Call for Blogposts: Verfassungsgerichtsbarkeit

Die gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin und deren Folgen werfen neues Licht auf politiktheoretisch scheinbar altvertraute Fragen der Gewaltenteilung. Das nehmen wir im diesjährigen Sommercall zum Anlass, um nicht wie in den vergangenen Jahren einen Begriff, sondern eine Institution aus politiktheoretischer und ideengeschichtlicher Perspektive in den Mittelpunkt zu rücken: Die Verfassungsgerichtsbarkeit. 

In der breiteren politik- und rechtswissenschaftlichen Debatte ist angesichts populistischer und autoritärer Angriffe auf die Verfassungsgerichtsbarkeit einerseits und einer Kritik an der zunehmenden Judizialisierung der (insbesondere europäischen) Politik andererseits schon länger eine neue Grundsätzlichkeit in der Diskussion um die Institution der Verfassungsgerichtsbarkeit zu verzeichnen. Bei aller Unterschiedlichkeit der Problem- und Fragestellungen haben die beiden Perspektiven gemeinsam, dass sie die Autorität der Verfassungsgerichtsbarkeit verstärkt in Frage stellen.  

Grund genug also, um nicht nur den jüngsten Eklat zum Anlass für grundlegende Erörterungen über den Status quo und politisch-juristische Perspektiven auf Verfassungsgerichtsbarkeit zu nehmen und aus ideengeschichtlicher sowie politiktheoretischer Perspektive nach der “Lage” der Verfassungsgerichtsbarkeit zu fragen. 

(mehr …)

Weiterlesen

Der Fall Brosius-Gersdorf oder zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik

Am 11. Juli 2025 sollte der Bundestag drei von der Regierungskoalition nominierte Kandidat*innen für das höchste Richter*innenamt der Republik wählen. Nominiert waren von der Union Günter Spinner und von der SPD Ann-Kathrin Kaufhold sowie Frauke Brosius-Gersdorf. Am Wahltag zeichnete sich in der Unionsfraktion eine dermaßen große Skepsis gegenüber der Kandidatur Brosius-Gersdorfs ab, dass die Wahl aller Kandidat*innen vertagt wurde. Die nötige Zweidrittelmehrheit für die Wahl in das Bundesverfassungsgericht drohte für Brosius-Gersdorf nicht erreicht zu werden. Jens Spahn verpasste es, seine Fraktion geschlossen für die Abstimmung zu gewinnen.  

Ob Spahn darin Absichten verfolgt, wird sich zeigen. Mich interessiert, dass eine Wahl ins BVerfG verschieden begründet werden kann, entsprechende Gründe aber wechselseitig unfähig sind zu überzeugen. Hier wird eine Spannung zwischen (Rechts-)Wissenschaft und Politik sichtbar, innerhalb derer keiner das bessere Argument für sich beanspruchen kann. Verschiedene Kommunikationslogiken treffen aufeinander, während beide Seiten die gleiche Frage stellen: Was qualifiziert für ein Richter*innenamt? Sie geben auch die gleiche Antwort: Es verpflichtet zur Neutralität. Sie geben diese Antwort allerdings in völlig verschiedenen Sprachen – der des Wissens und der des Meinens.  (mehr …)

Weiterlesen