Honneth-Buchforum

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Interview mit Axel Honneth, Teil II: Wie kritisch ist die normative Rekonstruktion?

Im ersten Teil des Interviews mit Axel Honneth, das wir zum Abschluss unseres Online-Lesekreises zu seinem neuen Buch „Das Recht der Freiheit“ mit ihm führen konnten, war vor allem die Methode der normativen Rekonstruktion und die Herausforderungen einer solchen Herangehensweise zur Sprache gekommen. Im zweiten Teil steht nur vor allem das kritische Potential einer derart […]

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Die Kunst und die Freiheit: Über Honneths Gebrauch von Literatur und Film

Bedienten sich PhilosophInnen bisher literarischer Beispiele oder schrieben vielleicht sogar selbst Romane (wie etwa Pascal Mercier aka Peter Bieri) wurden sie in der eigenen Zunft oder zumindest im analytischen Mainstream oftmals belächelt. Philosophie habe klar, analytisch und nicht verschnörkelt zu sein – der Meinung sind viele, wenn sie sich nicht gerade mit phänomenologischer oder französischer

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Honneth-Lesekreis (12): Grande Finale

Nach vierzehn Wochen und über 600 Seiten Lektüre kommen wir zum Ende unseres Lesekreises zu Axel Honneths „Das Recht der Freiheit“. An dieser Stelle nochmal ganz herzlichen Dank an alle Beteiligten, besonders an die Autorinnen und Autoren der Einführungskommentare, den Suhrkamp Verlag, und das Team vom Theorieblog, aber auch an alle Leser und Kommentatoren! In

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Honneth-Lesekreis (11): Soziale Freiheit verwirklichen – Zu Axel Honneths Rekonstruktion des demokratischen Rechtsstaats

Wie Volker im vorangegangenen Beitrag herausgestellt hat, kommt dem „Wir“ der demokratischen Willensbildung in Honneths Theorie eine zentrale Rolle zu. Während Honneth in dem Kapitel über die demokratische Öffentlichkeit gezeigt hat, wie das demokratische Wir sich konstituiert, stellt er im Kapitel über den demokratischen Rechtsstaat die Frage, wie die demokratische Öffentlichkeit sich institutionalisieren lässt, sprich:

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Honneth-Lesekreis (10): Die Institution der demokratischen Öffentlichkeit

Teil C, Kapitel III.3 (Das „Wir“ der demokratischen Willensbildung: a. Demokratische Öffentlichkeit) (S. 470-567) Ohne die beiden anderen Sphären der sozialen Freiheit, persönliche Beziehungen und marktwirtschaftliches Handeln, abwerten zu wollen, nennt Honneth die politische Sphäre, verstanden als öffentliche Deliberation und Willensbildung, das „Herzstück“ (470) der sozialen Freiheit in Gesellschaften unseren Typs. Dabei soll die Zentralität

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Honneth-Lesekreis (9): Freiheit nine to five?

Teil III.2: Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: c. Arbeitsmarkt (410-470) Die Bürger marktwirtschaftlicher Gesellschaften verbringen einen großen Teil ihrer wachen Lebenszeit nicht in der Familie oder beim Konsum, sondern in der Arbeit. Für viele Menschen stellt sie nicht nur einen Einkommenserwerb dar, sondern auch einen Ort des sozialen Austausches und vielleicht auch der Selbstverwirklichung. Honneths

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Honneth in der Sternstunde Philosophie

Axel Honneth, dessen Buch in unserem Blog derzeit rege besprochen wird, war nun auch zu Gast in der Sternstunde Philosophie des Schweizer Fernsehens. Die Schweizer Philosophin und Journalistin Barbara Bleisch hat mit dem Frankfurter Sozialphilosophen unter anderem über die Occupy Bewegung, die Kritische Theorie, das Selbstverständnis von PhilosophInnen, über den Einfluss von Rockmusik auf Honneths

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Honneth-Lesekreis (8): Divide et impera – Wie der manipulierende Unternehmer den vereinzelten Konsumenten abserviert

Teil C, III.2, Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: b) Konsumsphäre (S. 360-410) Dass der kapitalistische Markt nicht mehr als „unabhängig von normativen Erwartungen und moralischen Rücksichtnahmen“ (320) betrachtet werden darf, sondern das adäquate Verständnis desselben ihn in seiner „sittlichen Einbettung“ (321) zu sehen hat, darauf hat Honneth in seiner Vorklärung bereits hinzuweisen gesucht. Aufgabe der

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Honneth-Lesekreis (7): Markt und Kooperation

Teil C, III.1 (Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: a) Markt und Moral. Eine notwendige Vorklärung) (S. 317-360) Wie zuvor gesehen, begreift Honneth wirkliche Freiheit als soziale Freiheit. Die Gliederung von Teil C, der nicht mit I, sondern mit III beginnt, legt nahe, dass diese Form der Freiheit die Defizite sowohl des allein rechtlichen als auch

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