Ingeborg Maus ist am 14. Dezember 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben. Aus dem Kreis der Politischen Theorie und Ideengeschichte sind Nachrufe hier, hier und hier erschienen.
Der Theorieblog widmet Ingeborg Maus einen Schwerpunkt, der in Form von drei Beiträgen in dieser und den kommenden zwei Wochen unterschiedliche Aspekte ihres politischen Denkens beleuchtet. Den Auftakt gibt heute Sonja Buckel mit Perspektiven auf Maus‘ demokratietheoretische Überlegungen zum Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat.
„Radikaldemokratie in Königsberg“, so lautete der Titel der 1993 erschienen Rezension von Reinhard Brandt über das Kant-Buch von Ingeborg Maus im Rechtshistorischen Journal. „Radikaldemokratie“ – das war bisher eher nicht mit Kant in Verbindung gebracht worden. Ihre Auseinandersetzung mit Kants Politischer Theorie, für die Maus den Titel „Zur Aufklärung der Demokratietheorie“ gewählt hatte, wich von gängigen Auslegungen ab. Das irritierte. Maus, die am 14. Dezember 2024 aus dem Leben schied, wollte in der Tat aufklären über „die emphatischste Demokratietheorie der Moderne“ (S. 34f.), die noch von keiner realexistierenden Demokratie je eingeholt worden sei (S. 15).
Aufklärung sei notwendig, da die Rezeptionsgeschichte obrigkeitsstaatlichen Verzerrungen unterliege und zudem „die konsequentesten Demokratietheorien des 18. Jahrhunderts“ an jenen begrenzten Formen politischer Beteiligung gemessen werden, die heutzutage überhaupt noch möglich erschienen (S. 8). Gegenwärtige Demokratietheorien, so Maus, artikulierten die institutionalisierte Hoffnungslosigkeit, etwa wenn Niklas Luhmann den demokratischen Souverän in das bloße „Publikum“ überführe (S. 20).
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