CfP: Zum Themenschwerpunkt „USA“ in INDES. Zeitschrift für Politik und Gesellschaft

Die zeitliche Koinzidenz einer sich verschärfenden demokratischen Regression im Rahmen der zweiten Amtsperiode Donald Trumps und dem 250. Jubiläum der US-amerkianischen Unabhängigkeitserklärung in diesem Jahr nimmt die Zeitschrift INDES zum Anlass, um für das Doppelheft 1–2/2026 den Blick auf die USA zu richten. Eingeladen sind u.a. auch ideengeschichtliche, historische und politiktheoretische Beiträge zu den folgenden fünf Schwerpunktthemen: (1) Checks and Balances; (2) Parteiensystem und Polarisierung; (3) Kulturkampf und Ideologien; (4) Plutokratie und Konzernmacht und (5) Imperiale Gelüste.

Beitragsskizzen (max. 300 Wörter) können bis zum 10.02.2026 an: indes[at]uni-bonn.de eingereicht werden. Alle weiteren Infos und Anregungen findet ihr hier im vollständigen CfP.

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CfA: Open Topic Professur für Politikwissenschaft (Erlangen)

Am Institut für Politische Wissenschaft der FAU Erlangen-Nürnberg ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für Politikwissenschaft ausgeschrieben, die auch für theorieaffine Kandidat:innen interessant sein könnte. Es handelt sich um eine Open-Topic-Professur mit Tenure Track auf W3. Die Professur ist über die Leitung einer Forschungsgruppe (ausgestattet mit zwei Promotionsstellen) ans Exzellenzcluster „Transforming Human Rights“ der FAU angebunden, das sich mit der Transformation von menschenrechtlichen Normen, Institutionen und Praktiken vor dem Hintergrund von Autokratisierung, planetarer Umweltkrisen, internationaler Migration, Fragmentierung der wirtschaftlichen Globalisierung und Digitalisierung befasst; wobei der Fokus der Forschungsgruppe  von der Stelleninhaber:in frei gewählt werden kann. Bewerbungen sind bis zum 01.02.2026 möglich. Zur vollständigen Ausschreibung gehts hier.

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CfA: Postdoc-Stelle (TVL-13) im Exzellenzcluster „Transforming Human Rights“ (FAU Erlangen-Nürnberg)

Im Exzellenzcluster „Transforming Human Rights“ an der FAU Erlangen-Nürnberg ist eine Postdoc-Stelle (TVL-13) ausgeschrieben, für die eine theoriestarke Person gesucht wird. Die Vertragslaufzeit ist für den Förderungszeitraum 2026-2032 angesetzt. Die Vollzeitstelle sieht neben eigener Forschungsarbeit – inklusive der Möglichkeit zur Habilitation – (60% der Arbeitszeit) auch Koordinationsaufgaben im sog. „Research Innovation Hub“ in Zusammenarbeit mit den Leitern des Zentrums Prof. Almut Schilling-Vacaflor and Prof. Erasmus Mayr (40% der Arbeitszeit) vor. Achtung: Die Bewerbungsfrist endet bereits am 7. Januar 2026! Hier geht’s zur vollständigen Ausschreibung.

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Workshop: “Human Rights in Times of Insecurity”

Vom 2. bis zum 3. September 2024 findet in Zusammenarbeit mit der Universität Duisburg-Essen und der University of Washington, Seattle,  im Rahmen des Sonderforschungsbereichs „Dynamics of Security“ und der Sektion „Human Rights and Democracy” des Gießener Graduiertenzentrum Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften (GGS) ein Workshop zu aktuellen Problemen und Möglichkeiten im Menschenrechtsdiskurs statt. Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen stehen Themen wie „Universalismus“, „Intersektionalität“, „Grenzen“ und „Kritik“. Anmeldungen für den Workshop können an Hannes Kaufmann (hannes.s.kaufmann(at)sowi.uni-giessen.de) gerichtet werden. Nähere Informationen können der Veranstaltungsseite entnommen werden.

