Interview mit Axel Honneth, Teil II: Wie kritisch ist die normative Rekonstruktion?

Im ersten Teil des Interviews mit Axel Honneth, das wir zum Abschluss unseres Online-Lesekreises zu seinem neuen Buch „Das Recht der Freiheit“ mit ihm führen konnten, war vor allem die Methode der normativen Rekonstruktion und die Herausforderungen einer solchen Herangehensweise zur Sprache gekommen. Im zweiten Teil steht nur vor allem das kritische Potential einer derart gewonnen Theorie und ihr Verhältnis zur politischen Praxis im Mittelpunkt. (mehr …)

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Interview mit Axel Honneth, Teil I: Die normative Rekonstruktion und ihr Material

Von November 2011 bis März 2012 haben wir hier auf dem Theorieblog das Format eines interaktiven Lesekreises anhand von Axel Honneths neuem Werk „Das Recht der Freiheit“ erprobt, und sind dabei auf viel Interesse gestoßen. Auch der Autor selbst hat die Diskussionen gelegentlich verfolgt, und es freut uns sehr, dass wir ihn dafür gewinnen konnten, zum Abschluss auf einige der Fragen, die noch offengeblieben sind, persönlich zu antworten. Andreas Busen und Lisa Herzog haben einen Fragenkatalog vorbereitet, und Andreas Busen hat Axel Honneth in Frankfurt getroffen, um mit ihm über diese Themen zu sprechen. Das gesamte Interview wird mit einem einleitenden Essay von Andreas, Lisa und Paul Sörensen in der Zeitschrift für politische Theorie erscheinen. Wir bringen hier zwei Ausschnitte, die sich mit Punkten beschäftigen, die im Lesekreis immer wieder kontrovers diskutiert wurden. (mehr …)

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Die Kunst und die Freiheit: Über Honneths Gebrauch von Literatur und Film

Bedienten sich PhilosophInnen bisher literarischer Beispiele oder schrieben vielleicht sogar selbst Romane (wie etwa Pascal Mercier aka Peter Bieri) wurden sie in der eigenen Zunft oder zumindest im analytischen Mainstream oftmals belächelt. Philosophie habe klar, analytisch und nicht verschnörkelt zu sein – der Meinung sind viele, wenn sie sich nicht gerade mit phänomenologischer oder französischer Philosophie befassen (die kein Problem mit den literarischen Berührungspunkten hat). Karge und zuweilen haarsträubende Gedankenexperimente wurden konkreten narrativen Fiktionen vorgezogen. Das scheint sich derzeit zu ändern: Auch analytische Philosophen schöpfen nicht nur vermehrt aus Literatur und anderen narrativen Kunstwerken wie Film – so wie es Axel Honneth in seinem viel diskutierten Buch „Das Recht der Freiheit“ vorführt – sie denken auch wieder verstärkt über die Beziehung zwischen Philosophie und ästhetischen Formen sowie über den Mehrwert von narrativer Kunst, von Fiktionen und dem Imaginären für das theoretische Denken, für das moralische Urteilen und für politische Ordnungen nach.
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Honneth-Lesekreis (12): Grande Finale

Nach vierzehn Wochen und über 600 Seiten Lektüre kommen wir zum Ende unseres Lesekreises zu Axel Honneths „Das Recht der Freiheit“. An dieser Stelle nochmal ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten, besonders an die Autorinnen und Autoren der Einführungskommentare, den Suhrkamp Verlag, und das Team vom Theorieblog, aber auch an alle Leser und Kommentatoren!

In der letzten gemeinsamen „Sitzung“ wollen wir auf unsere Diskussion in den letzten Wochen zurückschauen und versuchen, die aufgeworfenen Fragen und Probleme in eine Gesamtperspektive einzuordnen – was hat sich geklärt, was blieb offen, was war besonders überzeugend, was nicht?  Im Folgenden haben wir versucht, zentrale Punkte unserer Diskussion noch einmal als Ausgangspunkt für unsere Abschlussdiskussion zusammenzufassen. Offensichtlich muss dabei vieles ungenannt bleiben – ergänzt dementsprechend die Diskussion nach Belieben! Es geht nicht um den Versuch einer Synthese unserer Diskussion, sondern eher um eine Darstellung der zentralen Diskussionspunkte und Nachfragen. Es scheint aber, dass sich die grundlegenden Fragen zur Methode und zu Honneths Form der Gerechtigkeitstheorie im Hintergrund durch alle weiteren Teile gezogen haben, so dass wir hier gut ansetzen könnten.

