{"id":15492,"date":"2016-01-07T15:56:00","date_gmt":"2016-01-07T14:56:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.theorieblog.de\/?p=15492"},"modified":"2017-06-13T16:14:27","modified_gmt":"2017-06-13T14:14:27","slug":"rationalitaet-und-normativitaet-der-zpth-artikel-von-johannes-marx-und-christine-tiefensee-in-der-diskussion","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/2016\/01\/rationalitaet-und-normativitaet-der-zpth-artikel-von-johannes-marx-und-christine-tiefensee-in-der-diskussion\/","title":{"rendered":"\u201eRationalit\u00e4t und Normativit\u00e4t\u201c \u2013 Der ZPTH-Artikel von Johannes Marx und Christine Tiefensee in der Diskussion"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/zpth.de\/pages\/hefte.php\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignright\" src=\"http:\/\/zpth.de\/media\/ZPTh_2015_1%20klein.jpg\" alt=\"\" width=\"131\" height=\"187\" \/><\/a>In der zuletzt erschienenen Ausgabe 1\/2015 der <a href=\"http:\/\/zpth.de\/pages\/hefte.php\" target=\"_blank\">ZPTH<\/a> nehmen <a href=\"https:\/\/www.uni-bamberg.de\/poltheorie\/lehrstuhlteam\/marx\/\" target=\"_blank\">Johannes Marx<\/a> (Bamberg) und <a href=\"http:\/\/www.frankfurt-school.de\/content\/en\/who_we_are\/staff\/tiefensee.html\" target=\"_blank\">Christine Tiefensee<\/a> (Frankfurt\/M.) mit ihrem Beitrag die normative Dimension des Rationalit\u00e4tsbegriffes in den Blick. <a href=\"http:\/\/www.theorieblog.de\/index.php\/category\/debatte\/zpth\/\">Wie in der Vergangenheit<\/a> bieten wir in Kooperation mit der ZPTH den Beitrag <a href=\"http:\/\/www.theorieblog.de\/wp-content\/uploads\/downloads\/2016\/01\/Marx_Tiefensee_ZPTh_20151.pdf\" target=\"_blank\">exklusiv zum Download (pdf) an<\/a>\u00a0\u2013 und hoffen auf eine lebendige Diskussion! Den Auftakt hierzu macht <a href=\"http:\/\/www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de\/we01\/institut\/mitarbeiter\/wimi\/felixkoch\/index.html\" target=\"_blank\">Felix Koch<\/a> (Berlin) mit einem ausf\u00fchrlicheren Kommentar, in der Folge werden dann die beiden Autoren auch noch einmal reagieren. Wir freuen uns auf eure Anmerkungen, Erg\u00e4nzungen und R\u00fcckfragen.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Felix Koch:<\/strong><\/p>\n<p>Es ist in den letzten Jahren in der Philosophie viel diskutiert worden, ob das, was Johannes Marx und Christine Tiefensee in ihrem Aufsatz \u201eRationalit\u00e4t und Normativit\u00e4t\u201c als \u201eformale Rationalit\u00e4t\u201c bezeichnen, eine wesentlich normative Kategorie ist. Eine Reihe der Teilnehmer an dieser Diskussion haben daf\u00fcr argumentiert, dass es keine allgemeinen Gr\u00fcnde gibt, den Erfordernissen formaler Rationalit\u00e4t \u2013 die diverse Arten von Konsistenz und Koh\u00e4renz zwischen den mentalen Einstellungen einer Person verlangen \u2013 zu gen\u00fcgen. Wenn ihre Argumente g\u00fcltig sein sollten, dann w\u00e4re Rationalit\u00e4t in diesem Sinne (und damit, denke ich, auch in dem Sinne von \u201enormativ\u201c, den Marx und Tiefensee in Abschnitt 4 ihres Aufsatzes explizieren) nicht normativ.<\/p>\n<p>Die entgegengesetzte Position, die Marx und Tiefensee vertreten und die ich hier einfach die \u201eNormativit\u00e4tsthese\u201c nennen werde, ist also nicht unkontrovers. Das prim\u00e4re Ziel ihres Aufsatzes scheint mir aber nicht darin zu liegen, die Normativit\u00e4tsthese zu verteidigen, sondern vor allem darin, die folgende rekonstruktive These zu plausibilisieren: Eine bestimmte Art von Begr\u00fcndung legitimer Herrschaft, die auf rationale Einwilligung rekurriert, wird durch die Annahme gest\u00e4rkt (oder setzt sogar die Annahme voraus), Rationalit\u00e4t sei normativ. Eine solche rekonstruktive These w\u00e4re ohne weiteres mit der Auffassung vereinbar, dass Rationalit\u00e4t nicht normativ ist. Der Nachweis, dass die genannte Art der Begr\u00fcndung legitimer Herrschaft die Normativit\u00e4t formaler Rationalit\u00e4t voraussetzt, liefe dann auf eine Schw\u00e4chung, vielleicht sogar eine <em>reductio ad absurdum<\/em> dieser Art von Begr\u00fcndung von Legitimit\u00e4t hinaus.