 

 

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Konferenz „„Human Rights in Migration Societies“ (Gießen, 18.-20. September)

Vom 18.–20. September 2024 findet die Konferenz „Human Rights in Migration Societies: Exploring the Intersection of Human Rights and Migration in Law, Politics, and Everyday Life“ an der Justus-Liebig-Universität Gießen statt. Die Konferenz wird von der Forschungsgruppe „Menschenrechtsdiskurse in der Migrationsgesellschaft“ (MeDiMi) organisiert. Eine Anmeldung zur Konferenz ist ab sofort möglich. Infos hierzu wie auch zu Programm und Ablauf finden sich auf der Konferenz-Homepage.

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Wann ist ein Mensch ein Mensch? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Kindern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist im Verlauf ihrer 75-jährigen Geschichte insbesondere hinsichtlich ihres universalistischen Geltungsanspruchs immer wieder grundlegend kritisiert worden. Wie auch in den vorangegangenen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt betont wurde, problematisiert diese – philosophische – Kritik in unterschiedlicher Weise, dass ‚der Mensch‘ als mutmaßlich universelles Subjekt der proklamierten Rechte dergestalt verengt (als „erwachsen, europäisch, weiß, wohlhabend, nicht behindert“, und – nicht zu vergessen – männlich) verstanden wird, so dass die in der der AEMR proklamierten Rechte letztlich nicht als universelle, sondern als diskriminierende und ausschließende Rechte wirken. 

Ohne die Relevanz dieser wichtigen Kritik in Frage stellen zu wollen, möchte ich im Folgenden daran erinnern, dass – auch und gerade, wenn diese Kritik bei der Zuschreibung von Menschenrechten explizit berücksichtigt wird – spätestens beim Versuch der praktischen Realisierung der allgemeinen Menschenrechte (in Form der Überführung in spezifische, bindende Rechte) der Universalismus der AEMR nicht aufrechterhalten werden kann. Es geht mir also, anders formuliert, nicht um die normative Frage, ob bzw. inwiefern eine konkretisierende Ausformulierung der Menschenrechte deren unterschiedlichen Träger:innen (gleichermaßen) gerecht wird. Es geht mir vielmehr um das praktische Problem, dass eine konkretisierende Ausformulierung überhaupt nur um den Preis möglich ist, dass (teilweise) mit dem universalistischen Anspruch der AEMR gebrochen wird – insofern sich nämlich die Idee ‚des Menschen‘ als Träger:in von Menschenrechten als zu allgemein erweist, um daraus konkrete Rechte verschiedener Menschen abzuleiten.  (mehr …)

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Die „realistische Utopie“ der Menschenrechte. Zum 75. Geburtstag einer nie alternden Hoffnung

Als die Vereinten Nationen vor 75 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedeten, lag darin eine große Hoffnung und ein Versprechen: Die Hoffnung darauf, dass sich Gräueltaten wie jene in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in denen in zwei Weltkriegen und unter den totalitären Regimes des Nationalsozialismus und Stalinismus Menschen zur bloßen Verfügungsmasse staatlicher Herrschaft degradiert wurden, nie wieder ereignen sollten. Und das Versprechen, dass ein transnationaler Menschenrechtspakt und die Formulierung grundlegender freiheitlicher, bürgerlicher und sozialer Rechte die Unantastbarkeit jeder Person gegen nationalstaatliche Willkür und die Eingriffe Dritter wirksam schützen würden. Die aktuelle Weltlage lässt zunächst daran zweifeln, inwiefern dieses Versprechen und diese Hoffnung eingelöst wurden. Ist der 75. Geburtstag der UN-Menschenrechtserklärung trotzdem ein Anlass zum Feiern? Ich denke ja, aber für eine gebührende Würdigung sollte man sich vergegenwärtigen, was es mit der Menschenrechtserklärung auf sich hat, wie sie gealtert ist und welches zukunftsweisende Potential sich aus ihr gewinnen lässt. Eine solche Vergegenwärtigung will ich im Folgenden anhand des Subjekts der Menschenrechte versuchen.   (mehr …)

