{"id":2402,"date":"2010-12-09T07:00:28","date_gmt":"2010-12-09T06:00:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.theorieblog.de\/?p=2402"},"modified":"2014-12-01T21:56:57","modified_gmt":"2014-12-01T20:56:57","slug":"ausschaffungsinitiative-wenn-die-direkte-demokratie-mit-den-menschenrechten-in-konflikt-kommt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/2010\/12\/ausschaffungsinitiative-wenn-die-direkte-demokratie-mit-den-menschenrechten-in-konflikt-kommt\/","title":{"rendered":"Ausschaffungsinitiative: Wenn die direkte Demokratie mit den Menschenrechten in Konflikt kommt"},"content":{"rendered":"<p><strong><\/strong>Nun ist es also wieder passiert. Ziemlich genau ein Jahr, nachdem sich die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung der \u201eIslamisierung\u201c durch vier Gebetst\u00fcrme auf ihrem Territorium erwehrte und ein Verbot von Minaretten zum Verfassungsgrundsatz erhob, ist am 28.11.2010 mit der Ausschaffungsinitiative ein weiteres rechtspopulistisches Ansinnen der w\u00e4hlerst\u00e4rksten Schweizer Partei SVP von Volk und St\u00e4nden gutgeheissen worden.<!--more--><\/p>\n<p>Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, die sich einen \u201emissbr\u00e4uchlichen Bezug von Leistungen der Sozialhilfe oder der Sozialversicherungen\u201c oder eines von mehreren anderen vage umschriebenen Delikten zuschulden kommen lassen, sollen in Zukunft automatisch abgeschoben werden. Unabh\u00e4ngig davon, ob sie in der Schweiz sozialisiert wurden, wie schwer ihr Delikt im einzelnen wiegt \u2013 und ob ihnen im Herkunftsland Folter droht. Letzteres stellt einen eindeutigen Versto\u00df gegen das v\u00f6lkerrechtliche Prinzip des <a href=\"http:\/\/www.amnesty.ch\/de\/themen\/menschenrechte\/fluechtlingsrecht\">\u201eNon-Refoulement\u201c<\/a> dar, welches verbietet, Fl\u00fcchtlinge in ein Land abzuschieben, in dem sie bedroht sind.<\/p>\n<p>Das Ja zur Ausschaffungsinitiative, das im Gegensatz zur Annahme des Minarett-Verbotes wenig \u00fcberraschend kam, sch\u00fcrt Zweifel an der Attraktivit\u00e4t des direktdemokratischen Modells der Schweiz und wirft eine Reihe sowohl empirischer als auch normativer Fragen auf.<\/p>\n<p><strong>Erkl\u00e4rungsversuche <\/strong><\/p>\n<p>Wie konnte es \u00fcberhaupt zu diesem Abstimmungsresultat kommen?<\/p>\n<p>Eine nicht unwesentliche Rolle d\u00fcrfte die aggressive Werbekampagne der SVP gespielt haben. Ein schwarzes Schaf, das von wei\u00dfen Schafen buchst\u00e4blich aus der Schweiz herausgekickt wird: Dieses Plakat liess die SVP schon w\u00e4hrend der Sammlung der 100&#8217;000 f\u00fcr eine Abstimmung n\u00f6tigen Unterschriften in der ganzen Schweiz aush\u00e4ngen. Kurz vor der Abstimmung folgte dann das Sujet eines \u201eVerbrechers\u201c mit schwarzem Balken vor dem Gesicht (in Wirklichkeit ein kanadisches Fotomodell) mit der Aufschrift \u201eIvan S., Vergewaltiger \u2013 bald Schweizer?\u201c. Auch vor dem Kindersch\u00e4nder \u201eDetlef S.\u201c, dem Namen nach wohl deutscher Herkunft, wurde die Schweizer Bev\u00f6lkerung nachdr\u00fccklich gewarnt. <a href=\"http:\/\/www.news.ch\/Blocher+Millionen+fuer+Abstimmungskampagne\/467903\/detail.htm\">Vier Millionen Franken<\/a> kostete die Kampagne laut SVP-M\u00e4zen und Alt-Bundesrat Christoph Blocher. Ob diese Zahl stimmt, l\u00e4sst sich nicht \u00fcberpr\u00fcfen \u2013 die Kampagnenbudgets m\u00fcssen nicht ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Finanzen einen wesentlichen Einfluss auf das Resultat von Volksabstimmungen aus\u00fcben. Im Zusammenhang mit dem Engagement des Wirtschaftsverbandes Economiesuisse f\u00fcr den Beitritt der Schweiz zur Uno im Jahr 2002 hatte dessen Pr\u00e4sident gegen\u00fcber dem \u201eTages-Anzeiger\u201c erkl\u00e4rt: \u201eWir setzen stets so viel Geld ein, wie n\u00f6tig ist, um die Abstimmung zu gewinnen.