<\/p>\n<p>Der vielschichtige Aufsatz von Marx und Tiefensee w\u00fcrde eine ausf\u00fchrlichere Diskussion verdienen, als sie hier m\u00f6glich ist. Ich beschr\u00e4nke mich auf Bemerkungen zu zwei Punkten: Erstens zu der Frage nach der Normativit\u00e4t der Rationalit\u00e4t; zweitens zu dem genauen Gehalt des Begr\u00fcndungsmusters, auf das die Autoren sich in ihren Abschnitten 3 und 4 beziehen, und damit zu der Plausibilit\u00e4t der eben genannten rekonstruktiven These.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Die Normativit\u00e4t der Rationalit\u00e4t<\/em><\/p>\n<p>Mit dem, was Marx und Tiefensee den \u201eformalen\u201c Rationalit\u00e4tsbegriff nennen, ist eine Bewertungsdimension gemeint, die ausschlie\u00dflich auf das Verh\u00e4ltnis zwischen den verschiedenen Einstellungen einer Person blickt (etwa zwischen ihren Absichten, W\u00fcnschen oder Pr\u00e4ferenzen) \u2013 anders als der \u201esubstantielle\u201c Rationalit\u00e4tsbegriff, der fragt, ob es f\u00fcr diese oder jene Einstellung gute Gr\u00fcnde gibt. Der substantielle Rationalit\u00e4tsbegriff ist trivialerweise normativ: Eine Einstellung ist nur dann substantiell vern\u00fcnftig, wenn es guten Grund gibt, diese Einstellung zu haben. Der formale Rationalit\u00e4tsbegriff ist nicht trivialerweise normativ. Ob es immer Grund gibt, Konsistenz und Koh\u00e4renz zwischen den eigenen Einstellungen herzustellen, ist zun\u00e4chst einmal eine offene Frage.<\/p>\n<p>Sind Urteile formaler Rationalit\u00e4t normative Urteile? Gilt also die Normativit\u00e4tsthese? Um diese Frage befriedigend zu kl\u00e4ren, bed\u00fcrfte es unter anderem einer Theorie davon, was formale Rationalit\u00e4t eigentlich alles verlangt. An dieser Stelle ist kein Platz, die Debatte auch nur in Ans\u00e4tzen zu skizzieren. Festhalten kann man aber, dass die Frage umstritten ist und dass eine Reihe von Philosophen (darunter <a href=\"http:\/\/mind.oxfordjournals.org\/content\/114\/455\/509.abstract\" target=\"_blank\">Niko Kolodny<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.jesp.org\/PDF\/6863_Raz-vol-1-no-1-rev.pdf\" target=\"_blank\">Joseph Raz<\/a>, <a href=\"http:\/\/philpapers.org\/rec\/SCARAP-3\" target=\"_blank\">Thomas Scanlon<\/a> und <a href=\"http:\/\/philpapers.org\/rec\/PARRAR\" target=\"_blank\">Derek Parfit<\/a>) zumindest in Bezug auf das f\u00fcr den Aufsatz zentrale Beispiel, n\u00e4mlich subjektive Zweck-Mittel-Koh\u00e4renz, eine negative Antwort vertreten: Wer ein bestimmtes Ziel verfolgt, hat deshalb nicht notwendigerweise irgendeinen Grund, das zu tun, was aus seiner Sicht als Mittel zur Verwirklichung dieses Ziel erforderlich ist. Damit bestreiten diese Philosophen f\u00fcr Urteile der Zweck-Mittel-Inkoh\u00e4renz die Eigenschaft der \u201ePraktikalit\u00e4t\u201c und damit die dritte der in Abschnitt 4.1. angef\u00fchrten notwendigen Bedingungen von Normativit\u00e4t.