„Bodenschätze“ ist ein Wort, das Assoziationen hervorruft – Bilder von Gold und Edelsteinen, aber auch von Konflikten und Umweltzerstörung. Isabel Feichtner stellt in ihrem Buch Bodenschätze. Über Verwertung und Vergesellschaftung den ‚Schatz‘ des Berliner Stadtbodens als Spekulationsobjekt und die ‚Schätze‘ der Tiefsee, genauer Rohstoffe am Ozeanboden unter der Hohen See, in den Fokus. Gerade letzteres ist kein gängiger Gegenstand politiktheoretischer Auseinandersetzungen – auch wenn es die eine oder andere Ausnahme gibt. Aber es ist ein Gegenstand von unzweifelhafter Aktualität: Aktuell wird im Rahmen der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) ein Mining Code verhandelt, um den Tiefseebergbau zu regulieren. Parallel wirbt eine steigende Zahl von Staaten und Konzernen für ein Moratorium eben dieses Tiefseebergbaus, während die Administration Trump II zugleich einiges daran setzt, selbst das bestehende völkerrechtliche Regime zu unterlaufen.
Indem sie Logiken der Verwertung nachzeichnet und die Bedeutung des Rechts, aber auch gesellschaftlicher Vorstellungen und politischer Praxis bei der Konstituierung des Ozeans als rechtlichen und politischen Raums zum Gegenstand macht, verdeutlicht Isabel Feichtner die Grundlagen und die Relevanz dieser Auseinandersetzungen. Es bleiben aber auch Fragen offen, die zur politiktheoretischen Reflexion einladen: Inwiefern ist der Ozean als besonderer politischer Raum zu verstehen und wie kann und soll er regiert werden?
Tiefseeboden als „Gemeinsames Erbe der Menschheit”
Für den Tiefseeboden unter der Hohen See gilt laut der UN-Seerechtskonvention (UNCLOS) das Prinzip des Gemeinsamen Erbes der Menschheit. Während der Verhandlungen ab Ende der 1960er Jahre, die durch den Kontext der Dekolonisierung geprägt waren, war dies eine fast revolutionäre Idee, für die sich insbesondere der Maltesische Diplomat Arvid Pardo und Elisabeth Mann-Borgese, die sogenannte Mutter der Ozeane, aber auch die Gruppe der 77 einsetzten. Verknüpft mit dem Ziel einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung sollten der Tiefseebergbau unter Aufsicht der UN, ja durch eine UN-Organisation, stattfinden und Gewinne allen Staaten zukommen, gar zugunsten der schwächer gestellten Staaten umverteilt werden (siehe auch Sackel 2022). Allerdings wurde dieses Prinzip im Laufe der Verhandlungen und durch anschließende Kompromisse teils eingeschränkt, teils abgeschwächt, ja verwässert:
Die Idee des Gemeinsamen Erbes der Menschheit beinhaltet bis heute, dass die Aneignung des Tiefseegrundes durch Staaten und private Akteure verboten ist. „Natürliche Ressourcen“, z. B. Manganknollen, dürfen nur zu friedlichen Zwecken und im Rahmen der Regulierungen der ISA – einer multilateralen Organisation, der alle 172 Vertragsparteien der Seerechtskonvention angehören – erforscht und genutzt werden. Perspektivisch beinhaltet die Idee zudem weiterhin, dass Teile der Gewinne an die schwächsten Staaten der Erde umverteilt werden und auch technisches Knowhow geteilt werden müsste.
Zugleich betonen Kritiker:innen – auch Isabel Feichtner – zurecht gravierende Schwachstellen. Erstens dominiert eine ressourcen-zentrische Konzeption des Gemeinsamen Erbes der Menschheit, in der Meeresschutz in der Regel in den Hintergrund tritt. Tiefseebergbau nicht zu betreiben, ist im Seevölkerrecht, das den Tiefseeboden primär als Ressourcenreservoir erfasst (siehe UNCLOS Art. 136-140), kaum vorgesehen. Zweitens gilt das Prinzip nur für den Tiefseeboden jenseits der Hoheitsgebiete der Küstenstaaten, jenseits von territorialen Gewässern und Ausschließlichen Wirtschaftszonen, das heißt in einem Gebiet, das – von staatlichen Küsten aus gesehen – frühestens nach 200 sm (ca. 380 km) beginnt. Drittens umfasst das ‚Gemeinsame Erbe’ nur den Tiefseeboden, nicht die Wassersäule darüber, für die bis heute die Freiheit der Meere prägend ist und die so der weitgehend unregulierten Nutzung offensteht.
