Infolge prominenter und weniger prominenter Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens, z.B. in Form von Plagiaten oder Datenmanipulationen, wurden an deutschen Hochschulen seit Ende der 1990er Jahre Institutionen und Strukturen aufgebaut, die der Untersuchung und Ahndung wissenschaftlichen Fehlverhaltens dienen. Doch ist es aus wissenschaftstheoretischer Sicht überhaupt sinnvoll, dass über das, was in der Wissenschaft statthaft ist und was nicht, durch amtliche Organe und Kommissionen entschieden wird. Ist es richtig, über gute wissenschaftliche Praxis und wissenschaftliches Fehlverhalten sozusagen auf dem Amtsweg zu befinden? Muss nicht vielmehr im wissenschaftlichen Diskurs selbst darüber entschieden werden, was gut ist und was nicht? Zensieren Untersuchungsgremien letztlich die Wissenschaftsfreiheit?
Zur Legitimation und Rechtfertigung der in Deutschland bestehenden Strukturen zur Untersuchung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens seien vier Argumente angeführt: (mehr …)
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