Kleine Inselstaaten erscheinen in der Weltpolitik oft als besonders verletzlich und machtlos. Isabel Feichtners Buch „Bodenschätze. Über Verwertung und Vergesellschaftung“ legt nahe, dass diese Charakterisierung zwar nicht gänzlich falsch ist, aber zu kurz greift. Denn am Tiefseeboden wird sichtbar, dass sie die internationale Ordnung mitgestalten, wenn auch in höchst unterschiedliche, ja gegensätzliche Richtungen. Feichtner wirft ein Schlaglicht auf die Agency, die Handlungs- und Gestaltungsmacht vermeintlich passiver internationaler Akteure und trägt damit zur Schließung einer sich erst allmählich verkleinernden Forschungslücke bei.
Isabel Feichtners „Bodenschätze“ ist kein Buch für Menschen, die nicht über den Tellerrand blicken möchten, was das Recht, aber auch politisch-theoretische Perspektiven und Aspekte der internationalen Beziehungen betrifft. Es ist ein Buch für Leser:innen, die die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ verstehen und die Aussichten für die Vergesellschaftung von Wohneigentum in Deutschland einschätzen möchten, aber auch für solche, die über internationale Beziehungen und Kolonialität nachdenken und an der Rolle kleiner Inselstaaten in der Weltpolitik interessiert sind. Ich möchte mich in diesem Beitrag auf die letztgenannte Dimension dieses unglaublich dichten Buches konzentrieren, da sich mir bei der Lektüre zahlreiche Brücken zu „meiner“ Disziplin, den Internationalen Beziehungen, aufgetan haben.
Verschiedene Ausprägungen der Agency kleiner Inselstaaten
Oft scheint es, als ob kleine Inselstaaten (auch als Small Island Developing States bezeichnet) nicht nur tatsächlich infolge des Klimawandels, sondern auch metaphorisch untergehen. Ihre strukturelle Macht- und Einflusslosigkeit in einer von großen Staaten, mächtigen Konzernen und postkolonialen wie hegemonialen Strukturen geprägten internationalen Ordnung scheint ausgemacht. Isabel Feichtners Buch zeigt aber, dass sie mehr sind als passive, verletzliche Opfer. Die Staaten und ihre Bewohner:innen sind vielmehr durchaus aktive Akteure mit Agency, also Handlungs- und Gestaltungsmacht.
Um sich gegen ihren Untergang zu stemmen, greifen sie nämlich auf diverse Strategien zurück, globale Spielregeln zu nutzen und auch mitzugestalten. „Bodenschätze“ kann zusammen gelesen werden mit einer in den letzten Jahren wachsenden Zahl anderer Untersuchungen, die marginalisierte internationale Akteure und insbesondere die kleinen Inselstaaten in den Blick nehmen. So nähert man sich einem differenzierten Bild einer „Agency of the governed“, das wie zu erwarten auch ein ambivalentes ist.
Nauru: Tragische Agency
Feichtners Darstellung Naurus (S. 95-102), das sich kürzlich in Republik Naoero umbenannt hat, ist für die erste Ausprägung dieser Agency besonders aufschlussreich. Nach kolonialer Ausbeutung seiner Phosphatvorkommen, ökologischer Verwüstung und einer Schuldenkrise musste sich der Staat neue Einnahmequellen erschließen.
Nauru kapitalisiert nun seine staatliche Souveränität, wie Feichtner schreibt (S. 96), um den Tiefseebergbau voranzutreiben. Als sogenannter „Sponsoring State“ für Konzerne wie The Metals Company wird Nauru damit in der Hoffnung auf künftige Erträge zum Steigbügelhalter für den Tiefseebergbau. In der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) nutzt das Land seine völkerrechtlichen Privilegien strategisch – bis hin zum Ziehen ‚nuklearer Optionen‘ (S. 101) –, um den Übergang zum kommerziellen Abbau trotz unvollständiger Regulierung zu beschleunigen. Dies ist insofern tragisch, als Nauru damit jene extraktivistische Verwertungslogik reproduziert, die zu seiner heutigen Lage beigetragen hat.