Hier zeigt sich: Das aktuelle Regime bietet diverse Gründe für Skepsis – und Isabelle Feichtner entwickelt in ihrem Buch eine grundlegende wie nuancierte Kritik am Status Quo. Viele der Kritikpunkte teile ich. Doch wenn es darum geht, wie wir den Ozean als politischen Raum verstehen, welche Ziele politisch leitend sind und welche Konsequenzen sich für politisch-rechtliche Ordnungsbildung empfehlen, habe ich einige Nachfragen.
Tiefseeboden und Stadt – zwei vergleichbare rechtliche und politische Räume?
Es liegt in der Natur eines Buches über Bodenschätze, dass der Ozean primär von unten, vom Boden aus betrachtet und gedacht wird. Für Debatten um Ozeanpolitik ist dies ungewöhnlich, war doch historisch das Wasser, waren Wasserfläche und Wassersäule, Schifffahrt und Fischfang, für die Politik der Meere und insbesondere für Auseinandersetzungen um die Freiheit der Meere bedeutender (Grotius 1609). Der Meeresgrund und seine „Ressourcen” wurden im 19. und vor allem 20. Jahrhundert zugänglich und politisch und rechtlich relevant – ohne freilich die Bedeutung des Wassers zu mindern, das auch die ökologische und klimatische Bedeutung des Ozeans prägt. Doch ein neuer Blickwinkel birgt Potenziale – und Feichtner legt durch den gewählten Zugang die Bodenzentriertheit des Regimes für den Tiefseebergbau offen, die die Wassersäule als Kontext und Lebensraum weitgehend ausblendet.
Offen bleibt für mich bei der Lektüre aber, ob der Blick auf den Ozean vom Boden aus zentral bleibt und bleiben soll – oder ob bzw. inwiefern es ihn zu überwinden gilt. Denn im Buch klingt auch ein holistisches Verständnis des Ozeans an. Dieses wird nicht zuletzt dort deutlich, wo andere „Beziehungsweisen“ (14) als die der Verwertung für den menschlichen Umgang mit der Tiefsee eingefordert werden, wo auf indigene Verständnisse vom Ozean sowohl als holistisches Ökosystem als auch als Raum spiritueller Beziehungen verwiesen wird. Im Anschluss stellt sich die Frage, inwiefern die bodenzentrierte Perspektive nicht einige wirtschaftliche, aber auch zentrale ökologische, soziale und kulturelle Charakteristika ausblendet, die auch die politische Relevanz des Ozeans prägen.
Stellt man die Debatten um den Tiefseeboden und Bodenschätze in Verbindung zum Ozean als einem global verbundenem Öko- und Beziehungssystem, ergibt sich aber noch eine andere Frage, die das Buchprojekt als Ganzes und theoretisch das Verhältnis von Tiefseeboden und Land betrifft: Hält die Prämisse, die das Buch prägt, nämlich, dass sich der bebaute und bewohnte Boden in der Stadt und der Meeresboden tatsächlich parallel und mit den gleichen Konzepten, Kritiken und Entwicklungsperspektiven diskutieren lassen? Bedarf eine überzeugende theoretische Auseinandersetzung nicht, dass wir unsere in der Regel land-basierten bzw. territorial-geprägten Begriffe und Theorien zumindest an diesen ‚anderen‘ politischen Raum anpassen, der bis heute nur begrenzt territorialisiert ist, auf dem Menschen nicht dauerhaft sesshaft sind, ja der sich durch seine besonderen materiellen und geophysischen Eigenschaften etablierten Verständnissen legitimer politischer Herrschaft zu entziehen scheint?
Bewohnbarkeit als Leitidee? „Ozeanbewohnerinnen“ als Stakeholder?
Dies zeigt sich auch an der zentralen Kategorie, die beide Räume verbindet, der Idee der Bewohnbarkeit, die im Buch der Logik der Aneignung entgegengestellt wird. Allerdings nutzt Feichtner, meiner Lesart nach, zwei unterschiedliche Begriffe von Bewohnbarkeit, ohne dass ihre Bedeutungen und Konsequenzen systematisch unterschieden würden:
Einerseits geht es um das Bewohnen bzw. die Bewohnbarkeit einer spezifischen physischen, materiellen und lokal oder zumindest regional begrenzten Umwelt, in der Menschen ihr Leben gestalten. Es geht nicht nur um Wohnen in Berlin, aber es geht doch in dieser ersten Lesart immer um bestimmte Menschen und bestimmte Räume oder Orte.