\u201c (vgl. dazu einen <a href=\"http:\/\/www.theorieblog.de\/?page_id=7075\">Artikel in der Wochenzeitung WOZ<\/a>). Diesmal blieb der Griff in die Economiesuisse-Kasse aus. Ganz unabh\u00e4ngig davon, wie man im allgemeinen zum intransparenten Einfluss finanzm\u00e4chtiger Interessengruppen auf die direkte Demokratie steht \u2013 in diesem Fall w\u00e4re die Wirtschaftslobby wohl der einzige Akteur gewesen, der die Mittel gehabt h\u00e4tte, das Resultat zu kehren.<\/p>\n<p>Auch das Lavieren der b\u00fcrgerlichen Mitte, das nach der Annahme der Minarett-Initiative eine neue Dimension annahm, spielte der SVP in die H\u00e4nde. Demoskopisch orientierte Politiker versuchten den \u201eVolkswillen\u201c mit fremdenfeindlichen Vorschl\u00e4gen zu bedienen, allen voran Christophe Darbelley, der Pr\u00e4sident der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP, der vor\u00fcbergehend gar ein <a href=\"http:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/schweiz\/standard\/Nach-dem-MinarettVerbot-Darbellay-auf-Kreuzzug\/story\/28122419\">Verbot von muslimischen und j\u00fcdischen Friedh\u00f6fen<\/a> forderte. Er <a href=\"http:\/\/www.tagesanzeiger.ch\/schweiz\/standard\/Darbellay-macht-tiefen-Bueckling\/story\/10592416\">entschuldigte<\/a> sich kurz darauf, doch die Episode sollte wegweisend sein f\u00fcr die ambivalente Antwort der anderen b\u00fcrgerlichen Parteien auf den SVP-Kreuzzug gegen die Ausl\u00e4nder und die \u201efremden V\u00f6gte\u201c des internationalen Rechts: \u201eEigentlich habt ihr recht, aber so etwas darf man doch nicht laut sagen\u201c, war die Message, die am Stammtisch ankam. Dass es bei den Menschenrechten um mehr geht als um <em>political correctness<\/em>, wurde kaum deutlich gemacht.<\/p>\n<p>Die SVP diktiert seit Jahren die Begrifflichkeit, mit der die politische Debatte in der Schweiz gef\u00fchrt wird. Das Wort \u201eAsyl\u201c ist in den K\u00f6pfen fest mit \u201e-missbrauch\u201c verbunden, und JournalistInnen, die ein Textprogramm mit automatischer Vervollst\u00e4ndigung verwenden, d\u00fcrfte beim Tippen des Worts \u201eAusl\u00e4nder\u201c gleich die Erg\u00e4nzung \u201e-kriminalit\u00e4t\u201c vorgeschlagen werden.<\/p>\n<p>Statt klar und deutlich zu sagen, dass wir in der Schweiz kein Ausl\u00e4nder-, sondern ein Fremdenfeindlichkeitsproblem haben, haben sich die anderen gro\u00dfen Parteien im Wesentlichen an das SVP-Framing angepasst. Um der Blocher-Partei den Wind aus den Segeln zu nehmen, wurde im Parlament ein Gegenentwurf zur Ausschaffungsinitiative ersonnen, eine Art Ausschaffungsinitiative light, die dem Originaltext der SVP in der Abstimmung entgegengestellt wurde. Bezeichnenderweise wurde der Gegenentwurf bisweilen damit beworben, dass er in einigen Hinsichten noch weiter ging als die Initiative.<\/p>\n<p>Angesichts der drohenden Abstimmungsniederlage sprachen sich auch prominente ExponentInnen der Sozialdemokratie f\u00fcr ein taktisches Ja zum Gegenentwurf aus. Man m\u00fcsse \u201edie \u00c4ngste in der Bev\u00f6lkerung ernst nehmen\u201c, wurde gerne betont. Das sollte man zweifellos. Doch gesch\u00fcrte \u00c4ngste vor dem Fremden ernst zu nehmen, indem man die imaginierten Gefahren bek\u00e4mpft, ist etwa so sinnvoll wie Polizeischutz zur Therapie einer paranoiden Pers\u00f6nlichkeitsst\u00f6rung. Indem die \u201eProblemanalyse\u201c der SVP best\u00e4tigt wurde, arbeitete der Gegenentwurf mehr f\u00fcr als gegen die Initiative.<\/p>\n<p><strong>D\u00fcrfen solche Initiativen zur Abstimmung gelangen?<\/strong><em><\/em><\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon, wie \u00fcberzeugend diese oder andere Erkl\u00e4rungsversuche f\u00fcr das eingetretene Abstimmungsresultat sind, stellt sich die Frage, ob Vorlagen wie die Minarett- oder die Ausschaffungsinitiative, welche die Menschenrechte ritzen, \u00fcberhaupt zur Abstimmung gelangen sollten.