Das Grundgesetz stellt einen Garanten für Demokratie, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit dar. Allen Bürgerinnen und Bürgern wird dabei eine gleiche, effektive Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben versprochen. Betrachtet man Privatheitsschutz unter Gerechtigkeits- und Demokratieaspekten, wird insbesondere der Einbezug von marginalisierten und/oder vulnerablen Gruppen, die oft weniger Einfluss auf öffentliche Debatten und gesellschaftliche Gestaltungsprozesse haben, als notwendig bewertet. In Bezug auf Privatheitsschutz besteht für die Gesellschaft insgesamt ein demokratietheoretisch begründetes Interesse an der Wahrung der informationellen Selbstbestimmung möglichst großer Teile der Bevölkerung.
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