Andererseits werden Bewohnen und Bewohnbarkeit, entsprechend einem zweiten Verständnis, im Sinne der Bewohnbarkeit des Planeten Erde für die Menschheit als Ganze verstanden. Hier klingen Herausforderungen wider, die z. B. Dipesh Chakrabarty skizziert. Im Fokus steht nicht allein das Bewohnen spezifischer Lokalitäten. Bewohnbarkeit betrifft vielmehr – wenn auch in differenzierter Weise – alle Menschen auf diesem Planeten.
Beide Fragen sind sicherlich auch verbunden. Dies zeigt sich nicht nur im Fall der versinkenden Inselstaaten im Pazifik oder der bald von Überschwemmung bedrohten Küstengebiete, sondern auch anhand der Erfahrungen dieses Sommers in Europa. Doch die Bedeutungen von Bewohnbarkeit unterscheiden sich analytisch und auch hinsichtlich ihrer rechtlichen und politischen Konsequenzen – nicht zuletzt in der Frage danach, wer von Entscheidungen über Tiefseebergbau betroffen ist und wer deshalb an den autoritativen Entscheidungen darüber teilnehmen sollte, in Feichtners Logik anhand der Frage nach den menschlichen „Ozeanbewohnerinnen“ (186).
Mit ihren Überlegungen stellt sich Isabel Feichtner der Frage, wie und unter Einbindung welcher Stakeholder Tiefseebergbau gestaltet und reguliert werden sollte. Doch bleibt die Frage, ob bzw. inwiefern die Ideen des Bewohnens bzw. der „Bewohnerinnenschaft“ wirklich helfen, um diese Frage mit Blick auf den Ozean im Allgemeinen und auf Tiefseebergbau im Besonderen überzeugend zu beantworten. Denn „das Gebiet“, um das es in der Diskussion um die Bodenschätze der Tiefsee geht, beispielsweise die Clarion-Clipperton-Zone, liegt ja mindestens 200 sm weit draußen und mehrere tausend Meter unter der Meeresoberfläche.
Je nach Lesart von Bewohnbarkeit variiert der Kreis derjenigen, die bewohnen, die somit von Ozeanpolitik (auch) betroffen sind – und die in der Folge auch ozeanpolitisch mitentscheiden sollten. Bewohnbarkeit im allgemeinen Sinn, die die Bedeutung des Ozeans im Kampf gegen den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität etc. betont, macht alle Menschen im übertragenen Sinn zu Ozeanbewohnerinnen. Mehr Sinn macht die Idee des Ozean-Bewohnens, wohl auch für Feichtner, als Bezeichnung für Menschen in Küstengebieten, die in enger Verbindung und Verbundenheit am, mit und auf dem Meer leben. Ozeanbewohnerinnen bzw. „Pazifikbewohnerinnen“ (182) bezeichnet in diesem Sinn Küstengemeinschaften und nicht zuletzt indigene Völker.
Aber gerade auch weil ich die stärkere Einbindung indigener Völker in ozeanpolitische Entscheidungen befürworte, stellt sich mir die Frage nach der genauen Begründung: Auf welcher Grundlage haben „Ozeanbewohnerinnen“, die konkrete marine und ozeanische Lokalitäten bewohnen, einen anderen Anspruch, in Entscheidungen über Tiefseeboden und Tiefseebergbau gehört zu werden, ja auch mitzuentscheiden (vgl. S. 225ff.), als diejenigen, die vom Ozean aufgrund seiner planetarischen Bedeutung abhängig sind? Ist es wirklich das physische Bewohnen des Ozeans, das Rechte auf Mitsprache in Fragen des Tiefseebergbaus begründen soll? Oder geht es vielmehr um den ungerechtfertigten Ausschluss indigener Völker aus den internationalen Beziehungen, gerade wo sie als indigene Minderheitsvölker nicht staatlich repräsentiert werden?
Vergesellschaftung und Demokratie im ozeanischen Maßstab, aber wie?
