Unter Rückgriff auf Immanuel Kants Kritik der Urteilskraft bestimmt Hannah Arendt das subjektive Urteilsvermögen als konstitutiv überindividuell und intersubjektiv: „Wenn man urteilt, urteilt man als Mitglied einer Gemeinschaft“ (Arendt 2012 [1970], Das Urteilen, 113). Dieser Ansatz einer politischen Philosophie des Urteilens ist untrennbar verbunden mit Arendts Diagnose der ‚Krise der Moderne‘, in der die Urteilskraft des Subjekts und die sie ermöglichende Integration der Gemeinschaft in einem Missverhältnis stehen. Auch das seit Kurzem neu auftretende Interesse an Arendts Begriff des Urteilens ist angesichts gegenwärtiger Krisen als Versuch eines Brückenschlags zwischen partikularen, epistemischen Standpunkten und dem Bedürfnis nach einer allgemeingültigen, normativen Orientierung zu verstehen. In diesem Sinn organisierten Martin Baesler (Freiburg) und Kevin Licht (Bonn) am 4. Dezember 2024 an der Universität Freiburg die Tagung „Individueller Universalismus? Sensus communis und reflektierendes Urteilen bei Kant und Arendt“.
Autor: Dominik Buhl
Kritische Theorie des Wandels im Wandel – ein Tagungsbericht
Revolutionen tragen ein aktives und ein passives Moment in sich; damit sie gelingen, braucht es nicht nur den guten Willen der Handelnden, sondern auch objektive Bedingungen, die einen radikalen sozialen Wandel erst ermöglichen. Dies ist das wohl anschlussfähigste Theorem des historischen Materialismus und der Revolutionstheorie von Karl Marx (vgl. von Redecker 2018: 20; Marx 1976 [1844]: 386). Das Theorem findet sich auch in der Gliederung des vom Centre for Social Critique organisierten Workshops „Change2: The Disruptions of Social Change“ wieder, der am 20. und 21. Februar in Berlin stattfand.
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