Im ersten Teil habe ich überlegt, welche Ansätze Immanuel Kants Staatsrechtstheorie enthält, um mit der aktuellen Herausforderung des islamischen Extremismus fertig zu werden. Im zweiten Teil widme ich mich Aspekten seiner Theorie des Völker- und Weltbürgerrechts. (mehr …)
Terrorismus
Krieg und Frieden. Mit Kant gegen den islamischen Extremismus (Erster Teil: Das Staatsrecht)
Dieser Text entstand ursprünglich in Reaktion auf die Pariser Terroranschläge vom 13. November 2015. Die Anschläge in Brüssel am 22. März 2016 unterstreichen in schmerzlicher Weise die Dringlichkeit der darin aufgeworfenen Fragen. In Zeiten der Stabilität fristet die Rechtsphilosophie eher ein Schattendasein. Sie erscheint als Magd, die der mit staatlicher Macht ausgestatteten Juristerei die Schleppe nachträgt. Doch in Krisenzeiten, wenn das überkommene positive Recht durch veränderte Realitäten fundamental herausgefordert, ja prekär wird, erwacht das fast vergessene Bedürfnis nach einem Anker im Strom der Zeit. In der Krise zeigt sich, dass die Philosophie ihrer vermeintlichen Herrin tatsächlich die Fackel voranträgt. Die Bedeutung der Rechtsphilosophie im Verhältnis zur positiven Rechtswissenschaft liegt in ihrem Gegenstand und Erkenntnisinteresse, ihrer Freiheit und gleichzeitigen Rückgebundenheit an das empirische Recht. Sie soll – von staatlicher Aufsicht unbehelligt – den Begriff von Recht (und Unrecht) überhaupt und allgemein gültige Grundsätze für die Gesetzgebung aufstellen. Sie ist Kritik (oder Affirmation) des bestehenden und Triebmotor des zukünftigen Rechts.
Immanuel Kants Rechtsphilosophie (Metaphysik der Rechtslehre/Naturrecht), die er als Teil der praktischen Philosophie betrachtete, ist mehr als 220 Jahre alt und doch immer noch eine gute Richtschnur, um die Probleme gegenwärtiger Krisenzeiten zu durchdenken. Das gilt für aktuelle Fragen von Migration und Asyl wie auch für die Auseinandersetzung mit dem islamischen Extremismus. In diesem ersten Teil widme ich mich Aspekten seines Staatsrechts. (mehr …)
Ausnahmezustand – Frankreich nach 11/13
Mit Engeln und paradiesischen Zuständen, so Günter Frankenberg, ist in säkularen Gesellschaften nicht zu rechnen. Wohl aber mit Konflikten aller Art. Wenn Sicherheit und Freiheit gegeneinander ausgespielt werden, dann verlieren meist zwei unbeteiligte Dritte: Rechtsstaat und Demokratie. Sind die erst einmal erodiert, dann stellt sich schnell die Frage: Wie konnte es soweit kommen? Die Anschläge vom 13.11.2015 in Paris und die politischen Reaktionen auf den Terror bieten eine gute Gelegenheit, dieser Frage aus gouvernementalitätskritischer Perspektive nachzugehen. (mehr …)
CfP: Die Grenzen der Demokratie (Aachen)
Vom 9.-11. März 2016 findet in Aachen unter dem Titel „Die Grenzen der Demokratie“ eine Tagung der DVPW-Themengruppe „Politik und Recht“ statt. Im Zentrum steht die Frage, wie Demokratien auf Krisen reagieren, etwa im Rahmen von Ausnahmezustandsszenarien oder terroristischer Bedrohungen. Deadline für den CfP ist der 30. Juni 2015. Den Call gibt es hier.
Bin Ladens Tötung gerechtfertigt?
Avishai Margalit schreibt in seiner „Politik der Würde“, dass selbst der schlimmste Verbrecher noch moralische Rechte und das Recht auf Achtung seiner Würde besitzt. Begründen tut er dies u.a. mit der These der „radikalen Freiheit“, sein Leben doch noch zum Guten zu wenden. Osama Bin Laden hat diese Möglichkeit nun nicht mehr, es ist allerdings auch fraglich, ob er diese „Freiheit“ genutzt hätte… aber das ist hier nicht die Frage, sondern: Ist die Tötung Bin Ladens eigentlich ethisch gerechtfertigt oder hätte man ihn vor ein Strafgericht stellen müssen, um – nach Margalit – anständig oder gerecht zu sein? Unsere Philosophie-Kollegin Anna Goppel vom Ethikzentrum Zürich, die sich mit Terrorismus befasst, wurde zur ethischen Rechtfertigbarkeit der Tötung auf NZZ Online befragt.
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