CfP: Das Recht auf Leben als Menschenrecht (Darmstadt)

Das Recht auf Leben ist eine fundamentale Norm des deutschen Grundgesetzes sowie des internationalen Menschenrechtsregimes. Gemeinsam mit der Schader-Stiftung möchte der Arbeitskreis Menschenrechte der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft eine Tagung durchführen, welche die verschiedenen Perspektiven, die das Recht auf Leben, auch in Verbund mit anderen Grund- und Menschenrechten, haben kann, untersucht und zusammenbringt.

Die beiden Organisatorinnen Annette Förster und Kirsten Mensch laden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, politisch Aktive, NGOs und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Praxis ein, bis zum 1. September 2019 einen Vorschlag (250-300 Wörter) für ein Input-Referat mit anschließender Diskussion einzureichen bei: annette.foerster@ipw.rwth-aachen.de und mensch@schader-stiftung.de

Den vollständigen Call gibt es hier.

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Bin Ladens Tötung gerechtfertigt?

Avishai Margalit schreibt in seiner „Politik der Würde“, dass selbst der schlimmste Verbrecher noch moralische Rechte und das Recht auf Achtung seiner Würde besitzt. Begründen tut er dies u.a. mit der These der „radikalen Freiheit“, sein Leben doch noch zum Guten zu wenden. Osama Bin Laden hat diese Möglichkeit nun nicht mehr, es ist allerdings auch fraglich, ob er diese „Freiheit“ genutzt hätte… aber das ist hier nicht die Frage, sondern: Ist die Tötung Bin Ladens eigentlich ethisch gerechtfertigt oder hätte man ihn vor ein Strafgericht stellen müssen, um – nach Margalit – anständig oder gerecht zu sein? Unsere Philosophie-Kollegin Anna Goppel vom Ethikzentrum Zürich, die sich mit Terrorismus befasst, wurde zur ethischen Rechtfertigbarkeit der Tötung auf NZZ Online befragt.

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