Zusätzlich zu den Punkten hier wird hier auf dem Blog am Mittwoch auch noch ein Text von Susanne zu Honneths Gebrauch von Literatur und Film (siehe auch unten) erscheinen. Beste Voraussetzungen also für eine furiose Abschlussdiskussion – wir freuen uns auf rege Teilnahme! (mehr …)

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Honneth-Lesekreis (11): Soziale Freiheit verwirklichen – Zu Axel Honneths Rekonstruktion des demokratischen Rechtsstaats

Wie Volker im vorangegangenen Beitrag herausgestellt hat, kommt dem „Wir“ der demokratischen Willensbildung in Honneths Theorie eine zentrale Rolle zu. Während Honneth in dem Kapitel über die demokratische Öffentlichkeit gezeigt hat, wie das demokratische Wir sich konstituiert, stellt er im Kapitel über den demokratischen Rechtsstaat die Frage, wie die demokratische Öffentlichkeit sich institutionalisieren lässt, sprich: sich als politische Ordnung realisiert, erhält und handelt. (mehr …)

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Honneth-Lesekreis (10): Die Institution der demokratischen Öffentlichkeit

Teil C, Kapitel III.3 (Das „Wir“ der demokratischen Willensbildung: a. Demokratische Öffentlichkeit) (S. 470-567)

Ohne die beiden anderen Sphären der sozialen Freiheit, persönliche Beziehungen und marktwirtschaftliches Handeln, abwerten zu wollen, nennt Honneth die politische Sphäre, verstanden als öffentliche Deliberation und Willensbildung, das „Herzstück“ (470) der sozialen Freiheit in Gesellschaften unseren Typs. Dabei soll die Zentralität dieser „dritten Sphäre“ (483) ausdrücklich nicht substanzhaft und „freistehend“ (472), wie bei Hegel und modernen Demokratietheoretikern, verstanden werden. Honneth verspricht, die Frage nach dem „Verweisungszusammenhang“ (473) der unterschiedlichen Sphären sozialer Freiheit später zu klären. Ich selbst werde im Folgenden seine Kernaussagen zusammenfassen und am Schluss einige Kritikpunkte auflisten.  (mehr …)

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Honneth-Lesekreis (9): Freiheit nine to five?

Teil III.2: Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: c. Arbeitsmarkt (410-470)

Die Bürger marktwirtschaftlicher Gesellschaften verbringen einen großen Teil ihrer wachen Lebenszeit nicht in der Familie oder beim Konsum, sondern in der Arbeit. Für viele Menschen stellt sie nicht nur einen Einkommenserwerb dar, sondern auch einen Ort des sozialen Austausches und vielleicht auch der Selbstverwirklichung. Honneths Frage danach, ob und wie im Arbeitsmarkt ein „Wir“ der sozialen Freiheit möglich ist, besitzt daher große Plausibilität. (mehr …)

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Honneth in der Sternstunde Philosophie

Axel Honneth, dessen Buch in unserem Blog derzeit rege besprochen wird, war nun auch zu Gast in der Sternstunde Philosophie des Schweizer Fernsehens. Die Schweizer Philosophin und Journalistin Barbara Bleisch hat mit dem Frankfurter Sozialphilosophen unter anderem über die Occupy Bewegung, die Kritische Theorie, das Selbstverständnis von PhilosophInnen, über den Einfluss von Rockmusik auf Honneths politisches Denken sowie natürlich über den Kampf um Anerkennung (und dessen Potenzial für die heutige Gesellschaft) gesprochen. Das knapp einstündige Fernsehinterview ist hier zu sehen.

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Honneth-Lesekreis (8): Divide et impera – Wie der manipulierende Unternehmer den vereinzelten Konsumenten abserviert

Teil C, III.2, Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: b) Konsumsphäre (S. 360-410)

Dass der kapitalistische Markt nicht mehr als „unabhängig von normativen Erwartungen und moralischen Rücksichtnahmen“ (320) betrachtet werden darf, sondern das adäquate Verständnis desselben ihn in seiner „sittlichen Einbettung“ (321) zu sehen hat, darauf hat Honneth in seiner Vorklärung bereits hinzuweisen gesucht. Aufgabe der anschließenden beiden Unterkapitel des Abschnitts zum marktwirtschaftlichen Handeln ist es nun, diesen mit Moral und Sitte gefüllten Marktbegriff in seiner geschichtlichen Entwicklung zu verfolgen. Vor diesem Hintergrund widmet sich Honneth zunächst der „Konsumsphäre“ (360-410). (mehr …)

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Honneth-Lesekreis (7): Markt und Kooperation

Teil C, III.1 (Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: a) Markt und Moral. Eine notwendige Vorklärung) (S. 317-360)

Wie zuvor gesehen, begreift Honneth wirkliche Freiheit als soziale Freiheit. Die Gliederung von Teil C, der nicht mit I, sondern mit III beginnt, legt nahe, dass diese Form der Freiheit die Defizite sowohl des allein rechtlichen als auch des allein moralischen Freiheitsverständnisses hinter sich lässt. Die Wirklichkeit der Freiheit setzt nach Honneth voraus, dass sich Subjekte „in wechselseitiger Anerkennung derart begegnen, dass sie Ihre Handlungsvollzüge jeweils als Erfüllungsbedingung der Handlungsziele des Gegenübers begreifen können“ (222). Im vorangegangenen Abschnitt hatte Honneth die Angemessenheit eines solchen Freiheitsbegriffs für persönliche Beziehungen aufgezeigt. Marktbeziehungen stellen nun das zweite „relationale Handlungssystem“ dar, in dem Honneth ein „Wir“ ausmacht, in dem sich Formen sozialer Freiheit zeigen. (mehr …)

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