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Der Formwandel des Rechts als strukturelle Krise der Menschenrechte

Am 10. Dezember 2023 jährte sich die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zum 75. Mal. Seither ist sie Gegenstand kontroverser wissenschaftlicher wie öffentlicher Auseinandersetzungen – einerseits stellen sie eine grundlegende Errungenschaft der Staatenwelt dar, andererseits müssen sie ihre Wirksamkeit und Bedeutung angesichts zahlreicher Kriege und Konflikte immer wieder aufs Neue unter Beweis stellen. Ausgehend vom Jahrestag widmen wir uns in einem kleinen Schwerpunkt der Auseinandersetzung um den aktuellen Zustand der Menschenrechte. 

Wir starten mit einem Beitrag von Johannes Haaf, welcher sich den strukturellen Krisen der Menschenrechte zuwendet und diese um eine rechtliche Perspektive erweitert. Anschließend widmet sich Regina Schidel dem zukunftsweisenden Potential der Menschenrechte, woran Marco Schendel eine Beschäftigung mit dem angenommenen Universalismus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anschließt. Andreas Busen wirft zuletzt einen Blick auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aus einer kinderrechtlichen Perspektive.

Wir wünschen eine gute Lektüre und überlassen nun Johannes Haaf das Wort.

 

Die Menschenrechte sollen sich gegen das Unheil der Welt zur Wehr setzen, es überwinden oder zumindest einhegen. Ob sie das aber können, ist nicht ausgemacht. Wie bei früheren Anlässen, wurde auch zum 75. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darauf hingewiesen, dass die Normen und Institutionen, die auf dieser Erklärung aufbauen, sich als ohnmächtig erweisen gegenüber den Verhältnissen der Beherrschung und Unterdrückung, die das Schicksal so vieler Menschen bestimmen. Schon zum Jubiläum vor fünf Jahren bemerkte der Historiker Stefan-Ludwig Hoffmann, dass der „Menschenrechtsidealismus des späten 20. Jahrhunderts selbst historisch geworden ist.“ Diese andauernde Krise der Menschenrechte betrifft ihm zufolge ein strukturelles Moment, denn sie stellt die Fähigkeit der Menschenrechte infrage, die „Ursachen katastrophaler Gewalt“ zu bekämpfen.  

Die strukturelle Krise der Menschenrechte wird in der Regel in zwei Hinsichten entfaltet. Sie betrifft den Inhalt der Menschenrechte, und sie dreht sich um die Frage nach den Akteuren eines effektiven Menschenrechtsschutzes. Ich möchte im Folgenden diese beiden Hinsichten kurz skizzieren, um danach eine dritte – nämlich eine rechtsstrukturelle – Dimension in den Mittelpunkt zu rücken, die sich für das Verständnis der Menschenrechte heute als ebenso folgenreich erweisen könnte, in den Diskussionen der politischen Theorie aber nur selten aufgegriffen wird.  (mehr …)

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CfP „Human Rights in Migration Societies“ (Gießen)

Die Gießener DFG-Forschungsgruppe „Menschenrechtsdiskurse in der Migrationsgesellschaft“ (MeDiMi) veranstaltet vom 18. bis zum 20. September 2024 eine Konfrenz mit dem Titel „Human Rights in Migration Societies. Exploring the Intersection of Human Rights and Migration in Law, Politics, and Everyday Life“. Ziel der multidisziplinären Tagung ist, den Nexus von Menschenrechten und Migration im fächerübergreifenden Dialog auszuleuchten und zu diskutieren. Vorschläge für Beiträge (max. 300 Worte, Schlagworte und kurzer CV) können bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Weitere inhaltliche und organisatorische Informationen sind online zu finden unter: https://www.medimi.de/de/topic/10.aktuelles.html.

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