Juristische Staatstheorie in kulturwissenschaftlicher Absicht. Thomas Vestings „Staatstheorie“ in der Diskussion

Was in der Politikwissenschaft inzwischen zum state of the art gehört, nämlich dass die einst mit viel Verve betriebene Verabschiedung des Staates nunmehr selbst zu verabschieden ist, erhitzt in der staatsrechtlichen Nachbardisziplin bis heute die Gemüter. Der Staatsbegriff wird dort gerade von einer jüngeren Generation gern als Ausweis nationaler Introvertiertheit des deutschen Staatsrechts, internationales Rezeptionshindernis staatsrechtlicher Forschung sowie Relikt vordemokratischer Traditionsbestände dargestellt. Daher darf man das gerade erschienene Studienbuch von Thomas Vesting, überschrieben mit dem schlichten Titel „Staatstheorie“, als Ausrufezeichen verstehen.

Mit disziplinären Querelen hält sich der Autor indes nicht lange auf, sondern schickt seiner Studie die Klarstellung voran, dass ohne die Ordnungs- und Stabilisierungsleistungen, wie sie der moderne Staat erbracht hat und immer noch erbringt, auch künftig kein dauerhaftes friedliches Zusammenleben zwischen Menschen möglich sein wird. Wie der Staat diese Leistungen im Zeitalter der Globalisierung weiter erbringen kann, wie sich seine Rolle dabei wandelt und vor allem was das für die Theorie des Staates bedeutet, war Gegenstand der Diskussionen eines Kolloquiums zum Thema „Staatstheorie im 21. Jahrhundert“, das am 13. Dezember 2018 am Frankfurter Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte anlässlich des Erscheinens des Buchs im Beisein des Autors stattgefunden hat und von Ino Augsberg, Ricardo Campos und Uwe Volkmann organisiert wurde.

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