CfA: Post-Doc mit Schwerpunkt auf Kants politische Philosophie (Université de Fribourg)

An der Université de Fribourg (Schweiz) ist eine Post-Doc-Position für 4 Jahre zu besetzen. Die Position ist in einem Teilprojekt zu Kants Konzept der Publizität angesiedelt, das zum Verbundprojekt „Enlightenment and Publicity: The problem of deception in late 18th-century political and religious thought“ gehört und von Ralf Bader geleitet wird. Zwei weitere Teilbereiche werden von Anna Tomaszewska (Krakau) und Tinca Prunea-Bretonnet (Bukarest) geleitet. Bewerbungsfrist ist der 19. Mai 2025. Alle Informationen (Gehalt, Stellenbefristung, Unterlagen und Adresse) finden sich hier.

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Vortrag anlässlich der Ausstellung „Kant & Königsberg“: „Kants Kritik der Urteilskraft im Kontext des Kolonialkapitalismus“ von Ruth Sonderegger (15.05., Frankfurt/Oder)

Anlässlich der Ausstellung „Kant & Königsberg“ an der Europa-Universität Viadrina findet am 15.05.2025 von 13-14 Uhr mit anschließender Diskussion ein Vortrag von Ruth Sonderegger (Akademie der bildenden Künste, Wien) statt, der die viel diskutierte Frage von „Kants Kritik der Urteilskraft im Kontext des Kolonialkapitalismus“ zunächst beleuchtet und dann  eine alternative Subjektkonzeption „eines sich entsubjektivierenden Subjekts“ entwirft. Vortrag und Diskussion finden an der Europa-Universität Viadrina, Europaplatz 1, GD 05 statt. Ein Abstract und alle weiteren Informationen finden sich auf der Seite der einladenden Professur für Kulturphilosophie/Philosophie der Kulturen.

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Recht und Moral bei Ingeborg Maus

Ingeborg Maus ist am 14. Dezember 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben. Der Theorieblog widmet Ingeborg Maus einen Schwerpunkt, der in Form von drei Beiträgen in dieser und den kommenden zwei Wochen unterschiedliche Aspekte ihres politischen Denkens beleuchtet. Den Auftakt gab vergangene Woche Sonja Buckel mit Perspektiven auf Maus‘ demokratietheoretische Überlegungen zum Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat. Wir führen den Schwerpunkt fort mit einem Beitrag von Øystein Lundestad zum Verhältnis von Moral und Recht sowie Maus‘ Auseinandersetzung mit Kant.

Ingeborg Maus’ Artikel „Die Trennung von Recht und Moral als Begrenzung des Rechts“ wurde erstmals 1989 in der Zeitschrift Rechtstheorie veröffentlicht. Er wurde später auch in den Anhang ihres bedeutendsten Werks Zur Aufklärung der Demokratietheorie (1992) aufgenommen. Dieser Titel kann zugleich auch als Einstieg in ihr gesamtes Werk dienen: Ein Schwerpunkt für Maus war der für einige kontraintuitive Satz, dass die Legitimation und Struktur des modernen, demokratischen Rechtsstaats eine Trennung zwischen Recht und Moral voraussetzt.

Maus lehnt alle Versuche ab, das Recht an die Moral zu binden. Im Artikel nennt sie die Theorie Ronald Dworkins und die Praxis des Bundesverfassungsgerichts als Beispiele dafür. Maus zufolge stehen aber solche Versuche in Gefahr, die formellen Strukturen des Rechts zu wandeln: Statt eine Art Garantie gegen positiv-rechtliches Unrecht zu bieten, wird das Recht dem willkürlichen Handeln des Staatsapparats und dessen moralischer Selbstbegrenzung überantwortet. Dem Gewaltenteilungsprinzip ähnlich sorgt die Trennung zwischen Recht und Moral eher für eine normativ notwendige Begrenzung des Rechtsbereichs. Wo andere ein normatives Problem in den amoralischen Zügen des Rechts gesehen haben, sah Maus darin seine normative Autonomie, und warnte vor allen Versuchen, moralische Kategorien ins Recht einzuführen.

