Kurzfristiger CfP (bis 15.04.): „Racism, sexism, fascism– What duties do citizens have to counter unjust attitudes and behaviours in everyday life?“

Fabian Schuppert (Potsdam) veranstaltet gemeinsam mit Kerstin Reibold (Tromsö) eine Workshop-Reihe. Das Ziel ist, unter dem Titel „Racism, sexism, fascism“ zwei unterschiedliche Literaturen und Debatten zusammenzubringen, um eine Darstellung der Pflichten zu entwickeln, die Bürger:innen in verschiedenen Gesellschaften haben. Der erste Workshop findet am 20. Juni 2025 an der Universität Potsdam statt, der Folgeworkshop wird am 19. und 20. Juni 2025 an der Arctic University of Norway in Tromsö abgehalten. Abstracts mit bis zu 300 Wörtern können noch bis 15.04. per Mail bei den Organisator:innen eingereicht werden. Alle Informationen zu Themen und Einreichung finden sich hier.

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Von Sorgetragenden und Sorgebedürftigen: Sozialstaatliche Sorgeverhältnisse im Wandel

In Teil 2 unserer Debatte um den Begriff der Sorge rücken heute Transformationen der Sorgeverhältnisse im Sozialstaat in den Fokus.

Der Begriff der Sorge gehört zum festen Inventar des sozialpolitischen Vokabulars. Menschen zu pflegen und sich um sie zu kümmern, verstanden als traditionelle Sorgearbeit, ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger, aber beileibe nicht der einzige Aspekt. Im sozialstaatlichen Sprachgebrauch ist stattdessen in vielfältiger Weise von Sorge die Rede, wobei der Begriff häufig mit einer Vorsilbe versehen (z.B. Fürsorge, Nachsorge oder Vorsorge) oder aber Wortstamm eines verwandten Begriffs (z.B. Versorgung) ist. Welche Variation des Sorgebegriffs politisch Konjunktur hat, hängt eng damit zusammen, wer gesellschaftlich als sorgebedürftig erachtet wird. Grob vereinfacht lassen sich drei Paradigmen der Sorge unterscheiden, die sich zu verschiedenen historischen Epochen manifestier(t)en: Erstens die karitative Fürsorge, zweitens die sozialstaatlich gewährleistete Versorgungssicherheit und drittens eine Politik der sozialen Vorsorge. Gegenwärtig lässt sich ein Paradigmenwechsel hin zum vorsorgenden Sozialstaat beobachten, der mittels des Ausbaus an entsprechenden Infrastrukturen und Dienstleistungsangeboten auf eine „präventive Sozialpolitik“ (Brettschneider und Klammer 2020) setzt. Der vorsorgende Sozialstaat, so die hier vertretene These, möchte die Adressaten seiner Politik zu einsichtigen Komplizen im Sinne eines gemeinsam geteilten Vorbeugeprinzips machen, indem er ihnen vielfältige Präventionsangebote unterbreitet. Erforderlich hierfür ist jedoch die eigenmächtige Inanspruchnahme dieser Leistungen seitens der Bürger*innen.

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