Kongresssplitter: Exit ohne Exiteers 

— Panel 4.D: Uncertainties of International Cooperation: Exit Politics and the Question of Regression —

Zumindest eines muss man der „Vote Leave“-Kampagne lassen: Der Exit ist seither in aller Munde. Aus den unterschiedlichsten politischen Richtungen heraus wird damit Wahlkampf respektive Politik gemacht. Der politiktheoretische Gemeinplatz, auf den dabei gerne rekurriert wird: Der souveräne Nationalstaat hat selbstverständlich das Recht, Abkommen unilateral aufzukündigen und internationale Organisationen zu verlassen. Aber ist damit schon alles gesagt? Oder gibt es nicht noch mehr zu bedenken? Markus Patberg (Hamburg) jedenfalls ist von dieser Position, die er als souveränen Voluntarismus bezeichnet, nicht überzeugt. Seines Erachtens ist sie sogar ursächlich dafür, dass es an einer Politischen Theorie der legitimen Exit-Politik bisher mangelt. Wie diese aussehen könnte, wurde im Rahmen des von ihm organisierten Panels „Uncertainties of International Cooperation: Exit Politics and the Question of Regression“ am Donnerstagvormittag sondiert.  (mehr …)

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Die Krönung, die Krone und die Verfassung des UK 

Über die laufenden Planungen zur Krönung des britischen Königs Charles III. wird auch in Deutschland minutiös berichtet. Für den 6. Mai können wir aufwendige Übertragungen zu und mit pomp and circumstance erwarten. Der Politikwissenschaft scheint das Ereignis dagegen mindestens gleichgültig. Monarchien, historisch lange Zeit der Regelfall und ideengeschichtlich oft bevorzugte Staatsform, sind im 20. Jahrhundert aus der politikwissenschaftlichen Diskussion weitgehend verschwunden. In Demokratien betrifft das monarchische Element zudem primär die Ausgestaltung des Amtes eines auf repräsentative Aufgaben beschränkten Staatsoberhauptes und ist damit von randständigem Interesse. Entsprechend stehen auch bei der Beschäftigung mit dem Vereinigten Königreich (UK) demokratische Institutionen und Prozesse sowie Fragen des Staatsaufbaus im Fokus. 

Das ist so weit durchaus nachvollziehbar. Beschäftigt man sich, gerade als außenstehende Kontinentaleuropäerin, mit den politischen und verfassungsrechtlichen Spannungen und Konflikten im UK, stellt sich dennoch immer wieder die Frage, ob wir mit dieser Haltung nicht Dimensionen der politischen und verfassungsrechtlichen Realitäten ausblenden, die auch gegenwärtige Kontroversen nie allein, aber doch auch prägen. Die Krone ist im UK zwar politisch weitestgehend machtlos, hat aber zum einen große und bleibende symbolische Bedeutung. Stärker als bei allen royalen Hochzeiten und Beerdigungen der letzten Jahrzehnte wird dies auch am 6. Mai zur Geltung kommen. Zum anderen – und deutlich weniger beachtet – hat das Erbe der Monarchie auch Einfluss auf die zentralen politischen Institutionen der britischen Demokratie.  Die britischen Verfassungskonflikte der Gegenwart werden von den Echos monarchischer Prinzipien mitgeprägt.  (mehr …)

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Liberal-demokratisches Staats- und Rechtsdenken: machtlos gegen Alexander Dugin und Carl Schmitt? Ukraine-Krieg und das Ende des Souveränitätsdenkens

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine weist vielerlei Verbindungen auf zu Vorstellungen über Staat und internationale Beziehungen des russischen Philosophen Alexander Dugin, der dem Vernehmen nach von Präsident Wladimir Putin sehr geschätzt wird. Dugin-Formulierungen finden sich teils fast wörtlich in Statements russischer Regierungsvertreter zum Ukraine-Krieg bzw. zur Weltlage im Allgemeinen. Ein Beispiel ist das angeblich den Krieg motivierende Streben nach einem freien Eurasien von Lissabon bis Wladiwostok – so formulierte es der frühere Präsident und jetzige stellvertretende Vorsitzende des Sicherheitsrats Dmitri Medwedew in leichter Abwandlung des Dugin-Statements, Russland müsse ein freies Eurasien von Dublin bis Wladiwostok erkämpfen. Dugin folgt weithin Vorstellungen, wie sie Mitte des 20. Jahrhunderts Carl Schmitt vertreten hat. Dies analysiert der vorliegende Blogpost, vor allem um aufzuzeigen: Verharrt das liberal-demokratische Staatsdenken bei einem bestimmten Verständnis von Souveränität, hat es Schmitt und Dugin wenig entgegenzusetzen. Denn die beiden denken jenes klassische Souveränitätsdenken, das für universale liberal-demokratische Gerechtigkeit letztlich keinen Raum lässt, einfach konsequent zu Ende, wie man im Folgenden sehen wird.

