Don’t shoot the Messenger: Eine Petition zum Schutz akademischer Whistle-Blower

Am 16. Februar 2011 meldete die Süddeutsche Zeitung, dass der Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano im Zuge einer Rezension für die „Kritische Justiz“ eine erhebliche Anzahl plagiierter Textstellen in der Dissertation des damaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg gefunden habe. Was folgte, war die öffentliche Autopsie einer einmalig zusammengeklauten Promotionsschrift, der Rücktritt zu Guttenbergs und ein relativ amüsanter Sat1-Fernsehfilm, der sich das satirische Potenzial des wissenschaftlichen Fehlverhaltens des Ministers zu Nutze machte. Nach einem Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom Mai diesen Jahres wäre die Aufdeckung des Plagiats durch Fischer-Lescano und die anschließende Dokumentation der Textentnahmen auf GuttenPlag.de nun selber ein Fall für die Disziplinarausschüsse. Die HRK ist der Ansicht, dass derjenige, der wissenschaftliches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert, selber „regelmäßig“ gegen die gute wissenschaftliche Praxis verstoße, wenn er oder sie nicht zunächst eine Entscheidung der betroffenen Hochschule abwartet. In dem Beschluss der HRK lautet der entsprechende Passus wie folgt: (mehr …)

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