Tagungsbericht: E pluribus unum? Modelle des Föderalen

Der Versuch, sich über die Rolle des Föderalismus in der aktuellen Entwicklung und Beschreibung staatlich verfasster politischer Räume Klarheit zu verschaffen, ergibt kein konsistentes Bild. Die Europäische Union als suprastaatlich verfasstes wirtschaftspolitisches Gebilde hat die Bundesstaatlichkeit als Fernziel ihrer Entwicklung ausdrücklich dementiert. Dennoch wurde sie von deutscher Seite seit ihren Anfängen in den föderalen Kategorien von Staatenbund und Bundesstaat beschrieben. Während einerseits ein europäischer Bundesstaat als zu erreichendes Ziel galt, wollte man andererseits die europäische Einigung auf einen Staatenbund begrenzt wissen. Inzwischen bezieht sich die Forschung auf diese Dichotomie zumeist in Abgrenzung. Gerade weil die Europäische Union weder das eine noch das andere sei, lasse sie sich als etwas Neues, als ein Gebilde sui generis verstehen. Andere verweisen auf die Kontingenz föderaler Systeme, indem sie die föderale Praxis in den Mittelpunkt stellen. Anstatt einen reinen, objektiven oder gar transhistorischen Föderalismus zu beschreiben, dessen reale Föderalismusformen nur mehr oder weniger gut gelungene Abbilder eines Ideals seien können, konzentrieren sie sich auf die innere Dynamik und Kompromisshaftigkeit föderale Gebilde. Historische Föderalismusformen dienen dabei der geschichtlichen Vergegenwärtigung unterschiedlicher Strukturen und historischer Konstellationen, die politisch freie Handlungsräume mit rechtlichen Absicherungen hervorgebracht haben. Föderalismus, so könnte man den Grundtenor der interdisziplinären Tagung E pluribus unum. Modelle und Präzedenzen des Föderalen, die am 10. und 11. Dezember an der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des Sonderforschungsbereiches Transformationen der Antike stattfand, zusammenfassen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der konkreten Auslegung bedarf. (mehr …)

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Zwei Doktorandenstellen in Dresden

An der frisch eingerichteten Professur für Rechts- und Verfassungstheorie an der TU Dresden (Sabine Müller-Mall) sind zwei Doktorandenstellen (50% E-13 TV-L) ausgeschrieben. Schwerpunkte der Professur sind Verfassungstheorie, Rechtstheorie, Politischen Theorie, Öffentliches Recht, Transnationalisierung von Recht und/oder Politik sowie Constitutional Comparativism.  Hier die PDF mit allen Infos. Bewerbungsschluss ist der 04.09, wir wünschen viel Erfolg bei den Bewerbungen.

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