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Mit Kant gegen Schmitt – Demokratie und Rechtsstaat bei Ingeborg Maus

Ingeborg Maus ist am 14. Dezember 2024 im Alter von 87 Jahren verstorben. Aus dem Kreis der Politischen Theorie und Ideengeschichte sind Nachrufe hier, hier und hier erschienen.
Der Theorieblog widmet Ingeborg Maus einen Schwerpunkt, der in Form von drei Beiträgen in dieser und den kommenden zwei Wochen unterschiedliche Aspekte ihres politischen Denkens beleuchtet. Den Auftakt gibt heute Sonja Buckel mit Perspektiven auf Maus‘ demokratietheoretische Überlegungen zum Zusammenhang von Demokratie und Rechtsstaat.

 

„Radikaldemokratie in Königsberg“, so lautete der Titel der 1993 erschienen Rezension von Reinhard Brandt über das Kant-Buch von Ingeborg Maus im Rechtshistorischen Journal. „Radikaldemokratie“ – das war bisher eher nicht mit Kant in Verbindung gebracht worden. Ihre Auseinandersetzung mit Kants Politischer Theorie, für die Maus den Titel „Zur Aufklärung der Demokratietheorie“ gewählt hatte, wich von gängigen Auslegungen ab. Das irritierte. Maus, die am 14. Dezember 2024 aus dem Leben schied, wollte in der Tat aufklären über „die emphatischste Demokratietheorie der Moderne“ (S. 34f.), die noch von keiner realexistierenden Demokratie je eingeholt worden sei (S. 15).

Aufklärung sei notwendig, da die Rezeptionsgeschichte obrigkeitsstaatlichen Verzerrungen unterliege und zudem „die konsequentesten Demokratietheorien des 18. Jahrhunderts“ an jenen begrenzten Formen politischer Beteiligung gemessen werden, die heutzutage überhaupt noch möglich erschienen (S. 8). Gegenwärtige Demokratietheorien, so Maus, artikulierten die institutionalisierte Hoffnungslosigkeit, etwa wenn Niklas Luhmann den demokratischen Souverän in das bloße „Publikum“ überführe (S. 20).

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Die Gemeinschaft im Urteil: Sensus communis bei Kant und Arendt (Tagungsbericht)

Unter Rückgriff auf Immanuel Kants Kritik der Urteilskraft bestimmt Hannah Arendt das subjektive Urteilsvermögen als konstitutiv überindividuell und intersubjektiv: „Wenn man urteilt, urteilt man als Mitglied einer Gemeinschaft“ (Arendt 2012 [1970], Das Urteilen, 113). Dieser Ansatz einer politischen Philosophie des Urteilens ist untrennbar verbunden mit Arendts Diagnose der ‚Krise der Moderne‘, in der die Urteilskraft des Subjekts und die sie ermöglichende Integration der Gemeinschaft in einem Missverhältnis stehen. Auch das seit Kurzem neu auftretende Interesse an Arendts Begriff des Urteilens ist angesichts gegenwärtiger Krisen als Versuch eines Brückenschlags zwischen partikularen, epistemischen Standpunkten und dem Bedürfnis nach einer allgemeingültigen, normativen Orientierung zu verstehen. In diesem Sinn organisierten Martin Baesler (Freiburg) und Kevin Licht (Bonn) am 4. Dezember 2024 an der Universität Freiburg die Tagung „Individueller Universalismus? Sensus communis und reflektierendes Urteilen bei Kant und Arendt“.

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„Der lange Weg zum Weltfrieden“ (Vortrag/Lesung, Münster)

Am kommenden Freitag, den 14. Juni 2024, laden das Exzellenzcluster „Religion und Politik“ und das Philosophische Seminar der Uni Münster unter dem Titel „Der lange Weg zum Weltfrieden: Kant >> Völkerbund >> Weltbürgerrecht“ von 18.00 bis 20.00 Uhr zu einer Vortragsveranstaltung mit Lesung und Diskussion. Anlässlich des 300. Geburtstags Immanuel Kants steht Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ (1795) im Mittelpunkt, die die Gründung des Völkerbunds und anderer Staatenbündnisse inspirierte. Da wir vom Weltfrieden allerdings heute dennoch weit entfernt sind, stehen die Fragen zur Debatte: Waren Kants Ideen etwa falsch? Oder wurde er nur nicht genau genug gelesen? Darüber diskutieren Oliver Eberl (Marburg) und Matthias Hoesch (Münster), die Schauspielerin Cornelia Kupferschmid liest aus Kants Texten.
Standesgemäß findet die Veranstaltung statt in der Rüstkammer des Historischen Rathauses Münster, Prinzipalmarkt 6-7. Sie ist Teil der Reihe „Kant get you out of my head“. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich und alle Fußballfans schaffen es im Anschluss auch noch rechtzeitig zum EM-Auftaktspiel Deutschland gegen Schottland.
Gebündelt gibt es alle Infos auf der Webseite https://www.uni-muenster.de/Kant2024/event/20240614_friedensschrift.html.