<\/p>\n<p>Die Schweizer Verfassung sieht zwar die M\u00f6glichkeit vor, eine Initiative trotz der n\u00f6tigen 100&#8217;000 Unterschriften von Stimmberechtigten f\u00fcr <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/ch\/d\/sr\/101\/a139.html\">ung\u00fcltig zu erkl\u00e4ren<\/a>. Doch die Gr\u00fcnde f\u00fcr eine solche Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung sind auf Verletzungen der \u201eEinheit der Materie\u201c und der so genannten zwingenden Bestimmungen des V\u00f6lkerrechts beschr\u00e4nkt. Und die urteilende Instanz ist nicht etwa ein Verfassungsgericht, das einigerma\u00dfen politisch unabh\u00e4ngig w\u00e4re, sondern vielmehr das Parlament, dessen Mitglieder in ihrer Mehrheit kaum die Gefahr eingehen wollen, aufgrund einer Ung\u00fcltigkeitserkl\u00e4rung zu \u201eAnti-DemokratInnen\u201c gestempelt zu werden.<\/p>\n<p>Insofern kommt die Schweizer Regelung zumindest in der Praxis den Forderungen des Genfer Republikaners Jean-Jacques Rousseau nahe, der die Einschr\u00e4nkung von Mehrheitsentscheiden grunds\u00e4tzlich ablehnt. Er beschreibt den \u00dcbergang vom vorstaatlichen zum staatlichen Zustand als eine \u201ev\u00f6llige Ent\u00e4u\u00dferung jedes Mitglieds mit allen seinen Rechten an das gr\u00f6\u00dfere Gesamtwesen\u201c (Rousseau, Jean-Jacques, 2000: <em>Vom Gesellschaftsvertrag<\/em>, S. 26). W\u00fcrden die B\u00fcrger bei der Staatsgr\u00fcndung individuelle Rechte zur\u00fcckbehalten, so w\u00fcrde jederzeit der R\u00fcckfall in den Naturzustand drohen, da es keine Instanz g\u00e4be, die im Zweifel beurteilen k\u00f6nnte, ob ein solches vorstaatliches Recht tats\u00e4chlich verletzt wird, so Rousseau. Auch den Vorschlag, Grundrechte zwar als staatliche Rechte zu verstehen, die aber durch einem einmaligen Beschluss unwiderruflich festgeschrieben werden, lehnt Rousseau mit dem Verweis darauf ab, dass es \u201egegen die Natur des Staatswesens w\u00e4re, wenn der Souver\u00e4n ein Gesetz erlie\u00dfe, das er nicht auch brechen kann\u201c (ebenda, S. 29). Das heisst zwar nicht, dass Mehrheitsentscheide \u00fcber jede Kritik erhaben sein m\u00fcssen. Rousseau sieht durchaus die Gefahr, dass der Mehrheitswillen <em>(volont\u00e9 de tous) <\/em>vom Allgemeinwillen <em>(volont\u00e9 g\u00e9n\u00e9rale)<\/em> abweicht, der allein auf das Gemeinwohl gerichtet ist. Doch zur Vermeidung solcher Probleme k\u00f6nnen wir einzig auf die \u00dcbergzeugungskraft eines \u201eGesetzgebers\u201c hoffen, der auf das Gemeinwohl ausgerichtete Gesetze vorschl\u00e4gt, ohne selbst gesetzgebende Macht zu haben. Eine institutionelle Beschr\u00e4nkung der Reichweite von Mehrheitsentscheiden ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Die liberale Gegenposition geht auf John Locke zur\u00fcck, der den Gesellschaftsvertrag in <em>Two Treatises of Government <\/em>als ein Mittel zur Absicherung nat\u00fcrlicher Rechte versteht: Wir treten unser Recht auf Selbstjustiz an den Staat ab, um unsere nat\u00fcrlichen Eigentumsrechte (einschlie\u00dflich des Eigentums am eigenen K\u00f6rper) zu sch\u00fctzen. Da der Zweck des Staates im Schutz nat\u00fcrlicher Rechte begr\u00fcndet ist, findet die Kompetenz der gesetzgebenden Gewalt an ebendiesen Rechten ihre Grenze.<\/p>\n<p>Eine moderne Variante der liberalen Position findet sich bei John Rawls, der die Legitimit\u00e4t eines Staatswesens daran bemisst, ob die gesellschaftliche Grundstruktur Prinzipien entspricht, auf wir uns einigen w\u00fcrden, wenn wir nicht w\u00fcssten, welche Position wir selbst in dieser Gesellschaft einnehmen. Der Mehrheitsregel schreibt Rawls einen blo\u00df instrumentellen Wert zu (Rawls, John, 1971: <em>A Theory of Justice<\/em>, S. 356). Ob Einschr\u00e4nkungen der Mehrheitsregel gerechtfertigt sind, ist dann eine Frage der politischen Klugheit: Es gilt die Gefahr einer \u201eTyrannei der Mehrheit\u201c gegen die Gefahr des Machtmissbrauchs durch VerfassungsrichterInnen abzuw\u00e4gen.