Doch Agency bedeutet in der politikwissenschaftlichen Analyse nicht, völlig frei von strukturellen Zwängen zu handeln. Nauru nutzt das Recht aktiv und offensiv, wenn auch für die Integration in kapitalistische Verwertungsstrukturen.
Fidschi, Palau und Samoa: Diplomatische und diskursive Agency
Eine zweite, gänzlich entgegengesetzte Ausprägung der Handlungs- und Gestaltungsmacht kleiner Inselstaaten ist ebenfalls Gegenstand des Buches: ihre diplomatische Führungsrolle beim Widerstand gegen ebendiesen Tiefseebergbau. Anstatt sich der extraktiven Verwertungslogik zu unterwerfen, wollen nämlich andere Staaten das Völkerrecht im Sinne einer planetaren Bewohnbarkeit umgestalten.
Feichtner rekonstruiert, dass es gerade die pazifischen Inselstaaten Fidschi, Palau und Samoa waren, die im Jahre 2022 eine internationale Allianz für ein Moratorium des Tiefseebergbaus ins Leben riefen. Dass sich rasch weitere Staaten, Konzerne und Nicht-Regierungsorganisationen dieser Forderung anschlossen, zeigt, dass die kleinen Inselstaaten den globalen Diskurs massiv verschoben haben, ein Befund, der auch für die internationale Klimapolitik zutrifft.
Normative und justizielle Agency gegen Ökozid
Jenseits dieser beiden Ausprägungen gibt es noch eine dritte, ihrem Anspruch nach noch weiterreichende Erscheinungsform der Gestaltungsmacht kleiner Inselstaaten, die Feichtner nicht eigens behandelt. Ulrike Zeigermann und ich zeigen am Beispiel der Mobilisierung des internationalen Völkerstrafrechts, wie kleine Inselstaaten die bisher herrschende Norm der internationalen Straflosigkeit für schwere Umweltschäden aktiv angreifen. Sie prangern also nicht nur die mangelhafte Umsetzung bestehender Umweltnormen an, sondern stellen die Legitimität eines Völkerrechts infrage, das massive Umweltzerstörung straffrei lässt.
Diese Normkontestation macht deutlich: Staaten wie Vanuatu, Fidschi und Samoa sind keine schieren „Normempfänger“, sondern betätigen sich als aktive „Normunternehmer“. Im Zentrum ihrer Bemühungen steht die Forderung, großflächige und langfristige Umweltzerstörung als „Ökozid“ zu einem eigenständigen internationalen Verbrechen zu machen – an der Seite von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression. Im September 2024 reichte Vanuatu, unterstützt von Fidschi und Samoa, einen Vorschlag zur entsprechenden Änderung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein. Flankiert wird diese Agenda durch weitere rechtliche Vorstöße, wie die von Vanuatu initiierte und von 132 Staaten unterstützte Resolution, die im Juli 2025 zum Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zu den verbindlichen Klimaschutzpflichten von Staaten führte.
Diese Strategie der Verrechtlichung und Justizialisierung stützt sich auf völkerrechtliche Gerechtigkeitsprinzipien wie das Verursacherprinzip, das Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung und das „Gemeinsame Erbe der Menschheit“. Das letztgenannte Prinzip unterzieht Isabel Feichtner in ihrem Buch einer faszinierenden, wenn auch ernüchternden historischen Analyse, bevor sie für seine transformative Interpretation plädiert.
Die Ambivalenz der „Agency of the Governed“
In der Zusammenschau der drei skizzierten Pfade bestätigt sich das eingangs angekündigte ambivalente Bild der „Agency of the governed“. Nauru nutzt seine staatliche Souveränität und das Seerecht, um sich innerhalb der bestehenden Verwertungsordnung Handlungsspielräume zu verschaffen. Dadurch trägt es freilich zu deren Stabilisierung bei. Interessanterweise beteiligt sich Nauru auch nicht an der Ökozid-Kampagne.
Fidschi, Palau und Samoa mobilisieren dagegen diplomatische und diskursive Ressourcen, um den Tiefseebergbau aufzuhalten. Mit der Forderung nach einem internationalen Ökozid-Tatbestand wird schließlich sogar die bislang vorherrschende Norm der Straflosigkeit schwerer Umweltzerstörung angegriffen.
