Einstweilige Verfügung gegen Steffen Kailitz: Links und Stellungsnahme der DVPW

Das Landgericht Dresden hat eine einstweilige Verfügung gegen den Dresdener Politikwissenschaftler Steffen Kailitz erlassen. Hintergrund ist ein in der ZEIT erschienener Meinungsartikel mit der Titel „NPD-Verbot: Ausgrenzen bitte„.  In diesem hatte Kailitz unter anderem geschrieben, dass die NPD „rassistisch motivierte Staatsverbrechen [plane]. Sie will acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund.“ Belegt ist dies mit Verweis auf eigene Studien und den Text des NPD-Parteiprogramms. Steffen Kailitz, Mitarbeiter am Dresdener Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, ist auch ein vom Bundesverfassungsgericht geladener Sachverständigen im derzeit laufenden NPD-Verbotsverfahren. Pikant ist zudem, dass der in der Sache zuständige Richter, Jens Maier, ein AfD-Parteibuch hat und die Verfügung wegen „Dringlichkeit“ ohne eine mündliche Verhandlung ergangen ist. Gegen die Verfügung läuft derzeit ein Widerspruch, sollte dieser nicht erfolgreich sein, darf Kailitz bei Androhung eines hohen Ordnungsgeldes (bzw. bis zu sechs Monaten Ordnungshaft) seine Argumente, nicht mehr öffentlich wiederholen.

Das Urteil wurde zunächst durch Max Steinbeis vom Verfassungsblog aufgegriffen und äußerst kritisch kommentiert (Artikel hier). Auch die ZEIT hat einen sich fest hinter den Gastautor stellenden Kommentar veröffentlicht und den beanstandeten Artikel online verfügbar gehalten. Andere Medien sind mittlerweile ebenfalls in die Berichterstattung eingestiegen. Kommentare finden sich etwa in der Süddeutschen Zeitung oder in der TAZ. Vorstand und Beirat der DVPW haben ebenfalls auf den Fall reagiert und eine Stellungnahme herausgegeben. Darin heißt es, dass die Rechtssprechung in dem Fall die Wissenschaftsfreiheit beschneide: „Forschungsergebnisse öffentlich darzustellen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“. Vorstand und Beirat äußern daher die Hoffnung, dass der „Beschluss des Landgerichts Dresden korrigiert werden wird, sodass auch zukünftig eine politikwissenschaftlich fundierte Kritik extremistischer Parteien möglich bleibt.“

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