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CfP: Philosophie des Pazifismus in Kriegszeiten (Zeitschrift für Praktische Philosophie)

Katharina Naumann, Christoph Sebastian Widdau und Luisa Büschleb-Köppen geben 2024 bei der Zeitschrift für Praktische Philosophie den Themenschwerpunkt: „Philosophie des Pazifismus in Kriegszeiten“ heraus. Der Schwerpunkt soll dazu beigetragen, ein öffentlich als auch fachphilosophisch relevantes Thema in den wissenschaftlichen Debattenraum zu stellen, und zwar nicht in ideengeschichtlicher und in realgeschichtlicher, sondern in systematischer, analytischer und aktueller Perspektive. Einreichfrist ist der 30.09.2023. Der vollständige Call kann hier eingesehen werden.

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Bodins Souveränitätsverständnis und das republikanische Ordnungsideal der Freiwilligkeit – ein Impuls aus vorstaatlichen Zeiten

Heute schließen wir unsere Blogpost-Reihe zu „Souveränität“ mit einem Beitrag von Eva-Sophie Mörschel ab, der Überlegungen zur Relevanz und Aktualität von Bodins Souveränitätsbegriff anstellt.

Seit Jean Bodin die Definition des Souveränitätsbegriffs auf eine machtpolitische Bedeutung ausgeweitet hatte, konnte Souveränität allmählich zum Grundbegriff der Moderne aufsteigen. Die “Six livres de la république” erschienen 1576, als die Legitimation vorstaatlicher Herrschaftsformen in Europa zunehmend in Frage gestellt wurde. Bodins naturrechtliche und universalgeschichtliche Überlegungen kündigten eine politische Versöhnung in Zeiten erbitterter Kämpfe um die Thronfolge und der damit verbundenen Verfolgung hunderttausender Hugenotten im Herrschaftsbereich des Hauses Valois an. Aus seiner Überarbeitung der aristotelischen Regierungsformenlehre leitete Bodin einen Vorschlag für eine neuartige republikanische Form der monarchischen Regierung ab, die er teleologisch durch das Streben nach der freiwilligen Anerkennung naturrechtlicher Pflichten fundierte. Dieser neue normative Zweck der öffentlichen Ordnung sollte dem königlichen Privatkabinett des Ancien Régimes als Leitfaden dienen, um den religiösen, sozialen und politischen Wandel beherrschbar zu machen und den Weg in eine prosperierende Zukunft zu bestreiten. Um die Voraussetzungen zu schaffen, denen es bedürfe, um die Anerkennung naturrechtlicher Pflichten zu verwirklichen, müsse nur das Wesen der politischen Macht – die Souveränität – ‚richtig‘ verstanden und in Form einer republikanischen Ordnung in Kraft gesetzt werden. (mehr …)

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Souveränitäten jenseits und gegen den Staat

Im fünften Beitrag unserer Blogpost-Reihe zu Souveränität stellt Jonathan Eibisch anarchistische staatlichen Souveränitätskonzeptionen gegenüber.

Während Marx eine Kritik der politischen Ökonomie hervorbrachte, entwickelten anarchistische Denker*innen eine Kritik der Form, die Politik in spezifischen Herrschaftsordnungen annimmt, als einen wesentlichen Ankerpunkt ihrer Gesellschaftstheorie. Ideengeschichtlich betrachtet entsteht der neuzeitliche, europäische Anarchismus als Hauptströmung im Sozialismus in jener Phase, als der Sozialismus als Graswurzelbewegung politisiert wurde. In Abgrenzung zum sozialdemokratischen Weg der politischen Reformen und dem parteikommunistischen Konzept der politischen Revolution wurden im Anarchismus die mutualistische Selbstorganisation, die Revolte, die Begleitung außerparlamentarischer Bewegungen, sowie die soziale Revolution als Transformationsstrategien entwickelt.