Gemeinsam ist diesen Strategien, dass strukturell benachteiligte Akteure die Regeln der internationalen Ordnung nicht bloß hinnehmen, sondern sie strategisch nutzen, neu interpretieren oder zu verändern suchen. Deutlich wird aber auch: Agency bezeichnet hier weder autonome Handlungsfreiheit noch zwangsläufig emanzipatorischen Widerstand, sondern stets strukturell begrenzte und in ihren Wirkungen ambivalente Handlungs- und Gestaltungsmacht.
Zwischen Normkontestation und transformativer Rechtspraxis
Gerade darin liegt die besondere Anschlussfähigkeit von „Bodenschätze“ für die Disziplin der Internationalen Beziehungen sowie die Internationale Politische Theorie. Isabel Feichtner beschreibt das Recht zugleich als Infrastruktur der Verwertung und als Reservoir von Gegenrechten und transformativen Interpretationsmöglichkeiten. Die drei Pfade zeigen, wie fließend die Grenzen zwischen der Nutzung, der Kontestation und der Transformation internationaler Rechtsordnungen sein können. Auch ein Moratorium oder ein Straftatbestand entfaltet nicht schon deshalb transformative Wirkung, weil die Forderung von marginalisierten Akteuren ausgeht. Wie das von Feichtner nachgezeichnete Schicksal des „Gemeinsamen Erbes der Menschheit“ verdeutlicht, können zunächst weitreichende normative Projekte institutionell eingehegt und umgedeutet, ja sogar verstümmelt werden, wie der im Buch zitierte R. P. Anand einst anmerkte (S. 83).
Daraus ergeben sich Fragen, die Isabel Feichtners Plädoyer für einen transformativen Gebrauch des Rechts betreffen: Inwiefern stellt die völkerstrafrechtliche Kriminalisierung von Ökozid eine notwendige Ergänzung zu den indigenen Gegenrechten und lokalen Commons dar, um globale Verwertungsstrukturen aufzubrechen? Wäre sie ein Anstoß zu jener Veränderung der Rechtsordnung, die Gegenrechte nach Feichtner bewirken können (S. 199)? Gerade der Übergang von der Artikulation eines Gegenrechts zu verbindlichem internationalen Recht samt potentiell transformativer Wirkung wird im Buch jedoch nicht näher verhandelt. Oder birgt die Fokussierung auf das Strafrecht umgekehrt die Gefahr, systemische Kritik in Fragen individueller strafrechtlicher Schuld umzudeuten und langwierige Prozesse vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu führen – während die im Buch analysierte rechtlich kodifizierte Assetisierung von Ozean- und auch Stadtboden im Kern unangetastet bleibt? Kurz: Woran ließe sich erkennen, dass nicht lediglich ein weiterer Straftatbestand in eine ansonsten unveränderte Ordnung integriert wird?
Eine Antwort darauf könnte zugleich genauer bestimmen, wo die Grenze zwischen Normkontestation und transformativer Rechtspraxis verläuft. „Bodenschätze“ entfaltet überzeugend das transformative Potential von Gegenrechten, Rechtsinterpretation und Commons. Für die internationale Ebene bleibt jedoch vergleichsweise offen, wie dieses Potential realisiert werden kann. Unter welchen Bedingungen übersetzen sich Agency und Kontestation in verbindliche institutionelle Entscheidungen und Veränderungen materieller Verwertungsstrukturen?
Philipp Gieg ist Akademischer Rat auf Zeit am Institut für Politikwissenschaft und Soziologie der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind die Kontestation globaler Normen durch Akteure des Globalen Südens, Indiens Außen- und Sicherheitspolitik sowie die internationalen Beziehungen Afrikas.

„Unter welchen Bedingungen übersetzen sich Agency und Kontestation in verbindliche institutionelle Entscheidungen und Veränderungen materieller Verwertungsstrukturen?“
[im internat. kontext]
diese u. a. fragen des feldes blieben – obgleich schon dringlich – mindestens seit beginn der kohl-ära ziemlich offen, so sie denn überhaupt gestellt wurden.
welchen frame unsere gegenwärtigen autoritär-geopolitisch geprägten strategie- u. taktik-zeiten dazu ‚liefern‘ werden , wird interessant u. womöglich wichtig sein zu be(ob)achten …