Die Gemeinschaft im Urteil: Sensus communis bei Kant und Arendt (Tagungsbericht)
Unter Rückgriff auf Immanuel Kants Kritik der Urteilskraft bestimmt Hannah Arendt das subjektive Urteilsvermögen als konstitutiv überindividuell und intersubjektiv: „Wenn man urteilt, urteilt man als Mitglied einer Gemeinschaft“ (Arendt 2012 [1970], Das Urteilen, 113). Dieser Ansatz einer politischen Philosophie des Urteilens ist untrennbar verbunden mit Arendts Diagnose der ‚Krise der Moderne‘, in der die Urteilskraft des Subjekts und die sie ermöglichende Integration der Gemeinschaft in einem Missverhältnis stehen. Auch das seit Kurzem neu auftretende Interesse an Arendts Begriff des Urteilens ist angesichts gegenwärtiger Krisen als Versuch eines Brückenschlags zwischen partikularen, epistemischen Standpunkten und dem Bedürfnis nach einer allgemeingültigen, normativen Orientierung zu verstehen. In diesem Sinn organisierten Martin Baesler (Freiburg) und Kevin Licht (Bonn) am 4. Dezember 2024 an der Universität Freiburg die Tagung „Individueller Universalismus? Sensus communis und reflektierendes Urteilen bei Kant und Arendt“.
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