Muss man die Ängste und Sorgen der BürgerInnen ernst nehmen? Die aktuelle Asyl-Debatte und der Fall Bremgarten

In der normativen politischen Theorie werden Fragen der Migration derzeit intensiv diskutiert. Während umstritten ist, ob Staaten das beanspruchte Recht auf eigenmächtige Einwanderungskontrolle moralisch rechtfertigen können, besteht weithin Einigkeit darüber, dass Flüchtlinge einen Anspruch auf Hilfe haben. Asylsuchende dürfen nicht abgewiesen werden, wenn sie in Gefahr sind. Dieser Position entspricht das völkerrechtlich verbindliche „Verbot der Ausweisung und Zurückweisung“. Kontroversen existieren aber unter anderem hinsichtlich der Lebensbedingungen der Asylsuchenden. Ist es beispielsweise legitim, AsylbewerberInnen eine geringere Grundversorgung zukommen zu lassen als den BürgerInnen oder ist dies mit der Menschenwürde unvereinbar (siehe hierzu das BVerfG-Urteil vom 18.7.2012)? Darf ferner den Asylsuchenden verboten werden, den ihnen zugewiesenen Landkreis zu verlassen oder widerspricht die sogenannte „Residenzpflicht“ dem Recht auf Bewegungsfreiheit, das laut Art. 12 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte auch Nicht-StaatsbürgerInnen zusteht?

Der vorliegende Beitrag versucht explizit nicht, eine umfassende Antwort auf diese Fragen zu finden. Vielmehr konzentriert er sich auf ein spezifisches Argument, das häufig herangezogen wird, um Restriktionen gegenüber Asylsuchenden zu rechtfertigen. Dieses Argument lautet, man müsse die „Ängste und Sorgen“ in der Bevölkerung ernst nehmen und diesen Rechnung tragen. Im Folgenden werde ich der Frage nachgehen, ob bzw. inwiefern dieses Argument tatsächlich überzeugt und welchen Stellenwert die Befürchtungen der BürgerInnen in der normativen Debatte einfordern können. (mehr …)

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Grenzen und Rechte – Ein Tagungsbericht aus Dresden

Wenn in der Politischen Theorie Migration und Zuwanderung zum Thema werden, so meist im Kontext von Integration und Zusammengehörigkeit. Die Tagung „Über die Unverfügbarkeit der Menschenrechte. Formen und Grenzen des Rechtsausschlusses von Einwanderern“, die am 18. und 19. Februar in Dresden (SFB „Transzendenz und Gemeinsinn) stattfand, näherte sich dem Thema auf eine andere Weise: Was legitimiert die Konstitution von Grenzen? Wie lässt sich deren Bewehrung mit dem universalistischen Pathos der Grund- und Menschenrechte vereinbaren? Wie mit jenen umgehen, die drinnen sind und es aus der Perspektive der Ordnung doch nicht sein dürften?

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