Souveränität des Volkes oder Souveränität des Verfassungsgerichts?

Ist der europäische Integrationsprozess an seine verfassungsrechtlichen Grenzen gestoßen? Kann das europäische Vertragsrecht noch mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht werden? Oder ist ider weitere Weg hin zu einem europäischen Bundesstaat nur auf Basis einer neuen deutschen Verfassung möglich? „Das Lissabon-Urteil in der Kritik“ – so lautete der Titel einer Tagung, die vom 17.-18. Juni 2010 im Rahmen des DFG Sonderforschungsbereiches „Transzendenz und Gemeinsinn“ an der TU Dresden stattfand, und die sich genau mit diesen Fragen auseinandersetze. Ein Titel, der zugleich  den Gesamttenor der Konferenz charakterisierte, wurde doch die Lissabon-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach allen Regeln der Kunst analysiert, kommentiert und vor allem kritisiert.

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