<\/p>\n<p>Selbst wenn es zutreffen sollte, dass der Befund formaler Irrationalit\u00e4t h\u00e4ufig einen Grund f\u00fcr \u201eVerhaltens\u00e4nderungen\u201c kommuniziert oder impliziert, w\u00e4re damit noch nicht die Normativit\u00e4tsthese belegt. Es k\u00f6nnte vielmehr sein, dass Personen in Standardf\u00e4llen formaler Irrationalit\u00e4t zugleich gegen normative Gr\u00fcnde versto\u00dfen oder notwendigerweise gegen normative Gr\u00fcnde zu versto\u00dfen glauben, ohne dass es sich dabei um Gr\u00fcnde handelt, formale Irrationalit\u00e4t als solche zu vermeiden. Zum Beispiel haben wir Grund, Mittel zu Zwecken zu ergreifen, die zu erreichen wir Grund haben; und wenn wir ein bestimmtes Ziel verfolgen, dann glauben wir normalerweise auch, dass wir Grund haben, dieses Ziel zu verfolgen. Diese Tatsachen erkl\u00e4ren, weshalb wir h\u00e4ufig Grund haben oder zumindest Grund zu haben glauben, die Mittel zu unseren Zielen zu ergreifen, ohne dass uns das auf die Annahme festlegen w\u00fcrde, wir h\u00e4tten Grund, instrumentelle Irrationalit\u00e4t als solche zu vermeiden. Erl\u00e4uterungen dieser Art sind ein wichtiger Bestandteil der Kritik an der Normativit\u00e4tsthese.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund scheint mir das Fazit der Autoren am Ende ihres Abschnitts 4.1., der das Merkmal der Praktikalit\u00e4t nur recht kurz behandelt, die skeptischen Positionen nicht erw\u00e4hnt und vor allem nicht konkretisiert, was die Autoren \u00fcber subjektive Zweck-Mittel-Koh\u00e4renz hinaus f\u00fcr den Gehalt der formalen Rationalit\u00e4t halten, allzu zuversichtlich zu sein: \u201eDiese \u00dcberlegungen zeigen\u2026, dass [formale &#8211; FK] Rationalit\u00e4t ein normatives Konzept ist.\u201c Allerdings denke ich auch \u2013 nun im Gegensatz zu der rekonstruktiven These \u2013, dass es f\u00fcr die in dem Aufsatz angef\u00fchrten Begr\u00fcndungsmuster legitimer Herrschaft (es scheinen mir mindestens zwei zu sein) nicht problematisch w\u00e4re, wenn die Normativit\u00e4tsthese sich als falsch herausstellen sollte. Soweit es um die Begr\u00fcndung von Legitimit\u00e4t durch hypothetische Zustimmung geht, w\u00fcrde auch die Wahrheit der Normativit\u00e4tsthese diesem Begr\u00fcndungsmuster nicht zu Erfolg verhelfen. Sollte Legitimit\u00e4t dagegen durch tats\u00e4chliche Zustimmung begr\u00fcndet werden k\u00f6nnen, w\u00fcrde auch die Falschheit der Normativit\u00e4tsthese kein Hindernis f\u00fcr diese Art der Begr\u00fcndung darstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Rechtfertigung legitimer Herrschaft<\/em><\/p>\n<p>Das Begr\u00fcndungs- oder Rechtfertigungsmuster, das Marx und Tiefensee in Abschnitt 3.2. in Augenschein nehmen, ist das der hypothetischen Einwilligung: F\u00fcr die Eigenschaft eines Staates, legitim zu sein, ist es eine hinreichende Bedingung, dass Personen unter bestimmten Bedingungen darin einwilligen w\u00fcrden, in diesem Staat zu leben (Marx und Tiefensee sprechen stellenweise von \u201eWahl\u201c statt von Einwilligung oder Zustimmung). Nach dem Muster, wie es sich in ihrem Aufsatz findet, ist ein Staat dann legitim, wenn zwei Pr\u00e4missen wahr sind: (P1) Der Staat w\u00fcrde rationalerweise gew\u00e4hlt werden; (P2) Ein Staat, der rationalerweise gew\u00e4hlt werden w\u00fcrde, ist legitim.<\/p>\n<p>Mir scheint dieses vertraute Begr\u00fcndungsmuster, obwohl es formal g\u00fcltig ist, nicht erfolgversprechend zu sein, und zwar vor allem aufgrund seiner unplausiblen Pr\u00e4misse 2. Zun\u00e4chst eine Bemerkung zu Pr\u00e4misse 1: Wenn es, wie die Autoren betonen, nur um formale Rationalit\u00e4t geht, also (insbesondere) um die Rationalit\u00e4t der Wahl bestimmter Mittel im Lichte gegebener Ziele und Zweck-Mittel-\u00dcberzeugungen, dann ist die Formulierung der ersten Pr\u00e4misse zumindest unvollst\u00e4ndig. Um zu wissen, ob eine Wahl instrumentell rational ist oder