Wann ist ein Mensch ein Mensch? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Kindern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist im Verlauf ihrer 75-jährigen Geschichte insbesondere hinsichtlich ihres universalistischen Geltungsanspruchs immer wieder grundlegend kritisiert worden. Wie auch in den vorangegangenen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt betont wurde, problematisiert diese – philosophische – Kritik in unterschiedlicher Weise, dass ‚der Mensch‘ als mutmaßlich universelles Subjekt der proklamierten Rechte dergestalt verengt (als „erwachsen, europäisch, weiß, wohlhabend, nicht behindert“, und – nicht zu vergessen – männlich) verstanden wird, so dass die in der der AEMR proklamierten Rechte letztlich nicht als universelle, sondern als diskriminierende und ausschließende Rechte wirken. 

Ohne die Relevanz dieser wichtigen Kritik in Frage stellen zu wollen, möchte ich im Folgenden daran erinnern, dass – auch und gerade, wenn diese Kritik bei der Zuschreibung von Menschenrechten explizit berücksichtigt wird – spätestens beim Versuch der praktischen Realisierung der allgemeinen Menschenrechte (in Form der Überführung in spezifische, bindende Rechte) der Universalismus der AEMR nicht aufrechterhalten werden kann. Es geht mir also, anders formuliert, nicht um die normative Frage, ob bzw. inwiefern eine konkretisierende Ausformulierung der Menschenrechte deren unterschiedlichen Träger:innen (gleichermaßen) gerecht wird. Es geht mir vielmehr um das praktische Problem, dass eine konkretisierende Ausformulierung überhaupt nur um den Preis möglich ist, dass (teilweise) mit dem universalistischen Anspruch der AEMR gebrochen wird – insofern sich nämlich die Idee ‚des Menschen‘ als Träger:in von Menschenrechten als zu allgemein erweist, um daraus konkrete Rechte verschiedener Menschen abzuleiten.  (mehr …)

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CfP: Konferenz in der Schweiz zur Legitimität des UN-Sicherheitsrates

Für Mai 2016 lädt Bardo Fassbender von der Universität St. Gallen zu einer Konferenz ein, die sich mit Fragen der Legitimität des UN-Sicherheitsrates auseinandersetzen wird. Ausdrücklich sind dabei auch Beiträge aus dem Bereich der politischen Philosophie erwünscht. Die Tagung wird in Ascona stattfinden, Deadline für den CfP ist der 29.01.2016, alle Details findet ihr hier als pdf.

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Call for Panels: International Law and National Politics (in New York)

Vom 20. bis zum 22. Oktober findet in New York das International Law Weekend statt. Ein scheinbar recht großes und buntes Treiben, das zudem dieses Jahr mit dem Thema „International Law and National Politics“ einen Schwerpunkt setzt, der auch für Politikwissenschaftler anschlußfähig ist. Bis zum 04. Mai gilt die Aufforderung Vorschläge für Panels zu machen, die auch bereits die Namen von möglichen Diskutanten enthalten sollen. Wer interessiert ist, der lese nach dem Strich weiter. (mehr …)

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