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Interdisziplinäre Diskussionsreihe: Kant – Ein Rassist?

Immer wieder Thema, selten aber so unverblümt auf den Punkt gebracht: „Kant – Ein Rassist?“ lautet der Titel einer interdisziplinären Diskussionsreihe, die Andrea Esser, Michael Hackl, Dietmar Heidemann, Dieter Schönecker und Marcus Willaschek für das aktuelle Wintersemester organisiert haben. An insgesamt sechs Terminen werden jeweils in Form eines Impuls-Beitrags und zweier Repliken, die gemeinsam die Diskussion eröffnen sollen, unterschiedliche Facetten des Themas beleuchtet. Alle sechs Diskussionsrunden werden aufgezeichnet und sind anschließend asynchron abrufbar. Weitere Informationen dazu sowie die entsprechenden Zugangsdaten gibt’s per Interessenbekundung an kant-rassismus@bbaw.de .

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Nur das Ganze ist das Wahre? Metaphysik als politisches Denken. Lesenotiz zu Armen Avanessians „Metaphysik zur Zeit“

Metaphysik ist, das gemahnte Kant, und vor ihm schon Thomas Hobbes, ein „Kampfplatz“. Für Kant ist Metaphysik ein Kampfplatz, weil es ihr um Dinge und Grundsätze geht, die jenseits der Erfahrung liegen (die Welt im Ganzen, Gott) und dadurch immer nur Gegenstand des argumentativen Widerstreits sein können (KdV, 1. Aufl., Vorrede). Für Hobbes eignet der Metaphysik eine brisante politische Wirksamkeit: Metaphysik stützt Herrschaft und Autorität. Metaphysischen Lehren und Programmen sei daher immer mit der Frage cui bono? zu begegnen (Leviathan XLVI–VII). Auch Armen Avanessian weist in seiner neuen Publikation „Metaphysik zur Zeit“ auf den politischen Charakter von Metaphysik hin: „Schlechte Metaphysik dient stets einer ebensolchen Politik“ (S. 48). Metaphysik steht traditionell für das Ziel, die Welt in ihrer Totalität erfassen und verstehen zu wollen. Wer sich dem hehren Denkformat der Metaphysik verschreibt, will also aufs Ganze gehen, die großen Kategorien bearbeiten, im Kampf um das Gute und Böse mitmischen – genau das macht Armen Avanessian, und nimmt einige Spannungen in seinem Unterfangen in Kauf.  (mehr …)

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„Solange eine Universität lebt, lebt sie von ihrem Geist“

Akademischer Philosoph und öffentlicher Intellektueller – im Vortrag anlässlich seines 90. Geburtstages an der Goethe-Universität Frankfurt hat Jürgen Habermas eindrücklich unter Beweis gestellt, dass er beides wie kein anderer in einer Person verkörpert. In der ersten Rolle hielt er einen luziden Vortrag zum Verhältnis von Moralität und Sittlichkeit mit Blick auf die drei Geistesgrößen Kant, Hegel und Marx, um dann in der zweiten Rolle wissenschaftspolitisch klar Stellung zu beziehen: das philosophische Denken sei dann bedroht, wenn Zweckrationalität und Systemzwänge zu den bestimmenden Prämissen der Institution Universität werden.

Zu Beginn seines Vortrags entschuldigte sich Habermas bei all jenen, die gekommen seien, um einen feuilletonistischen Intellektuellen zu erleben – es erwarte sie stattdessen ein fachphilosophischer Vortrag und tagesaktuell werde es allenfalls in den letzten fünf Minuten. Die hatten es dafür umso mehr in sich: direkt an die Präsidentin der Goethe-Universität Frankfurt Prof. Brigitta Wolff gewandt, warnte Habermas davor, das Erbe der Frankfurter Schule zu verspielen. Nur unter entgegenkommenden Bedingungen könne das kritische interdisziplinäre Denken, wie es in Frankfurt eine einzigartige Tradition hat, gedeihen. Pointiert formulierter er: „Eine Universität ist mehr als eine vom Wissenschaftsrat evaluierte Anstalt für Forschung. Solange eine Universität lebt, lebt sie von ihrem Geist.“ (mehr …)

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