nicht, m\u00fcssen wir wissen, welche Ziele die w\u00e4hlende Person zu verwirklichen beabsichtigt (und je nachdem, welche Theorie rationaler Wahl wir uns zu eigen machen, m\u00fcssen wir dazu sogar <em>alle<\/em> Ziele der Person kennen), und wir m\u00fcssen zudem die Zweck-Mittel-\u00dcberzeugungen der Person kennen. Die Pr\u00e4misse 1 m\u00fcsste in ihrer vollst\u00e4ndigen Form also die folgende Art von Spezifizierung enthalten: \u201e\u2026w\u00fcrde rationalerweise von Personen mit den Zielen X, Y, Z und der Zweck-Mittel-\u00dcberzeugung P gew\u00e4hlt werden\u201c, oder alternativ: \u201e\u2026w\u00fcrde rationalerweise von Personen A, B, C\u2026 gew\u00e4hlt werden\u201c, wo uns bekannt ist, welche Ziele und welche \u00dcberzeugungen diese Personen haben.<\/p>\n<p>Angenommen, wir vervollst\u00e4ndigen die Pr\u00e4misse 1 um das Ziel, das die Autoren in ihren Szenarien nennen: Das Ziel, die eigene Sicherheit zu sch\u00fctzen. Und angenommen, wir treffen die recht weitreichende Annahme, dass es f\u00fcr alle Personen mit diesem Ziel \u2013 unabh\u00e4ngig davon, welche Ziele sie sonst noch haben \u2013 im formalen Sinne rational ist, sich f\u00fcr die Existenz eines bestimmten Staates S zu entscheiden. Um zu zeigen, dass dieser Staat f\u00fcr Personen mit diesem Ziel legitim ist, m\u00fcsste man dann lediglich noch die Pr\u00e4misse (P2) verteidigen, also das \u201eBr\u00fcckenprinzip\u201c, das von der ersten Pr\u00e4misse zur Konklusion f\u00fchrt. Ich selber bin skeptisch, dass sich ein Prinzip dieser Art plausiblerweise verteidigen l\u00e4sst, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob \u201erational\u201c als ein normatives oder als ein nicht-normatives Pr\u00e4dikat verstanden wird.<\/p>\n<p>Stellen wir uns vor, die Normativit\u00e4tsthese sei wahr und \u201erational\u201c bzw. \u201erationalerweise\u201c seien tats\u00e4chlich normative Pr\u00e4dikate. Dann gilt gem\u00e4\u00df den Merkmalen der Normativit\u00e4t (Abschnitt 4.1.): Entscheidungen, die irrational sind, sind kritisierbar, und die Irrationalit\u00e4t einer Entscheidung ist ein normativer Grund gegen diese Entscheidung. Daraus folgt: Personen, die das Ziel \u201eSicherheit\u201c sowie eine geeignete Zweck-Mittel-\u00dcberzeugung haben, haben Grund, das Mittel \u201eStaat\u201c zu w\u00e4hlen, und sie sind kritisierbar, wenn sie dieses Mittel nicht w\u00e4hlen. Die Frage nach der Plausibilit\u00e4t des Br\u00fcckenprinzips lautet dann wie folgt: Garantiert der Umstand, dass eine Person Grund hat, Staat S zu w\u00e4hlen, und dass sie kritisierbar w\u00e4re, wenn sie Staat S nicht w\u00e4hlen w\u00fcrde, dass der Staat S legitime Herrschaft \u00fcber diese Person aus\u00fcben kann? (Ich unterstelle hier, dass die Legitimit\u00e4t, von der in der Konklusion die Rede ist, auf dieselben Ziele oder Akteure relativiert ist, durch die ich auch Pr\u00e4misse 1 erg\u00e4nzt habe: \u201eStaat S ist legitim f\u00fcr Personen mit den Zielen X, Y, Z\u201c oder \u201ef\u00fcr die Personen A, B, C\u2026.\u201c. Unter dieser Annahme ist die Etablierung eines auf Personen relativierten Br\u00fcckenprinzips f\u00fcr die G\u00fcltigkeit des Arguments ausreichend.)