Scheinen diese Fragen zunächst akademischer Natur, haben sie spätestens bei der institutionellen Gestaltung von Ozeanpolitik für Bereiche jenseits staatlicher Hoheitsgebiete konkrete Folgen. Dies bringt mich schließlich zu einem letzten Punkt:
Im Buch wird überzeugend eingefordert, dass es möglich sein muss, wirtschaftliche Beziehungen und Praktiken – auch mit Mitteln des Rechts, das transformativ eingesetzt werden kann (Kap. 5) – politisch zu gestalten. Für Wohnen und Wohnprojekte in Städten skizziert Isabel Feichtner zudem eine Reihe von Perspektiven, die losgelöst von staatlichen Entscheidungsstrukturen, aber natürlich weiterhin im Rahmen staatlicher Rechtsordnungen funktionieren.
Für die Ozeanpolitik kann ich zugleich das Ziel des Commoning der Commons im Sinne des Bestrebens, nicht zuletzt bei der Regulierung des Tiefseebergbaus eine größere Vielfalt von Akteur:innen, Perspektiven und Zielen einzubeziehen und anzuerkennen, gut nachvollziehen, teilen und unterstützen. Aber mir scheint dabei das Versprechen einer herrschaftsfreien demokratischen Vergesellschaftung im ozeanischen Maßstab mitzuschwingen, die nicht nur ohne Staaten, sondern auch ohne Staatlichkeit auszukommen scheint (274). Hier scheint ein anderes Verständnis des Ozeans durch, der Ozean als Raum der Utopie.
Tatsächlich hält die Vorstellung des Ozeans als eines besonderen, nicht zuletzt global verbundenen und verbindenden politischen Raums Möglichkeiten offen, Politik anders zu denken und zu gestalten. Das zeigt sich auch, insofern hier nicht nur literarische Imagination, sondern auch Vorschläge für demokratische Institutionen globalen oder zumindest ozeanischen Ausmaßes, z. B. eine World Ocean Authority, lebendig bleiben.
Allerdings bleibt Ozeanpolitik, wie Politik an Land, durch eine Pluralität von Positionen und potenziell legitimen Interessen der Bewohnerinnen des Planeten Erde geprägt. Auch eine legitime Praxis des Commoning – ob für den Tiefseebergbau im Besonderen oder Ozeanpolitik im Allgemeinen – braucht deshalb Strukturen, die Willensbildung- und Entscheidungsfindung sowie ihre Durchsetzung ermöglichen. Sie braucht Institutionen mit Herrschaftscharakter, damit Recht unter Bedingungen der Pluralität legitim gesetzt werden und prägend wirken kann und die zugleich die Partikularität des Ozeans wie auch seine Beziehungen zu Politik an Land reflektieren.
Gerade auch Letzteres zeigt, dass der Ozean als distinkter politischer Raum politiktheoretisch Aufmerksamkeit verdient. Isabel Feichtners Buch gibt Denkanstöße, um sowohl über seine Bedeutung und Besonderheiten als auch über sein Verhältnis zum Land und zum Planeten nachzudenken. Es gilt daran anschließend, auch politiktheoretisch zu prüfen, welche Ordnungsmuster der Ozeane überzeugen und wie Politik und politische Ordnungsbildung den Charakteristika des Ozeans als politischen Raums gerecht werden können.
Anna Meine ist Akademische Oberrätin auf Zeit am Institut für Politikwissenschaft in Münster. Für die konzeptuellen und räumlichen Grundlagen politischer Ordnungsbildung interessiert sie sich schon seit ihrer Dissertation, die Ordnung der Meere ist in jüngerer Zeit fester Gegenstand ihrer Forschung und Lehre geworden.

„Auf welcher Grundlage haben „Ozeanbewohnerinnen“, die konkrete marine und ozeanische Lokalitäten bewohnen, einen anderen Anspruch, in Entscheidungen über Tiefseeboden und Tiefseebergbau gehört zu werden, ja auch mitzuentscheiden (vgl. S. 225ff.), als diejenigen, die vom Ozean aufgrund seiner planetarischen Bedeutung abhängig sind?“
ja, von dieser anspruchsgrundlage hängt auch ab, wie preemptiv die lokalen ozean-bezüge, bis hin zu den spirituellen, sich durchsetzen lassen, um dann aber die planetarische ozeanbedeutung zu konterkarieren. man kennt jahrzehntelange rechtsgefechte um spirituell aufgeladene naturstätten wg. petro-drill-konzess. dort.
ein gutes jahr nach dem kompletten sieg der indigenen wg. der spirituellen bedeutung des ortes, der ihnen daher eigentumsrechtlich zugesprochen wurde, steht der fördertum.