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Honneth in der Sternstunde Philosophie

Axel Honneth, dessen Buch in unserem Blog derzeit rege besprochen wird, war nun auch zu Gast in der Sternstunde Philosophie des Schweizer Fernsehens. Die Schweizer Philosophin und Journalistin Barbara Bleisch hat mit dem Frankfurter Sozialphilosophen unter anderem über die Occupy Bewegung, die Kritische Theorie, das Selbstverständnis von PhilosophInnen, über den Einfluss von Rockmusik auf Honneths […]

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Honneth-Lesekreis (8): Divide et impera – Wie der manipulierende Unternehmer den vereinzelten Konsumenten abserviert

Teil C, III.2, Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: b) Konsumsphäre (S. 360-410) Dass der kapitalistische Markt nicht mehr als „unabhängig von normativen Erwartungen und moralischen Rücksichtnahmen“ (320) betrachtet werden darf, sondern das adäquate Verständnis desselben ihn in seiner „sittlichen Einbettung“ (321) zu sehen hat, darauf hat Honneth in seiner Vorklärung bereits hinzuweisen gesucht. Aufgabe der

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Honneth-Lesekreis (7): Markt und Kooperation

Teil C, III.1 (Das „Wir“ des marktwirtschaftlichen Handelns: a) Markt und Moral. Eine notwendige Vorklärung) (S. 317-360) Wie zuvor gesehen, begreift Honneth wirkliche Freiheit als soziale Freiheit. Die Gliederung von Teil C, der nicht mit I, sondern mit III beginnt, legt nahe, dass diese Form der Freiheit die Defizite sowohl des allein rechtlichen als auch

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Honneth-Lesekreis (5): Auftakt der normativen Rekonstruktion – Liebe und Freundschaft als tragende Säulen verwirklichter Freiheit

Teil C, III.1 (Das „Wir“ persönlicher Beziehungen: a. Freundschaft + b. Intimbeziehungen) (S. 221-276) In Teil C kommen wir zum zentralen Teil des Buches; hier führt Axel Honneth die normative Rekonstruktion der freiheitskonstituierenden Sphären am Material durch. An diesem Teil wird sich, wie Honneth bereits in der Einleitung betont hat, die Überzeugungskraft seines gesellschaftstheoretischen Ansatzes

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Honneth-Lesekreis (3): Das Negative der negativen Freiheit

Teil B, Kapitel I: Rechtliche Freiheit (S. 129-172)

Mit dem Namen Böckenförde verbindet sich seit den 70er Jahren ein Paradoxon, das besagt, dass die liberale Demokratie die Voraussetzungen nicht selbst bereitstellen kann, von denen sie zehrt. Auf ein ähnliches Dilemma zielt auch Honneths Darstellung der rechtlichen Freiheit, wenn er ihre Grenzen und Möglichkeiten analysiert und dabei ihr „Unvermögen“ und ihre „Pathologien“ sichtbar machen will. In seinem Kapitel zur rechtlichen Freiheit zeichnet er zunächst die historische Genese der Individualrechte als Freiheitsrechte nach und folgt dabei vordergründig der klassischen Einteilung in drei Rechtegenerationen. Dabei geht er – anders als viele historische Darstellungen – systematisch vor und beschreibt nach den Freiheits- und Abwehrrechten zunächst die sozialen Rechte als „zweite Klasse von Rechten“ (S. 142), bevor er sich in einem dritten Schritt den politischen Teilhaberechten zuwendet. Der Grund hierfür liegt darin, dass er die Freiheitsrechte (und die sie ergänzenden sozialen Rechte) als negative Freiheit von den politischen Teilhaberechten getrennt betrachtet, welche aufgrund ihrer sozialen Komponente in den Bereich sozialer Freiheit fallen und deshalb an späterer Stelle des Buches gesondert behandelt werden. „Die Spannung zwischen privater und kollektiver Autonomie“ (S. 144) verhindert Honneth zufolge, dass die Individuen ihre Rolle als Adressaten und als Autoren der Freiheitsrechte gleichzeitig adäquat wahrnehmen können.

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Honneth-Lesekreis (2): Nicht Additiv, sondern Medium von Freiheit: Honneths Rekonstruktion der Hegelschen Sittlichkeitsidee

Teil III (Die soziale Freiheit und ihre Sittlichkeitslehre) und Übergang (Die Idee der demokratischen Sittlichkeit) (S. 81-126) »Das Rechtliche und das Moralische kann nicht für sich existieren, und sie müssen das Sittliche zum Träger und zur Grundlage haben […] [D]as Recht existiert nur als Zweig eines Ganzen, als sich anrankende Pflanze eines an und für

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Honneth-Lesekreis (1) Honneths geschichtsteleologische Rekonstruktion sozialer Freiheit

Einleitung (Gerechtigkeitstheorie als Gesellschaftsanalyse), Teil I (Die negative Freiheit und ihre Vertragskonstruktion) und Teil II (Die reflexive Freiheit und ihre Gerechtigkeitskonzeption) (S. 14-80)  Die Politische Theorie ist eine besonders selbstreflexive Disziplin. Mehr noch als ihre Kollegen in anderen Fachbereichen stellen politische Theoretiker turnusmäßig die Methoden und Ziele ihrer Disziplin in Frage. So lautet eine vielfach

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Lesekreis zu Axel Honneths „Recht der Freiheit“

Wir freuen uns, ein neues Format auf dem Theorieblog präsentieren zu dürfen: einen virtuellen Lesekreis! Einige kennen die Idee vielleicht schon von Public Reason. Unser Lesekreis wird sich sich mit Axel Honneths „Das Recht der Freiheit“ beschäftigen und startet am 20. November. Ein großer Dank geht an Andreas Busen, der das Ganze angestoßen und organisiert

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