Seit mehr als zehn Jahren werden die im Bundestag vertretenen Parteien von der ausstehenden Wahlrechtsreform heimgesucht. Die gegenwärtige Konstellation scheint für die Ampel-Koalition Erfolg versprechend: Der öffentliche Druck für eine wirksame Verkleinerung des Bundestags ist hoch, zwischen den Parteien der Koalition besteht Einigungspotential und eine Reform hätte, wenn sie verfassungsgemäß ist und sich in der Praxis beweist, auch im Falle anderer Regierungskoalitionen Aussicht auf Bestand. Denn wenigstens eine der gegenwärtig regierenden Parteien wird wahrscheinlich auch an künftigen Regierungen beteiligt sein.
Inzwischen hat die Ampel-Koalition einen Gesetzentwurf für eine Reform des Wahlrechts zum Bundestag vorgelegt. In der Debatte wird einer Implikation des Entwurfs besondere Aufmerksamkeit zuteil: Es wäre dann möglich, dass einzelne Wahlkreise durch keine:n in diesen Wahlkreisen gewählte:n Abgeordnete:n im Bundestag vertreten werden. Die demokratietheoretischen Implikationen solcher „verwaisten“ Wahlkreise müssen diskutiert werden. Hierbei sollten zwei Aspekte noch stärker als bisher Berücksichtigung finden: veränderte Anreize durch ein verändertes Wahlrecht und die Bedeutung periodisch wiederkehrender Wahlen für die Demokratie. (mehr …)
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