<\/p>\n<p>Nun m\u00f6chte man vielleicht einwenden, dass bei <em>gleich gerechten<\/em> Ergebnissen auf der \u201eOutput\u201c-Seite ein demokratisches Verfahren dem richterlichen Entscheid durchweg vorzuziehen ist. Ein plausibles Konzept der politischen Legitimit\u00e4t sollte auch die \u201eInput\u201c-Kompenente ber\u00fccksichtigen, und auf Ebene der idealen Theorie sollten wir wohl mit Habermas verlangen, dass Menschenrechte, welche die Aus\u00fcbung der Volkssouver\u00e4nit\u00e4t erst erm\u00f6glichen, dieser nicht von au\u00dfen auferlegt werden. (Vgl. Habermas, J\u00fcrgen, 1994: <em>\u00dcber den internen Zusammenhang von Rechtsstaat und Demokratie). <\/em>Doch in der nichtidealen Theorie, die zwischen Menschenrechtsdefiziten und Demokratiedefiziten abw\u00e4gen muss, scheint es mir durchaus plausibel, gewisse Einschr\u00e4nkungen der Mehrheitsregel als das kleinere \u00dcbel anzusehen.<\/p>\n<p>Wie auch immer wir mit diesen Fragen in der normativen Theorie umgehen \u2013 in praktischer Hinsicht werden wir jedenfalls nicht darum herumkommen, um Bev\u00f6lkerungsmehrheiten f\u00fcr die Menschen- und Grundrechte zu k\u00e4mpfen. Denn entweder werden wir weiter \u00fcber Vorlagen abstimmen m\u00fcssen, die diese Rechte untergraben k\u00f6nnten. Oder aber wir \u00e4ndern die Verfassung dahingehend ab, dass Initiativen einer gerichtlichen \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Menschenrechtskonformit\u00e4t unterzogen werden. Doch eine solche Verfassungsbestimmung k\u00f6nnte wiederum nur mit einer Volksabstimmung eingef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Die Hoffnung, dass der SVP irgendwann der Wind aus den Segeln genommen werden kann, indem man blo\u00df weit genug auf ihre Anliegen eingeht, d\u00fcrfte jedenfalls auch in Zukunft kaum in Erf\u00fcllung gehen. Denn wie der Schriftsteller Peter Bichsel in einem lesenswerten Interview sagt, geht es der Partei gar nicht um eine L\u00f6sung realer Probleme, sondern um den permanenten Wahlkampf: <a href=\"http:\/\/www.workzeitung.ch\/tiki-read_article.php?articleId=1322\">\u201eBlocher will die ganze Schweiz\u201c<\/a>. Die Frage ist, wann die anderen Parteien und die Bev\u00f6lkerung das endlich realisieren.<\/p>\n<p><em>Andreas Cassee ist Assistent am Lehrstuhl f\u00fcr Angewandte Ethik der Universit\u00e4t Z\u00fcrich. In seinem Dissertationsprojekt besch\u00e4ftigt er sich mit der Frage, ob Staaten aus moralischer Sicht dazu berechtigt sind, die Zuwanderung auf ihr Territorium zu beschr\u00e4nken.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nun ist es also wieder passiert. Ziemlich genau ein Jahr, nachdem sich die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung der \u201eIslamisierung\u201c durch vier Gebetst\u00fcrme auf ihrem Territorium erwehrte und ein Verbot von Minaretten zum Verfassungsgrundsatz erhob, ist am 28.11.2010 mit der Ausschaffungsinitiative ein weiteres rechtspopulistisches Ansinnen der w\u00e4hlerst\u00e4rksten Schweizer Partei SVP von Volk und St\u00e4nden gutgeheissen worden.<\/p>\n","protected":false},"author":34,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[22],"tags":[547,18,439,54,548,367],"coauthors":[1579],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2402"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/34"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2402"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/2402\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2402"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=2402"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=2402"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=2402"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}