<\/p>\n<p>Die letzte Frage zu bejahen, hie\u00dfe, so scheint mir, f\u00fcr die Rechtfertigung staatlicher Herrschaft eine deutlich niedrigere Rechtfertigungsschwelle anzusetzen, als wir es im sonstigen Umgang miteinander tun. Die blo\u00dfe Tatsache, dass eine Person A im Lichte ihrer spezifischen Ziele Grund hat, X zu tun, und kritisierbar ist, wenn sie X unterl\u00e4sst, berechtigt im Allgemeinen niemanden dazu, diese Person zu X zu zwingen oder Autorit\u00e4t \u00fcber A zu beanspruchen. Wenn die Attraktivit\u00e4t des hypothetischen Begr\u00fcndungsmusters f\u00fcr staatliche Legitimit\u00e4t darin bestehen soll, dass es staatliche Herrschaft mit derselben Rechtfertigungslast konfrontiert, die f\u00fcr das Recht auf Zwangsaus\u00fcbung ganz allgemein gilt, dann scheitert die von Marx und Tiefensee vorgeschlagene Version dieses Begr\u00fcndungsmusters. Sie scheitert, weil die unplausible Pr\u00e4misse 2 auch durch die Annahme, dass Rationalit\u00e4t normativ ist, nicht erkennbar gest\u00e4rkt wird.<\/p>\n<p>In dem entscheidenden positiven Abschnitt 4.3. wird das gerade beschriebene Begr\u00fcndungsmuster, dessen zweite Pr\u00e4misse durch die in 4.1. etablierte Normativit\u00e4tsthese gest\u00fctzt werden soll, nicht mehr ausf\u00fchrlich diskutiert. Au\u00dferdem scheint hier zus\u00e4tzlich ein zweites Begr\u00fcndungsmuster zur Debatte zu stehen: Es geht jetzt nicht mehr um hypothetische, sondern um tats\u00e4chliche Zustimmung als Grund von Legitimit\u00e4t. (Jedenfalls verstehe ich die Autoren so, dass es nach wie vor um die Begr\u00fcndung von Legitimit\u00e4t gehen soll; an verschiedenen Stellen in diesem Abschnitt ist nur noch von notwendigen Bedingungen von Legitimit\u00e4t die Rede.) Marx und Tiefensee vertreten hier die These, dass eine Voraussetzung f\u00fcr die legitimit\u00e4tsstiftende Rolle tats\u00e4chlicher Zustimmung die \u201eNachvollziehbarkeit\u201c dieser Zustimmung ist.<\/p>\n<p>Den Gehalt dieser Bedingung m\u00f6chten sie im Sinne von Donald Davidsons Auffassung verstanden wissen, die Erf\u00fcllung von Erfordernissen der Rationalit\u00e4t seitens einer Person sei eine notwendige Bedingung f\u00fcr die Verst\u00e4ndlichkeit ihres Handelns. Davidsons These besagt allerdings nicht und impliziert auch nicht, dass Rationalit\u00e4t normativ in dem von Marx und Tiefensee eingef\u00fchrten Sinne ist. Insoweit ihr Vorschlag f\u00fcr die Rechtfertigung legitimer Herrschaft in Abschnitt 4.3. lautet, dass ein Staat nur dann (in Bezug auf Personen A, B, C\u2026) legitim ist, wenn diese Personen ihm ohne Verletzung von Erfordernissen der Rationalit\u00e4t und in diesem Sinne nachvollziehbarerweise zugestimmt haben, bedarf es deshalb keiner Festlegung auf die These, dass Rationalit\u00e4t ein normativer Begriff ist. Die Normativit\u00e4tsthese scheint mir im Kontext dieses zweiten, auf nachvollziehbare tats\u00e4chliche Zustimmung rekurrierenden Rechtfertigungsmusters keine Funktion zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Es g\u00e4be noch eine ganze Reihe anderer interessanter Punkte anzusprechen. An dieser Stelle ist mein Zeilenkontingent l\u00e4ngst ersch\u00f6pft und ich bin gespannt auf die weitere Diskussion.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.geisteswissenschaften.fu-berlin.de\/we01\/institut\/mitarbeiter\/wimi\/felixkoch\/index.html\" target=\"_blank\">Felix Koch<\/a> ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut f\u00fcr Philosophie der Freien Universit\u00e4t Berlin. Seine Arbeitsschwerpunkte sind Ethik und Metaethik, praktische Rationalit\u00e4t, Rechtsphilosophie und politische Philosophie.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der zuletzt erschienenen Ausgabe 1\/2015 der ZPTH nehmen Johannes Marx (Bamberg) und Christine Tiefensee (Frankfurt\/M.) mit ihrem Beitrag die normative Dimension des Rationalit\u00e4tsbegriffes in den Blick. Wie in der Vergangenheit bieten wir in Kooperation mit der ZPTH den Beitrag exklusiv zum Download (pdf) an\u00a0\u2013 und hoffen auf eine lebendige Diskussion! 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