Herausforderungen im Umgang mit Schuld im politischen Raum erhellen mag.
Max Ott ist Promovend am Lehrstuhl für Politische Theorie und Ideengeschichte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit einer Arbeit zum politischen Verzeihen Hannah Arendts.

hört man dem wasserfall-rauschen der correnten diskurse seit gut 50 jahren zu, erkennt man an schuld, verantwortung, haftung etc. mindestens eine schwarz-weiße naivität, die sich oftmals perfekt in die interessenlagen der sprechenden einpasst.
die je apriorische, zumindest inevitable schuldbehaftung „des“ menschen per se scheint auch nach 13 jahren schulischen christologie-gebimses (erbsünde/n etc.) kein halt im ideellen gebälk der sprechenden zu finden.