In diesem Beitrag wird ein wesentlicher Aspekt der anarchistischen Kritik der Politik dargestellt, die sich in ihrem Kern an der Anmaßung, Legitimierung und Durchsetzung der Souveränität des Staates festmachen lässt. Dem entgegengestellt werden andere gesellschaftliche Sphären, in welchen (auf bestimmte Weise und mit bestimmten Zielsetzungen) Souveränität erlangt werden soll. Ich werde im Folgenden zeigen, inwiefern die anarchistische Hoffnung darin besteht, der politischen Herrschaft zu entkommen und Alternativen zu ihr aufzubauen.

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Die begriffliche Beliebigkeit digitaler Souveränität

In die zweite Woche unserer Blogpost-Reihe zu „Souveränität“ starten wir mit einem Text von Daniel Lambach, der das ‚Label digitale Souveränität‘ kritisch hinterfragt.

In digitalpolitischen Debatten in Deutschland, Europa und der Welt ist der Begriff der „digitalen Souveränität“ seit etwa 2014 populär geworden. Gemeint ist damit in deutschsprachigen Diskursen – im groben – Handlungsfähigkeit, Resilienz, Selbstbestimmtheit und/oder Autonomie des Staates, der Gesellschaft, von Unternehmen oder von Bürger:innen in digitalen Kontexten. Das kann im konkreten dann alles mögliche bedeuten: Deutschland brauche digitale Souveränität, um seine Bürger:innen vor datenhungrigen US-Plattformunternehmen zu schützen, Unternehmen bräuchten digitale Souveränität, um ihre Geschäftsmodelle im digitalen Kapitalismus weiterzuentwickeln und an der Speerspitze der technologischen Entwicklung zu bleiben oder aber Europa schütze seine digitale Souveränität durch die Ansiedlung von Chipfabriken. Man müsse die digitale Souveränität von Nutzer:innen durch Medienbildung verbessern und Open Source-Software sei quasi inhärent souverän, aller Widersprüche zwischen dem hierarchischen Kern der Souveränität und der dezentralen Natur von Open Source-Projekten zum Trotz. Kurz gesagt: weder ist klar, was genau Souveränität bedeutet, noch um wessen Souveränität es geht. „Digitale Souveränität“ ist ein Label, keine Aussage. (mehr …)

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Plurale Demoi für die Demokratie

Im dritter Beitrag in unserer Reihe zum Thema „Souveränität“ diskutiert Julius Wolf die Souveränität pluraler Demoi als Antwort auf die Krise der liberalen Demoi.

Zwar geht in Demokratien alle Souveränität vom Volke aus, allerdings wird diese durch Institutionen gebändigt und delegiert. Der Souverän gibt, ob er will oder nicht, seine Legislativmacht vorläufig ab. Die institutionelle Anlage der liberalen, elektoralen Demokratie hält nur ein spärliches Repertoire an Partizipationsmöglichkeiten bereit und verrät eine tiefe Skepsis gegenüber dem Volk. Darüber hinaus produziert diese Demokratie Eliten, Ausschlüsse und Unzufriedenheit. Das ist einer der Gründe gegenwärtiger Demokratiekrisen, die in der repräsentativen Demokratie angelegt sind. Schließlich ist die Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit der Demokratie institutionell fixiert. Die Krisen stellen aber auch eine Chance dar, da in ihnen gleichzeitig Demokratisierungspotenzial enthalten ist: In vielen Protesten wird diese Demokratie kritisiert, weil sie über den Wahlakt hinaus kaum demokratisch ist. Gefordert wird, das Versprechen der Volkssouveränität (anders) einzulösen – etwa mit mehr Beteiligung, Referenden und „Mini-Publics“. Ebenso wird Kritik an der mangelnden Inklusivität demokratischer Prozesse formuliert, von denen beispielsweise Armutsbetroffene oder Migrant*innengruppen ausgeschlossen sind.

Angesichts der vielfältig konstatierten Krise repräsentativer Demokratie stellt sich die Frage, wie Volkssouveränität realisiert werden sollte, um diese Krise demokratisch zu bewältigen. Die in diesem Beitrag vertretene These lautet, dass die Defizite elektoraler Demokratien nicht nur bedeuten, andere Verfahren stärken zu müssen, sondern auch, verschiedenen Gruppen als Demoi Zugang zum demokratischen Prozess zu ermöglichen. Große Teile liberaldemokratischer Gesellschaften, die faktisch diskriminiert sind, müssen sichtbar gemacht werden, um sie zu inkludieren bzw. die strukturellen Voraussetzungen des Ausschlusses zu bekämpfen. (mehr …)

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Bataille reloaded: Für einen radikal aufgeklärten Souveränitätsbegriff

Weiter geht es in unserer Blogpost-Reihe zu Souveränität mit Daniel Liebs Plädoyer für einen Souveränitätsbegriff, der radikal aufgeklärt ist.

