Wann ist ein Mensch ein Mensch? Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Rechte von Kindern

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist im Verlauf ihrer 75-jährigen Geschichte insbesondere hinsichtlich ihres universalistischen Geltungsanspruchs immer wieder grundlegend kritisiert worden. Wie auch in den vorangegangenen Beiträgen zu diesem Schwerpunkt betont wurde, problematisiert diese – philosophische – Kritik in unterschiedlicher Weise, dass ‚der Mensch‘ als mutmaßlich universelles Subjekt der proklamierten Rechte dergestalt verengt (als „erwachsen, europäisch, weiß, wohlhabend, nicht behindert“, und – nicht zu vergessen – männlich) verstanden wird, so dass die in der der AEMR proklamierten Rechte letztlich nicht als universelle, sondern als diskriminierende und ausschließende Rechte wirken. 

Ohne die Relevanz dieser wichtigen Kritik in Frage stellen zu wollen, möchte ich im Folgenden daran erinnern, dass – auch und gerade, wenn diese Kritik bei der Zuschreibung von Menschenrechten explizit berücksichtigt wird – spätestens beim Versuch der praktischen Realisierung der allgemeinen Menschenrechte (in Form der Überführung in spezifische, bindende Rechte) der Universalismus der AEMR nicht aufrechterhalten werden kann. Es geht mir also, anders formuliert, nicht um die normative Frage, ob bzw. inwiefern eine konkretisierende Ausformulierung der Menschenrechte deren unterschiedlichen Träger:innen (gleichermaßen) gerecht wird. Es geht mir vielmehr um das praktische Problem, dass eine konkretisierende Ausformulierung überhaupt nur um den Preis möglich ist, dass (teilweise) mit dem universalistischen Anspruch der AEMR gebrochen wird – insofern sich nämlich die Idee ‚des Menschen‘ als Träger:in von Menschenrechten als zu allgemein erweist, um daraus konkrete Rechte verschiedener Menschen abzuleiten.  (mehr …)

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„Critique, Misuse and Limits of Human Rights“ – Workshop in Dubrovnik

Vom 25. bis zum 31. August findet am Inter University Center Dubrovnik auch in diesem Sommer wieder der Workshop „The Diversity of Human Rights“ statt, dieses Jahr zum Thema „Critique, Misuse and Limits of Human Rights.“ Der Workshop wird organisiert von Bernd Ladwig (Berlin), Georg Lohmann (Magdeburg), Ana Matan (Zagreb) und Zvonko Posavec (Zagreb). Wie im Programm beschrieben ist das Ziel des Workshops ein „Gespräch zwischen Philosophie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft und mit, wenn möglich, MenschenrechtsaktivistInnen aus der Region des ehemaligen Jugoslawien.“

Die Zahl der Teilnehmer an dem Workshop ist beschränkt. Bewerbungsschluss ist der 1. April 2013; das Programm mit allen Details zur Anmeldung gibt es hier.

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