Meine Angst ist endlich absolut und souverän. Meine tote Souveränität liegt auf der Straße“. Diese Zeilen stellt der Schriftsteller Georges Bataille (1897 – 1962) seinem Frühwerk Madame Edwarda voran. Mit dieser zunächst verwirrenden Formulierung wird das tradierte Verständnis von Souveränität, das von Bodin über Hobbes bis hin zu Batailles Zeitgenossen Carl Schmitt reicht, einer Irritation unterzogen: Bataille leitet seinen Souveränitätsbegriff augenscheinlich nicht vom Staat respektive vom Volk, sondern vom individuellen Seelenleben (Meine Angst) ab. Wie ein Blick in Batailles theoretisches Werk zeigt, ist damit eine Kultur- und Kapitalismuskritik verbunden, die an der Dichotomie von Natur versus Kultur ansetzt: er postuliert, dass infolge der Unterwerfung der Natur im Zuge der europäischen Aufklärung eine sukzessive Verdrängung vieler Aspekte einherging, die jenseits der Ratio liegen. Dieser Prozess – so die These dieses Blogposts – hat sich im Zuge des Neoliberalismus seit den 1970er Jahren noch einmal radikalisiert. Neben dem (vermeintlich) Nicht-Menschlichen betrifft diese Verdrängung auch die Felder der Emotionalität sowie kollektiver Existenzen. Ziel dieses Blogposts ist es, Batailles Kritik an der rationalen Epistemologie der Nützlichkeit und Verwertbarkeit aus ihrem diskursiven Schattendasein hervorzuholen und mit aktuellen Debatten um eine Neue radikale Aufklärung zu verknüpfen. Souveränität erscheint so einerseits als Moment einer innersubjektiven Versöhnung von Rationalität und Emotionalität, indem anstelle eines singularisierten Zwangs zur (Selbst-)Ausbeutung der Arbeitskraft eine neue kollektive Autonomie eröffnet wird. Andererseits als äußere Versöhnung des Menschen mit der Welt, indem an die Stelle einer Ausbeutung natürlicher Ressourcen eine solidarische Haltung rückt, die eine nachhaltige Koexistenz von Mensch und Natur antizipiert. (mehr …)

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Souveränität als Macht im Dienste des Friedens             

Zum Start unserer Blogpost-Reihe zum Thema Souveränität erinnert Laetitia Ramelet daran, dass Souveränität nicht zuletzt bei Hobbes und Pufendorf im Dienst des Friedens steht.

Wer Souverän oder Souveränin ist, verfügt über die oberste Gewalt innerhalb eines Staates und ist von keiner anderen Instanz abhängig, weder im In- noch im Ausland. Zumindest entspricht dies der Auffassung berühmter Staatstheoretiker wie Jean Bodin, Thomas Hobbes oder Samuel Pufendorf, die den Begriff weit über die frühe Neuzeit hinaus entscheidend geprägt haben. Ihnen zufolge soll Souveränität absolut sein, was heißt, dass ihr keine institutionellen Schranken gesetzt werden dürfen − nicht einmal, um eventuelle Machtmissbräuche zu verhindern. Viele sehen hier eine extreme Auffassung des Begriffs, die staatlicher Willkür Tür und Tor öffnet. Aus diesem Grund ist jedoch eine andere interessante Facette dieser Theorien in Vergessenheit geraten. Bei diesen Autoren ist Souveränität mit einer Reihe von moralischen Verpflichtungen verknüpft, die alle darauf abzielen, den Frieden zu gewährleisten. Aus Sicht von Hobbes und Pufendorf bildet der Frieden nämlich den primären Zweck des Staates sowie den Grund für die Zustimmung der Staatssubjekte zur Autorität der Herrschenden. Gerade jetzt, wenn sich Krisen kumulieren, Polarisierung droht und sich Grundsatzfragen zu unserem Verhältnis zur Macht des Staates aufdrängen, kann dieses Verständnis von Souveränität Inspiration bieten. Es basiert nämlich auf einer Grundsatzüberlegung zu den Voraussetzungen eines Lebens in politischer Gemeinschaft. (mehr …)

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